05.05.2020

Konjunkturpaket: Regierung berät mit Wirtschaftsforschern über Maßnahmen

Die österreichische Bundesregierung führt seit gestern Gespräche mit Sozialpartnern und Wirtschaftsforschern, um über ein Konjunkturpaket zu beraten. Unter anderem sollen Digitalisierung und Regionalisierung eine wichtige Rolle dabei spielen.
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Konjunkturpaket
(c) BKA

Die Regierungsspitze berät seit gestern intensiv über ein Konjunkturpaket, um die heimische Wirtschaft wieder anzukurbeln. Dafür hat sich die Bundesregierung am Montag mit Vertretern der Sozialpartner getroffen. Heute Dienstag stehen hingegen Gespräche mit Wirtschaftsforschern am Programm.

Wie die Regierung betont, sollen im Rahmen dieser Treffen „fakten-basierte Lösungen“ erarbeitet werden, um die österreichische Wirtschaft vor den Auswirkungen einer globalen Wirtschaftskrise zu schützen.

+++ Corona, Wirtschafts und die Innovation +++

Drei Ziele im Rahmen des Konjunkturpakets

Im Vorfeld der Treffen verständigte sich die Bundesregierung über drei Ziele im Rahmen der Ankurbelung der Konjunktur. Dazu gehören die „Entlastung der arbeitenden Menschen“, die „Entlastung der Wirtschaft“ sowie „Investitionen in Ökologisierung und Regionalisierung“.

Bundeskanzler Sebastian Kurz über die Zielsetzung und die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Wirtschaftsforschern: „In diesen drei Bereichen braucht es konkrete Maßnahmen, die wir gerade erarbeiten. Dazu führen wir eine Reihe von Gesprächen mit den Sozialpartnern, Wirtschaftsforschern, Landeshauptleuten, Städten und Gemeinden, Parlamentsparteien und Betrieben.“

Kogler zu Konjunkturpaket

Im Vorfeld des Treffens informierten Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel über die ersten Eckpfeiler eines möglichen Konjunkturprogramms. Erste konjunkturpolitische Maßnahmen könnten laut Kogler bereits im Herbst gesetzt werden und sollen bis ins nächste Jahr hineinreichen.

Neben Investitionen aus öffentlicher Hand soll es zudem Investitionen durch die Mobilisierung von privaten Kapital geben. Hier nannte Kogler bereits erste Bereiche: „Wir werden uns auf moderne Technologien konzentrieren, die in der Lage sind mehrere Krisen gleichzeitig lösen zu können. Das hat sowohl mit Umweltschutz, als auch mit Digitalisierung zu tun. Zudem soll ein Schwerpunkt auf Regionalisierung gelegt werden.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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