11.04.2022

Krajete: So können Hausbesitzer:innen Biogas im eigenen Garten erzeugen

Mit Bio-Booster-Technologie und Advanced Adsorption möchte das Jungunternehmen Krajete Küchen- und Gartenabfälle in hauseigenen Fermentationsanlagen zu Gas verarbeiten.
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Küchen- und Gartenabfall
Mit Krajete ressourcenschonend und nachhaltig Biogas produzieren. | © Grahamphoto23

Ukraine-Krieg, steigende Gaskosten und Co motivieren viele Hauseigentümer dazu, ihre Gasrechnungen sowie die Abhängigkeit vom Importgas zu reduzieren. Genau aus diesem Grund bietet das Unternehmen Krajete nun hauseigene Fermentationsanlagen an. Somit können Nutzer:innen Gas für Haus und Hof im eigenen Garten herstellen. 

Mit Schwerpunkt auf biologische Produktion von Methan und die Aufreinigung von Gasen in der Automobilindustrie hat sich das Jungunternehmen nun dazu entschlossen, auch hauseigene Fermentationsanlagen zu entwickeln. Das Ziel des Jungunternehmens ist es, qualitativ hochwertiges Gas in attraktiven Mengen herzustellen. “So können wir Gasrechnungen für Einfamilienhäuser signifikant zu reduzieren”, sagt Gründer und CEO, Alexander Krajete. 

Krajete macht Biogas aus Kompost

Mit einem neuen Verfahren, das ursprünglich für die Verstärkung von Fermentationsprozessen und zur Gasaufreinigung in der Automobilindustrie entwickelt wurde, ermöglichte de Gründer eine unabhängige biologische Gasherstellung. Um das eigens hergestellte Gas als potentiellen Erdgas-Ersatz zu verwenden, müssen Fremdgase rausgefiltert werden. ”Wir haben in langjähriger Zusammenarbeit mit großen europäischen KFZ-Herstellern Technologien zur Aufreinigung von Abgasen entwickelt. Stickoxide und andere Verunreinigungen können wir mit einer eigens entwickelten Adsorptionstechnologie entfernen. Diese Advanced Adsorption-Technologie ist extrem vielseitig einsetzbar“, sagt Krajete.

Küchen- und Gartenabfällen sollen somit in einem eigens entwickelten Fermenter, der für einen Familienhaushalt konzipiert ist, bis zu  1.000 kWh Gas in bester Qualität produzieren. Das ressourcenschonende und nachhaltige Verfahren findet in einem 2x1x1m großen Fermenter statt, der durch den Einsatz von Bio-Boosting und Advanced Adsorption im Jahr bis zu 1.000 Kilogramm Kompost fermentieren kann. 

Mikrobe verdoppeln Biogas-Ausbeute

Im Fermenter werden Dank der Bio-Booster-Technologie und nachhaltig produziertem Wasserstoff (H2) spezielle Fermentations-Prozesse aktiviert. Mit dem Einsatz von Achäa – Mikroben, die reines Methan aus CO2 und H2 herstellen- erzeugt das Jungunternehmen Biogas. Eine Hälfte dieses Gases besteht aus Methan, die andere aus CO2. In einem üblichen Reinigungsprozess filtern Unternehmen den Kohlenstoffdioxid-Anteil raus und geben ihn in die Luft. Durch den Einsatz der Achäa mit der Advanced Adsorption-Technologie wird das CO2 in Methan umgewandelt, das zu einer fast doppelten Gasausbeute führt, erklärt Krajete.

Zudem kann das Bio-Booster-Verfahren für weitere Zwecke eingesetzt werden. „Unsere Technologien erlaubt es, mit Überschuss-Strom von Photovoltaik-Anlagen Wasser in H2 und Sauerstoff zu spalten. Der Wasserstoff kann später für das Boostern der Gasherstellung durch Achäa eingesetzt werden. Damit wird die Methan-Ausbeute enorm gesteigert und der billige Überschuss-Strom so zu einem Lieferanten wertvoller Energie”, sagt der Gründer. 

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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