25.05.2015

Kraft der Gedanken: „Man kann dir nicht einfach das Gehirn abschneiden“

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Können wir unser Smartphone bald mit unseren Gedanken bedienen?

Anhand von ihren individuellen Gehirnströmen, kann eine Person in 94 Prozent der Fälle eindeutig identifiziert werden. Dies stellte eine Studie am Basque Center für Wahrnehmung, Gehirn und Sprache in Spanien fest, die vom Wissenschaftler Blair C. Armstrong geleitet wurde und nun in NewsScientist veröffentlicht wurde. Bei seinem Test hat Armstrong 75 Abkürzungen von 45 Testpersonen lesen lassen und dabei ihre Gehirnströme gemessen.

Diese neuen Erkenntnisse könnten dabei helfen, Smartphones oder andere technische Geräte künftig alleine durch die Gedanken ihrer Besitzer zu entsperren. Die PIN-Code-Eingabe, Passwörter oder der kürzlich eingeführte Fingerabdruck-Scan würden damit auch schon wieder der Vergangenheit angehören.

Beim Test überwachte Armstrong einen kleinen Teil des Gehirns, um weniger Datenströme zu haben. Den Probanden wurden dabei Sensoren angelegt – ganz ohne Hilfsmittel funktioniert es also noch nicht und bleibt daher noch Zukunftsmusik. Das waren Fingerabdruck-Scan oder die Identifikation über die Augen allerdings auch noch vor wenigen Jahren.

Armstrong bezieht sich übrigens auf einen Fall in Malaysia in 2005, wo einem Auto-Besitzer die Fingerspitze abgehackt wurde, um das Fahrzeug zu starten: „Man kann dir nicht einfach das Gehirn abschneiden“.

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Die Bytepoets GmbH wurde 2010 gegründet und war auf individuelle Softwareentwicklung sowie IT-Dienstleistungen spezialisiert. Laut den nun veröffentlichten Insolvenzunterlagen ist die MarineXchange Software GmbH als Gesellschafterin eingetragen. Das Konkursverfahren wird ohne Eigenverwaltung geführt.

Gläubiger können ihre Forderungen bis 13. August 2026 beim Gericht anmelden. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung ist für den 27. August 2026 um 10:55 Uhr angesetzt. Aus den bisher veröffentlichten Verfahrensunterlagen geht nicht hervor, weshalb die Gesellschaft zahlungsunfähig wurde. Auch Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten oder zur Zahl der betroffenen Gläubiger wurden bislang nicht veröffentlicht.


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