14.06.2018

kompany: Kooperationsvertrag mit RBI nach Elevator Lab

Im vergangenen Jahr war das Wiener Startup kompany beim FinTech Accelerator Elevator Lab der Raiffeisenbank International (RBI) dabei. Nun wurde ein Vertrag über eine konzernweite KYC-Lösung unterzeichnet.
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Hannes Cizek, RBI und Russell Perry, kompany
(c) Haris Dervisevic / der brutkasten: Hannes Cizek, RBI und Russell Perry, kompany
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Die Abkürzung KYC steht für „Know Your Customer“. Genau das ist das Versprechen des Wiener RegTech-Startups kompany. Mit seiner Software bietet es Zugang zu weltweiten Handelsregistern in Echtzeit. Informationen zu mehr als 100 Millionen Unternehmen aus mehr als 150 Staaten können abgefragt werden. „Das entscheidende ist dabei, dass sie abgefragte Information von vertrauenswürdigen staatlichen Quellen kommt und immer auf dem aktuellen Stand ist“, erklärt Russell E. Perry, Gründer und CEO des Wiener Startups.

+++ RBI-Digitalisierungschef: “Wollen eine Skalierungsplattform für Startups sein” +++

Effizienzsteigerung im KYC-Prozess

Denn in vielen Bereichen brauche es für Unternehmen revisionssichere Informationen. Mit der Cloud-basierten Lösung von kompany müssen Endkunden im KYC-Prozess keine Originaldokumente mehr vorlegen, wenn die erforderlichen Unternehmensinformationen über öffentliche und amtliche Quellen abgerufen werden können. Das bringe nicht nur für die Endkunden eine Erleichterung, sondern auch eine deutliche Effizienzsteigerung im KYC-Prozess der Unternehmen, die die Lösung nutzen.

„Leichte Entscheidung, kompany unter die fünf Finalisten aufzunehmen“

Mit dem Konzept konnte man bereits im vergangenen Jahr die Raiffeisenbank International (RBI) überzeugen. „Wir haben beim ersten Durchgang des Elevator Lab explizit nach RegTech- und KYC-Lösungen gesucht, mit denen wir die Effizienz unserer internen Prozesse steigern können. Es war für uns intern eine sehr leichte Entscheidung, kompany unter die fünf Finalisten aufzunehmen“, erklärt Hannes Cizek, Head of Group Digital Banking der RBI. Und der erste Eindruck habe sich als richtig herausgestellt. „Wir haben von Beginn an sehr gut zusammengearbeitet“.

Hannes Cizek und Russell Perry im Video-Interview:

Enge Zusammenarbeit

Im Rahmen des Elevator Lab arbeiteten kompany und die RBI dann an einem Proof of Concept. „Die Spezialisten der RBI waren uns gegenüber von Beginn an sehr offen und haben ganz klar die Probleme dargelegt, für die eine Lösung gesucht wurde. Wir haben die ganze Zeit eng zusammengearbeitet, um diese Lösung wirklich perfekt an die Bedürfnisse der RBI anzupassen“, erzählt kompany-Gründer Perry. Das sei aber nur ein Teil gewesen. „Zugleich hat das Know-How der RBI uns auch ermöglicht, unser Grundmodell der Business-KYC-Lösung entscheidend zu verbessern“. Das Tool könne durch die Erleichterung von Compliance-Prozessen letztlich entscheidende Wettbewerbsvorteile für Kunden bringen.

Vertrag: Konzernweite KYC-Lösung mit kompany

So argumentiert auch RBI-Vorstandsvorsitzender Johann Strobl in einer Aussendung zur Kooperation: „Unser Ziel war es, den Zeit- und Kostenaufwand für die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zu reduzieren. Die Zusammenarbeit mit kompany hilft uns, dieses Ziel zu erreichen, indem wir den Prozess durch modernste Technologie rationalisieren, was uns einen Wettbewerbsvorteil bei der Betreuung unserer Geschäftskunden verschafft“. Nun wurde ein Vertrag unterzeichnet. Die KYC-Lösung soll konzernweit ausgerollt werden.

Weitere Kooperationen sollen folgen

Damit steht deutlich weniger als ein Jahr nach Start der Acceleration-Phase des Elevator Lab die erste langfristige Kooperation mit einem Teilnehmer. Und weitere sollen folgen. „Wir arbeiten nach wie vor mit allen fünf Finalisten zusammen und ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit allen den Proof of Concept umgesetzt haben. Entsprechend hoffen wir, auch mit den anderen eine ähnliche Partnerschaft eingehen zu können. Daran arbeiten wir momentan“, sagt Cizek.

Momentan läuft die Bewerbungsphase für den zweiten Batch des RBI Elevator Lab. Sie endet am 24. Juni. ⇒ mehr Informationen

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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