15.12.2022

Kraken Innovations: Grazer Getriebe-Startup erhält 400.000 Euro Investment

Im Rahmen des Venture-Capital-Programmes beteiligt sich die Steirische Wirtschaftsförderung SFG mit einem Eigenkapital von 400.000 Euro am Grazer Startup Kraken Innovations GmbH. Das Spin-Off der TU-Graz will mit seinem zahnradlosen Getriebe für mehr Energieeffizienz im Windkraft- und Robotikbereich sorgen.
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Kraken Innovations, SFG
(c) Foto Fischer - (v.l.) Daniel Fürhapter, Philipp Eisele (Kraken Innovations GmbH), Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und Gerd Holzschlag (Prokurist der SFG).

Die Kraken Innovations GmbH wurde am 19. Februar 2021 von Philipp Eisele, Michael Michelitsch und Daniel Fürhapter gegründet. Es handelt sich um ein Spin-Off der TU-Graz, das am neuen Data House angesiedelt ist. Nun erhielt man im Rahmen des Venture-Capital-Programmes der SFG ein 400.000 Euro-Investment.

Kraken Innovations: Energieeffizienz im Windkraft- und Robotikbereich

„Startups sind wichtige Innovations- und Wachstumstreiber der steirischen Wirtschaft und wertvoll für unseren Standort. Sie bringen neue Ideen ein und tragen mit ihren Entwicklungen zur Lösung ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Mit der Beteiligung der Steirischen Wirtschaftsförderung am Grazer Startup Kraken Innovations investieren wir in ein innovatives Unternehmen, das mit seinen zahnradlosen Getrieben für mehr Energieeffizienz im Windkraft- und Robotikbereich sorgen wird. Damit leistet Kraken Innovations auch einen wichtigen Beitrag zur grünen Transformation“, sagt Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl. „Kraken Innovations ist ein tolles Beispiel für Unternehmensgründungen im Umfeld der Technischen Universität Graz und für das hervorragend funktionierende Ökosystem aus Wissenschaft und Wirtschaft.“

In fünf Jahren 2,5 Millionen Euro

Das Ziel des SFG-Programmes ist es, das Gründungspotenzial in der Steiermark weiter zu heben und das Wirtschaftsressort als starken Partner in der Startup-Szene zu positionieren. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 2,5 Millionen Euro in neun Unternehmen investiert.

Laut dem jüngsten Startup Barometer sehen Jungunternehmerinnen und –unternehmer den Wirtschaftsstandort Graz als guten Nährboden für Gründungen, jedoch gebe es noch Potenzial bei der Verfügbarkeit von Risikokapital. Mit dem Venture-Capital-Programm möchte das Wirtschaftsressort diesem Bedarf Rechnung tragen. Zudem wurde mit der „Startupmark“ eine Initiative gestartet, die junge Unternehmen mit möglichen Investoren vernetzen soll.

Kraken Innovations erfindet das (Zahn-) Rad neu

Die Idee zu Kraken Innovations kam den Gründern während ihrer Diplomarbeiten am Institut für Fertigungstechnik der Technischen Universität Graz. Dort hatten sie den Gedanken für leistungsfähigere und kompaktere Antriebssysteme. Und haben schließlich eine „zahnradlose“ Getriebelösung entwickelt, bei der sich eine Sensorik zur Überwachung im Kern befindet.

Bei diesem patentierten Koaxialgetriebe seien die übertragbaren Kräfte um ein Vielfaches höher als bei klassischen Zahnrädern. Zu Beginn des Jahres 2022 konnte bereits Nanotec Electronic GmbH und Co KG, ein deutscher Hersteller von Motoren und Steuerungen für Antriebslösungen, als Investor gewonnen werden. Im kommenden Jahr 2023 soll der Markteintritt erfolgen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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