14.08.2018

KPMG KI-Award: „Beste AI-Lösungen mit Corporates zusammenbringen“

Der Beratungsriese KPMG vergibt im September erstmals den "KPMG KI-Award". Damit will das "Big Four"-Unternehmen als Vermittler zwischen kleinen Unternehmen und Konzernen auftreten.
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Updatemi-Gründer und KI-Experte Mic Hirschbrich ist Teil der Jury beim KPMG KI-Award
(c) KPMG: Updatemi-Gründer und KI-Experte Mic Hirschbrich ist Teil der Jury beim KPMG KI-Award
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„Alle reden über KI – trotzdem ist sie noch zu wenig greifbar. Es gibt bereits einige kleinere Unternehmen in Österreich mit tollen spezifischen KI-Lösungen. Wir wollen diesen eine Bühne bieten und sie mit den großen Corporates zusammenbringen und unterstützen“, sagt Thomas Schmutzer, Director bei KPMG Advisory. Die Rede ist vom KPMG KI-Award, der am 20. September erstmals an drei Projekte vergeben wird. Gesucht werden dabei sowohl proprietäre KI-Lösungen als auch innovative AI-Anwendungen auf Basis vorhandener APIs.

+++ Wo steht die Artificial Intelligence wirklich? +++

„Kräfte im KI-Bereich in Österreich bündeln“

„Wir wollen damit aufzeigen, was es im deutschsprachigen Raum in dem Bereich bereits gibt“, sagt Schmutzer. Dabei wolle man auch bislang wenig bekannte Projekte „an die Oberfläche holen“. Voraussetzung ist, dass sie marktfähige Lösungen bieten. Die Adressaten sind dabei die großen Konzerne. Denn als eines der „Big Four“-Unternehmen hat KPMG viele der größten österreichischen Unternehmen als Kunden. „Der Award ist eine super Möglichkeit für die Bewerber neue Kontakte in die Wirtschaft zu knüpfen. Ziel von KPMG ist es, mit dieser Initiative die Kräfte im KI-Bereich in Österreich zu bündeln“, erklärt der Experte.

KPMG KI-Award: Innovationskraft, Kundennutzen und Technologie im Zentrum

Die Jury setzt sich aus Führungskräften großer heimischer Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, etwa Handel, Industrie, Versicherungen oder Banken, zusammen. Die Einreichungen werden hinsichtlich Innovationskraft, Kundennutzen und Technologie bewertet. Teil der Jury ist auch Updatemi-Gründer und KI-Experte Mic Hirschbrich. Er ist überzeugt: „Um unseren Wohlstand zu halten, ist es notwendig, Intellectual Property im Bereich Künstlicher Intelligenz proprietär zu entwickeln und einzusetzen. Dies bildet die Basis aller künftigen Geschäftsmodelle“.

ESAC sucht besten Investment Case

Neben dem KPMG KI-Award wird auch eine zusätzliche Auszeichnung vom European Super Angels Club (ESAC) für den besten Investment Case vergeben. „Wir suchen gezielt nach Startup-Lösungen, die über die internationalen Netzwerke der ESAC-Partner und Mitglieder aus ganz Europa stark beschleunigt werden können. Der Club bietet neben seiner starken Finanzierungskraft, einem professionellen aktiven Syndikatsfonds-Managements seinen Startups Zugang zu Mittelstands- und Konzernkunden weit über Österreichs Grenzen hinaus. Der Investment Case liegt also dann goldrichtig, wenn unsere Mitglieder das Risiko ihres Investments durch das Netzwerk des Clubs reduzieren und die Wachstumschancen der Startups durch uns deutlich erhöht sind“, sagt ESAC-Vorstand Berthold Baurek-Karlic. Er ist auch Teil der Jury des KI-Awards.

Bewerbung bis 10. September

Einreichen können Startups noch bis zum 10. September. Die Award-Vergabe findet am 20. September statt. Das Gewinnerteam hat die Möglichkeit, sein Projekt am 10. Oktober 2018 bei der 14. Predictive Analytics Konferenz vor einem breiten Publikum vorzustellen. Darüber hinaus erhält es acht Stunden Beratungsleistungen von KPMG (Steuerlicher Fitness Check bzw Investment Readiness Workshops). Die Zweit- und Drittplatzierten erhalten jeweils vier Stunden.

⇒ Hier geht es zur offiziellen KI-Award-Page mit Bewerbung

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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