20.08.2021

Kraftblock: Auf diese skalierbare CleenTech-Technologie setzt Investor Frank Thelen

Das in Saarbrücken ansässige Startup Kraftblock entwickelt Hochtemperatur-Energiespeichersysteme, die Sonnen und Windenergie in Thermalenergie umwandelt und zudem Abwärme aus der Industrie speichern kann. Bei "One Change a Week" hat Gründer und CEO Martin Schichtel über das Potential der Technologie und die Beteilung von Frank Thelen gesprochen.
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Kraftblock
(c) Kraftblock/FrankThelen

Eine der größten Herausforderung beim Umstieg auf erneuerbare Energien ist die Verfügbarkeit von Sonne und Wind. Um Lastspitzen und Flauten vorzubeugen, bedarf es daher einer Entkopplung der Energieerzeugung vom Verbrauch. Dies erfolgt in der Regel durch Energiespeicher – angefangen von Pumpspeicherkraftwerken über Lithium-Ionen-Batterien bis hin zu thermischen Energiespeichern. Zudem zählt auch industrielle Abwärme als erneuerbare Energie, sofern sie in den Energiekreislauf zurückgeführt wird und nicht in der Atmosphäre verpufft.

Kraftblock setzt auf thermische Energiespeicher

Ein Startup, das sich aktuell in Europa im Bereich der thermischen Energiespeicherung einen Namen macht, ist Kraftblock. Die Gründung erfolgte im Jahr 2014 vom deutschen Chemiker Martin Schichtel, im Zuge einer Ausgründung an der Universität Saarbrücken. Seit mittlerweile mehr als sieben Jahren entwickelt er gemeinsam mit seinem Team ein modulares Speichersystem, das Energie in Form von Wärme speichert, die dann bei Bedarf wieder abgerufen werden kann.

Speicherblöcke können auf bis zu 1300 Grad erhitzt werden

Zum Einsatz kommen hierfür Speicherblöcke. Sie verfügen über eine eigens entwickelte granulatähnliche Masse und können Energie in von Wärme bis zu zwei Wochen ohne große Effizienzverluste speichern. Das Granulat besteht aus 85 Prozent Recycling-Material, das auf bis zu 1300 Grad erhitzt werden kann und eine Lebensdauer von über 15.000 Zyklen aufweist. Die Energie kann einerseits aus Abwärme von Industrieprozessen stammen oder andererseits von überschüssigen Strom aus Wind- und Sonnenenergie, die sonst ungenützt verloren gehen würde.

Die modularen Speicherblöcke sind dabei in mobilen Containern untergebracht, die sich in bestehende Industrieanlagen integrieren lassen. Durch die Wiederverwendung der Abwärme stellen die Speicherblöcke eine klimaneutrale Energiequelle dar. In Anbetracht der weltweiten Diskussion rund um die Einführung einer CO2-Steuer lohnen sich die Speicherblöcke laut Schichtel nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht.

Ein mobiles Hochtemperaturspeichersystem | (c) Kraftblock

Frank Thelen als einer der ersten Investoren von Kraftblock

Um die Geschäftsidee zu skalieren, konnte Schichtel bereits Ende 2018 den deutschen Investor Frank Thelen für sich gewinnen. Thelen beteiligte sich damals für eine nicht näher genannte Summe für 20 Prozent an Kraftblock. Mit seiner Investment-Firma Freigeist Capital ist Thelen an zahlreichen Startups beteiligt, die an klimafreundlichen Zukunftstechnologien arbeiten – angefangen vom elektrisch angetriebenen Luftfahrzeug Lilium bis hin zum niederländischen Hyperloop-Projekt Hardt.

Im September letzten Jahres folgte dann das nächste Investment. Für einen mittleren einstelligen Millionenbetrag beteiligte sich der Fonds des niederländischen Unternehmens Kees Koolen. Der Investor hat unter anderem das Reise Portal Booking.com gegründet und ist zudem an Uber und Hyperloop beteiligt. Für das frische Kapital stellte Kraftblock neue Mitarbeiter ein, um Kundenaufträge aus der Industrie abzuarbeiten. Erst im Oktober 2020 gab Kraftblock die Zusammenarbeit mit Steag bekannt, der zum fünftgrößten Energieversorger Deutschlands zählt und einen Umsatz von mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet.

Herausforderungen am deutschen Markt und Internationalisierung

Trotz der Beteiligung von Thelen und Koolen sieht Schichtel bislang noch eine fehlende Investitionsbereitschaft für derartige CleenTech-Technologien in Deutschland. Schuld daran sind unter anderem die langen Investitionszyklen, die Hardware-Startups gegenüber Software-Startups haben. „Mit Thelen und Koolen haben wir aber Investoren gefunden, die einen langfristigen Investitionsfokus haben. Von diesen Investoren gibt es leider noch immer viel zu wenige“, so Schichtel bei One Change a Week.

Neben der Investitionsbereitschaft sieht der Gründer aber auch bei der Industrie Aufholbedarf, die aufgrund von hohen Subventionierungen von Primärenergie noch zu wenig ökonomische Anreize hat, derartige Technologien in ihre Anlagen zu integrieren. „Ursprünglich wollten wir unser Geschäft zunächst in Deutschland aufbauen und dann erst internationalisieren. Wir mussten aber feststellen, dass sich die Märkte außerhalb Deutschlands deutlich schneller bewegen“, so Schichtel. Die ersten größeren Projekte werden aktuell im benachbarten Belgien und den Niederlanden aber auch in Indien umgesetzt.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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