15.12.2022

Kraken Innovations: Grazer Getriebe-Startup erhält 400.000 Euro Investment

Im Rahmen des Venture-Capital-Programmes beteiligt sich die Steirische Wirtschaftsförderung SFG mit einem Eigenkapital von 400.000 Euro am Grazer Startup Kraken Innovations GmbH. Das Spin-Off der TU-Graz will mit seinem zahnradlosen Getriebe für mehr Energieeffizienz im Windkraft- und Robotikbereich sorgen.
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Kraken Innovations, SFG
(c) Foto Fischer - (v.l.) Daniel Fürhapter, Philipp Eisele (Kraken Innovations GmbH), Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und Gerd Holzschlag (Prokurist der SFG).

Die Kraken Innovations GmbH wurde am 19. Februar 2021 von Philipp Eisele, Michael Michelitsch und Daniel Fürhapter gegründet. Es handelt sich um ein Spin-Off der TU-Graz, das am neuen Data House angesiedelt ist. Nun erhielt man im Rahmen des Venture-Capital-Programmes der SFG ein 400.000 Euro-Investment.

Kraken Innovations: Energieeffizienz im Windkraft- und Robotikbereich

„Startups sind wichtige Innovations- und Wachstumstreiber der steirischen Wirtschaft und wertvoll für unseren Standort. Sie bringen neue Ideen ein und tragen mit ihren Entwicklungen zur Lösung ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Mit der Beteiligung der Steirischen Wirtschaftsförderung am Grazer Startup Kraken Innovations investieren wir in ein innovatives Unternehmen, das mit seinen zahnradlosen Getrieben für mehr Energieeffizienz im Windkraft- und Robotikbereich sorgen wird. Damit leistet Kraken Innovations auch einen wichtigen Beitrag zur grünen Transformation“, sagt Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl. „Kraken Innovations ist ein tolles Beispiel für Unternehmensgründungen im Umfeld der Technischen Universität Graz und für das hervorragend funktionierende Ökosystem aus Wissenschaft und Wirtschaft.“

In fünf Jahren 2,5 Millionen Euro

Das Ziel des SFG-Programmes ist es, das Gründungspotenzial in der Steiermark weiter zu heben und das Wirtschaftsressort als starken Partner in der Startup-Szene zu positionieren. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 2,5 Millionen Euro in neun Unternehmen investiert.

Laut dem jüngsten Startup Barometer sehen Jungunternehmerinnen und –unternehmer den Wirtschaftsstandort Graz als guten Nährboden für Gründungen, jedoch gebe es noch Potenzial bei der Verfügbarkeit von Risikokapital. Mit dem Venture-Capital-Programm möchte das Wirtschaftsressort diesem Bedarf Rechnung tragen. Zudem wurde mit der „Startupmark“ eine Initiative gestartet, die junge Unternehmen mit möglichen Investoren vernetzen soll.

Kraken Innovations erfindet das (Zahn-) Rad neu

Die Idee zu Kraken Innovations kam den Gründern während ihrer Diplomarbeiten am Institut für Fertigungstechnik der Technischen Universität Graz. Dort hatten sie den Gedanken für leistungsfähigere und kompaktere Antriebssysteme. Und haben schließlich eine „zahnradlose“ Getriebelösung entwickelt, bei der sich eine Sensorik zur Überwachung im Kern befindet.

Bei diesem patentierten Koaxialgetriebe seien die übertragbaren Kräfte um ein Vielfaches höher als bei klassischen Zahnrädern. Zu Beginn des Jahres 2022 konnte bereits Nanotec Electronic GmbH und Co KG, ein deutscher Hersteller von Motoren und Steuerungen für Antriebslösungen, als Investor gewonnen werden. Im kommenden Jahr 2023 soll der Markteintritt erfolgen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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