18.11.2022

KPMG-Prüfung nach FTX-Crash: Bitpanda hält mehr Kryptogeld als User-Vermögen

Bitpanda ließ seinen "Lagerstand" der fünf größten Kryptowährungen von KPMG freiwillig prüfen, um die Kund:innen zu beruhigen.
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bitpanda p.f.c.
Foto: Bitpanda

Für viele Kund:innen der spektakulär gecrashten Krypto-Plattform FTX hieß es nun bekanntlich: Das Geld ist weg. Denn das auf den Bahamas ansässige Unternehmen hat – wie inzwischen bekannt wurde – Milliarden an Kundeneinlagen über ein Schwesterunternehmen verzockt. Andere Krypto-Plattformen sind nun logischerweise darum bemüht ihren Kund:innen zu beweisen, dass das bei ihnen nicht passieren kann – so auch das Wiener Unicorn Bitpanda.

Bitpanda ist Treuhänder der Kund:innen-Vermögen

Dort ist man in der Kommunikation beim rechtlichen Status der Kund:inneneinlagen sehr klar: Sie befänden sich im Besitz der Kund:innen, Bitpanda sei als Plattform-Betreiber bloß Treuhänder. Sie würden hochsicher verwahrt und regelmäßig extern überprüft. „Daher können Kund:innen auch wenn etwas schief geht nicht als ungesicherter Gläubiger gelten und Gefahr laufen, ihre Assets zu verlieren“, so das Unternehmen. Viel mehr hätten die Kund:innen dann einen Rechtsanspruch auf ihre Vermögen laut österreichischem Gesetz.

KPMG checkte Lagerstand von Bitcoin, Ethereum, Cardano, Ripple und Doge

Nach dem FTX-Crash wollte das Scaleup nun aber für zusätzliche Beruhigung sorgen und beauftragte (freiwillig) den Steuerprüfungsriesen KPMG mit einer Prüfung der „Cold Storage“, also quasi des „Lagerstands“ der Top 5 Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum, Cardano, Ripple und Doge. Das Ergebnis fiel aus, wie von Bitpanda angekündigt: Das Volumen der Top 5-Kryptowährungen in der „Cold Storage“ des Wiener Unternehmens übersteige jenes der Kund:inneneinlagen. Diese seien somit „zu 100 Prozent gedeckt“.

Demuth: Annerkennung des „inhärenten Werts der Einhaltung von Gesetzen“soll Branchen-Standard werden

Dazu Bitpanda CEO Eric Demuth in einem Statement: „Der ‚fast and loose‘-Ansatz von FTX bei der Kundensicherheit wird dem Ruf der Kryptobranche für lange Zeit schaden“. Die Überprüfung durch KPMG sei nur das jüngste Beispiel für die vielen Schritte, die man unternehme, um die beiden Leitprinzipien Vertrauen und Sicherheit zu gewährleisten. Man erkenne den „inhärenten Wert der Einhaltung von Gesetzen“ an – „und wir glauben fest daran, dass dies zum Standard in der Branche werden muss“, so Demuth.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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