14.06.2018

kompany: Kooperationsvertrag mit RBI nach Elevator Lab

Im vergangenen Jahr war das Wiener Startup kompany beim FinTech Accelerator Elevator Lab der Raiffeisenbank International (RBI) dabei. Nun wurde ein Vertrag über eine konzernweite KYC-Lösung unterzeichnet.
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Hannes Cizek, RBI und Russell Perry, kompany
(c) Haris Dervisevic / der brutkasten: Hannes Cizek, RBI und Russell Perry, kompany
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Die Abkürzung KYC steht für “Know Your Customer”. Genau das ist das Versprechen des Wiener RegTech-Startups kompany. Mit seiner Software bietet es Zugang zu weltweiten Handelsregistern in Echtzeit. Informationen zu mehr als 100 Millionen Unternehmen aus mehr als 150 Staaten können abgefragt werden. “Das entscheidende ist dabei, dass sie abgefragte Information von vertrauenswürdigen staatlichen Quellen kommt und immer auf dem aktuellen Stand ist”, erklärt Russell E. Perry, Gründer und CEO des Wiener Startups.

+++ RBI-Digitalisierungschef: “Wollen eine Skalierungsplattform für Startups sein” +++

Effizienzsteigerung im KYC-Prozess

Denn in vielen Bereichen brauche es für Unternehmen revisionssichere Informationen. Mit der Cloud-basierten Lösung von kompany müssen Endkunden im KYC-Prozess keine Originaldokumente mehr vorlegen, wenn die erforderlichen Unternehmensinformationen über öffentliche und amtliche Quellen abgerufen werden können. Das bringe nicht nur für die Endkunden eine Erleichterung, sondern auch eine deutliche Effizienzsteigerung im KYC-Prozess der Unternehmen, die die Lösung nutzen.

“Leichte Entscheidung, kompany unter die fünf Finalisten aufzunehmen”

Mit dem Konzept konnte man bereits im vergangenen Jahr die Raiffeisenbank International (RBI) überzeugen. “Wir haben beim ersten Durchgang des Elevator Lab explizit nach RegTech- und KYC-Lösungen gesucht, mit denen wir die Effizienz unserer internen Prozesse steigern können. Es war für uns intern eine sehr leichte Entscheidung, kompany unter die fünf Finalisten aufzunehmen”, erklärt Hannes Cizek, Head of Group Digital Banking der RBI. Und der erste Eindruck habe sich als richtig herausgestellt. “Wir haben von Beginn an sehr gut zusammengearbeitet”.

Hannes Cizek und Russell Perry im Video-Interview:

Enge Zusammenarbeit

Im Rahmen des Elevator Lab arbeiteten kompany und die RBI dann an einem Proof of Concept. “Die Spezialisten der RBI waren uns gegenüber von Beginn an sehr offen und haben ganz klar die Probleme dargelegt, für die eine Lösung gesucht wurde. Wir haben die ganze Zeit eng zusammengearbeitet, um diese Lösung wirklich perfekt an die Bedürfnisse der RBI anzupassen”, erzählt kompany-Gründer Perry. Das sei aber nur ein Teil gewesen. “Zugleich hat das Know-How der RBI uns auch ermöglicht, unser Grundmodell der Business-KYC-Lösung entscheidend zu verbessern”. Das Tool könne durch die Erleichterung von Compliance-Prozessen letztlich entscheidende Wettbewerbsvorteile für Kunden bringen.

Vertrag: Konzernweite KYC-Lösung mit kompany

So argumentiert auch RBI-Vorstandsvorsitzender Johann Strobl in einer Aussendung zur Kooperation: “Unser Ziel war es, den Zeit- und Kostenaufwand für die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zu reduzieren. Die Zusammenarbeit mit kompany hilft uns, dieses Ziel zu erreichen, indem wir den Prozess durch modernste Technologie rationalisieren, was uns einen Wettbewerbsvorteil bei der Betreuung unserer Geschäftskunden verschafft”. Nun wurde ein Vertrag unterzeichnet. Die KYC-Lösung soll konzernweit ausgerollt werden.

Weitere Kooperationen sollen folgen

Damit steht deutlich weniger als ein Jahr nach Start der Acceleration-Phase des Elevator Lab die erste langfristige Kooperation mit einem Teilnehmer. Und weitere sollen folgen. “Wir arbeiten nach wie vor mit allen fünf Finalisten zusammen und ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit allen den Proof of Concept umgesetzt haben. Entsprechend hoffen wir, auch mit den anderen eine ähnliche Partnerschaft eingehen zu können. Daran arbeiten wir momentan”, sagt Cizek.

Momentan läuft die Bewerbungsphase für den zweiten Batch des RBI Elevator Lab. Sie endet am 24. Juni. ⇒ mehr Informationen

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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