19.04.2024
INTERVIEW

Kosima Kovar zu Forbes-„30 under 30“: „Umsatz erhöhte sich um 600 Prozent“

Vier Jahre nach der Listung auf Forbes-"30 under 30" für Österreich hat es Kosima Kovar erneut getan. Sie wurde diesmal in den Kreis der Forbes-"30 under 30 Europe" aufgenommen. Was dies für sie bedeutet und wie man weiterhin Frauen im Entrepreneurship unterstützen kann, erläutert sie im brutkasten-Interview.
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Kosima Kovar, Forbes
(c) FHWN - Kosima Kovar, CEO und Co-Founderin Ada Growth.

Kosima Kovar, CEO & Co-Founder von Ada Growth, hat es auf die Forbes „30 under 30 Europa„-Liste geschafft, nachdem sie bereits 2020 auf dem Österreich-Pendant der DACH-Ausgabe von Forbes gelistet war. Ihr Startup bietet Nutzer:innen täglich zweiminütige Videos mit verschiedenen nützlichen Tipps, die Frauen in ihrem Berufsleben anwenden können.

Zur Info: Ada Growth wurde von Kosima Kovar mitbegründet und ist ein Business-to-Business-Modell, d. h. Unternehmen, die sich für eine Teilnahme entscheiden, können die Software als Vorteil für ihre Mitarbeiter:innen nutzen. In seinem ersten Jahr auf dem Markt hat Ada Growth seine frauenspezifische Technologie bei mehr als 25 internationalen Unternehmen implementiert, darunter prominente österreichische Unternehmen wie EY, Rewe Group und ÖBB.

Im Interview mit dem brutkasten erklärt sie, welchen Impact so eine Auszeichnung hat, erzählt, warum „Hoffnung“ keine Strategie ist und was es in Österreich braucht um female Entrepreneurship zu fördern.


brutkasten: Du hast es in die „30 under 30 Europe“-Liste von Forbes geschafft. Was bedeutet das für dich?

Kosima Kovar: Ich freue mich natürlich ungemein und habe es nicht erwartet. Ich wusste nicht, dass es möglich ist auf mehreren Forbes-„30 under 30“-Listen zu stehen. Und würde ja sagen, jetzt wo ich das weiß, würde ich gerne auf der Liste in den USA stehen, aber auch ich werde irgendwann zu alt dafür (lacht). Ich wurde letztens gefragt, ob diese Auszeichnungen einen Einfluss auf mein Leben und das Business haben. Nach der letzten Auszeichnung in 2020 hat sich der Umsatz meines Business – damals noch meine erste Firma – um fast 600 Prozent erhöht.

Ich habe durch diese Auszeichnung begonnen, Keynotes zu halten und an zehn Universitäten zu unterrichten. Also ja, es macht einen Unterschied. Sichtbarkeit macht immer einen Unterschied. Natürlich kommt es aber auch immer darauf an, was man daraus macht. Einen Award gewinnen und dann hoffen, dass es alle interessiert, ist auch sicher kein Erfolgsrezept.

Wer meinen TEDx Talk kennt, weiß, dass ich nach dem Motto lebe ‚Hope is not a strategy‘. Wenn ich möchte, dass Leute von meinen Erfolgen erfahren, dann muss ich es ihnen auch sagen. Warten ist in meinen Augen nie eine gute Strategie. Mal sehen, was die europaweite Auszeichnung für mein Business, mein Team und mich bringt. Als leidenschaftliche Marketerin versuche ich natürlich auch hier das meiste daraus herauszuholen.

Warum, glaubst du, hast du als einzige Österreicherin geschafft, gelistet zu werden?

Spannenderweise habe ich mich dazu auch mit meinem Team unterhalten. Wie ich auch in meinen Vorträgen immer wieder sage, bin ich felsenfest der Überzeugung, dass es in Österreich unglaublich viele Unternehmer:innen gibt, die diese Auszeichnung verdient haben. Worauf es am Schluss immer wieder ankommt, ist das Thema Sichtbarkeit. Du kannst das spannendste Tech-Startup bauen, wenn niemand davon weiß geht es in unserer Gesellschaft leider unter.

Das soll auch gleichzeitig ein Aufruf für alle weiblichen Gründer:innen sein. „Habt keine Angst vor dem Spotlight oder der Bühne und glaubt mir, auch die Personen, die jetzt auf der Bühne stehen, leben ‚fake it till you make it‘.

Als ich das Thema mit meinem Team besprochen habe, kam jedoch auch das Thema ‚Think big‘ auf. Alle Personen auf dieser Liste denken über die Landesgrenzen hinaus. Alle Personen auf dieser Liste machen etwas ‚anders‘. Wie gesagt, ich bin mir sicher, es gibt viele Hidden Champions in Österreich – ich kann es nicht oft genug sagen: ‚(Personal) Branding is Key‘.

Was würdest du deinem früheren Ich heute sagen? Welchen Rat würdest du ihr geben?

Die Fehler und Verluste, über die du dir so viele Gedanken machst, interessieren niemanden. Hinfallen, aufstehen, weitergehen. Du kannst gerne aus deinen Fehlern lernen, aber lass dich von ihnen nicht hinunterziehen und erst recht nicht verunsichern. Man muss es so sehen: Fehler kann man nur machen, wenn man es probiert. ‚Failing often provides a fast, surefire route to success, even if it isn’t always fun‘.

Wie wird sich Entrepreneurship für Frauen in Österreich und Europa verändern? Wo müssten wir uns noch verbessern?

Mehr staatliches Geld für Gründerinnen. Es ist bewiesen, dass sich Frauen mehr mit Problemen auseinandersetzen, die dem Gemeinwohl guttun. Zudem lösen Gründerinnen Herausforderungen von Frauen. Beispielsweise ist die ganze Kategorie ‚FemTech‘ durch Frauen getrieben. Wenn uns in Österreich Frauen und ihre Bedürfnisse am Herzen liegen, dann braucht es hier mehr staatliche Förderungen. Es reicht nicht auf ‚Innovation‘ zu setzen und gleichzeitig Diversität zu vernachlässigen. Das geht Hand in Hand. Oftmals wird auch behauptet, dass weniger Frauen sich selbständig machen, weil sie weniger Risiko eingehen wollen. Frauen sind nicht risikoaverser, wie wir durch eine Harvard-Studie wissen.

Was es vom Staat Österreich wirklich braucht sind: frauenfreundliche KPIs bei Förderprozessen, frauenfreundliche Formulierungen (bspw. bei Ausschreibungen), Bias minimieren (Prozesse, Research, Kommunikationskampagnen), Frauen als Unternehmer:innen wahrnehmen und ihre Ideen, die oft wiederum Frauen adressieren, nicht als ‚Nische‘ abtun. Und wir brauchen 50 Prozent Frauen in Entscheidungspositionen – vor allem bei der Vergabe von Förderungen. Passend dazu sagen meine amerikanischen Founderkolleg:innen vom MIT immer wieder gerne: „Being a female entrepreneur is working in hard mode“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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