20.08.2021

Kraftblock: Auf diese skalierbare CleenTech-Technologie setzt Investor Frank Thelen

Das in Saarbrücken ansässige Startup Kraftblock entwickelt Hochtemperatur-Energiespeichersysteme, die Sonnen und Windenergie in Thermalenergie umwandelt und zudem Abwärme aus der Industrie speichern kann. Bei "One Change a Week" hat Gründer und CEO Martin Schichtel über das Potential der Technologie und die Beteilung von Frank Thelen gesprochen.
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Kraftblock
(c) Kraftblock/FrankThelen

Eine der größten Herausforderung beim Umstieg auf erneuerbare Energien ist die Verfügbarkeit von Sonne und Wind. Um Lastspitzen und Flauten vorzubeugen, bedarf es daher einer Entkopplung der Energieerzeugung vom Verbrauch. Dies erfolgt in der Regel durch Energiespeicher – angefangen von Pumpspeicherkraftwerken über Lithium-Ionen-Batterien bis hin zu thermischen Energiespeichern. Zudem zählt auch industrielle Abwärme als erneuerbare Energie, sofern sie in den Energiekreislauf zurückgeführt wird und nicht in der Atmosphäre verpufft.

Kraftblock setzt auf thermische Energiespeicher

Ein Startup, das sich aktuell in Europa im Bereich der thermischen Energiespeicherung einen Namen macht, ist Kraftblock. Die Gründung erfolgte im Jahr 2014 vom deutschen Chemiker Martin Schichtel, im Zuge einer Ausgründung an der Universität Saarbrücken. Seit mittlerweile mehr als sieben Jahren entwickelt er gemeinsam mit seinem Team ein modulares Speichersystem, das Energie in Form von Wärme speichert, die dann bei Bedarf wieder abgerufen werden kann.

Speicherblöcke können auf bis zu 1300 Grad erhitzt werden

Zum Einsatz kommen hierfür Speicherblöcke. Sie verfügen über eine eigens entwickelte granulatähnliche Masse und können Energie in von Wärme bis zu zwei Wochen ohne große Effizienzverluste speichern. Das Granulat besteht aus 85 Prozent Recycling-Material, das auf bis zu 1300 Grad erhitzt werden kann und eine Lebensdauer von über 15.000 Zyklen aufweist. Die Energie kann einerseits aus Abwärme von Industrieprozessen stammen oder andererseits von überschüssigen Strom aus Wind- und Sonnenenergie, die sonst ungenützt verloren gehen würde.

Die modularen Speicherblöcke sind dabei in mobilen Containern untergebracht, die sich in bestehende Industrieanlagen integrieren lassen. Durch die Wiederverwendung der Abwärme stellen die Speicherblöcke eine klimaneutrale Energiequelle dar. In Anbetracht der weltweiten Diskussion rund um die Einführung einer CO2-Steuer lohnen sich die Speicherblöcke laut Schichtel nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht.

Ein mobiles Hochtemperaturspeichersystem | (c) Kraftblock

Frank Thelen als einer der ersten Investoren von Kraftblock

Um die Geschäftsidee zu skalieren, konnte Schichtel bereits Ende 2018 den deutschen Investor Frank Thelen für sich gewinnen. Thelen beteiligte sich damals für eine nicht näher genannte Summe für 20 Prozent an Kraftblock. Mit seiner Investment-Firma Freigeist Capital ist Thelen an zahlreichen Startups beteiligt, die an klimafreundlichen Zukunftstechnologien arbeiten – angefangen vom elektrisch angetriebenen Luftfahrzeug Lilium bis hin zum niederländischen Hyperloop-Projekt Hardt.

Im September letzten Jahres folgte dann das nächste Investment. Für einen mittleren einstelligen Millionenbetrag beteiligte sich der Fonds des niederländischen Unternehmens Kees Koolen. Der Investor hat unter anderem das Reise Portal Booking.com gegründet und ist zudem an Uber und Hyperloop beteiligt. Für das frische Kapital stellte Kraftblock neue Mitarbeiter ein, um Kundenaufträge aus der Industrie abzuarbeiten. Erst im Oktober 2020 gab Kraftblock die Zusammenarbeit mit Steag bekannt, der zum fünftgrößten Energieversorger Deutschlands zählt und einen Umsatz von mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet.

Herausforderungen am deutschen Markt und Internationalisierung

Trotz der Beteiligung von Thelen und Koolen sieht Schichtel bislang noch eine fehlende Investitionsbereitschaft für derartige CleenTech-Technologien in Deutschland. Schuld daran sind unter anderem die langen Investitionszyklen, die Hardware-Startups gegenüber Software-Startups haben. „Mit Thelen und Koolen haben wir aber Investoren gefunden, die einen langfristigen Investitionsfokus haben. Von diesen Investoren gibt es leider noch immer viel zu wenige“, so Schichtel bei One Change a Week.

Neben der Investitionsbereitschaft sieht der Gründer aber auch bei der Industrie Aufholbedarf, die aufgrund von hohen Subventionierungen von Primärenergie noch zu wenig ökonomische Anreize hat, derartige Technologien in ihre Anlagen zu integrieren. „Ursprünglich wollten wir unser Geschäft zunächst in Deutschland aufbauen und dann erst internationalisieren. Wir mussten aber feststellen, dass sich die Märkte außerhalb Deutschlands deutlich schneller bewegen“, so Schichtel. Die ersten größeren Projekte werden aktuell im benachbarten Belgien und den Niederlanden aber auch in Indien umgesetzt.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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