07.07.2023

Wiener Startup empfiehlt: Playstation oder VW verpfänden für mehr Urlaubsbudget

Manche Presseaussendungen sollte man sich besser sparen - ein wohlgemeinter Ratschlag an Startups aus der brutkasten-Redaktion.
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pleite | Kredit | Presseaussendung
(c) Towfiqu barbhuiya via Unsplash
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Als Startup-Gründer:in sollte man vom eigenen Produkt begeistert sein. (Das schaffen übrigens nicht alle.) Auch sollte man das Produkt bei sich bietenden Gelegenheiten begeistert promoten – etwa mit einer Presseaussendung. (Auch das schaffen nicht alle.) Man kann es aber auch übertreiben. Vor allem, wenn das Produkt ein kontroversielles Potenzial hat. Zum Beispiel Pfandleihe.

Der Sinn von Pfandleihe – und damit auch ihre Berechtigung – liegt auf der Hand. Wer schnell Geld braucht, kommt so sehr einfach zu einem (vergleichsweise teuren) Kredit. Bonität ist nicht notwendig, weil ja der verpfändete Gegenstand als Sicherheit fungiert. In einer finanziellen Notlage kann das System einen also retten. Nutzt man es aber, um sich einen Lebensstil über den eigenen Verhältnissen zu leisten, sind die verpfändeten Gegenstände oft – schwuppdiwupp – weg.

Einfach einen Pfandkredit aufnehmen, statt einen blöden Sommerjob zu machen

Genau das empfiehlt ein Wiener Startup (das wohl viele Leser:innen am Kontext erkennen, das aber hier nicht extra genannt werden muss). In einer aktuellen Aussendung werden Statistiken zu gestiegenen Urlaubskosten angeführt. Dann wird der Gründer zitiert: „Statt während der besten Urlaubszeit einen Sommerjob hinter sich zu bringen, oder den Urlaub ganz zu streichen, kann man auch einfach und kurzfristig einen Pfandkredit aufnehmen, um das Urlaubsgeld aufzustocken: Die geliehene Summe kann dann z.B. mit dem nächsten Gehalt oder einem Student:innenjob im Herbst zurückgezahlt werden“.

Dann liefert das Startup gleich Beispiele dazu: „Die meisten lassen ihre Playstation daheim – doch statt sie einfach herumliegen zu lassen, kann man sie mit einem Pfandkredit zu Geld machen“, wird der Gründer zitiert. Und weiter heißt es: „Eine neuwertige Sony Playstation 5 bringt bis zu 300 Euro. Wer mit dem Flugzeug oder Bahn reist, kann auch das Auto währenddessen beleihen. Für einen VW Polo ist ein Kredit bis zu 3.170 Euro möglich.“

Ein Tipp: Solche Presseaussendungen sollte man sich sparen

Das Problem von Konsumkrediten und ihren oft fatalen finanziellen Auswirkungen vor allem für Jugendliche und junge Erwachsene (die auch in dieser Aussendung sehr klar die Zielgruppe sind), ist mittlerweile allgemein bekannt. Man kann nun argumentieren, dass ein Pfandkredit hier weniger problematisch ist, als etwa ein Dispokredit, weil im schlimmsten Fall halt Playstation, Handy oder Auto weg sind, der/die Betroffene aber nicht in der vielzitierten „Schuldenfalle“ landet. Ein finanziell gesundes Verhalten ist das aber ganz sicher nicht. Deswegen sollte es auch nicht extra beworben werden.

Daher ein wohlgemeinter Ratschlag, nicht nur an das besagte Startup: Solche Presseaussendungen kann und sollte man sich unbedingt sparen. Welches Medium, dessen Journalist:innen bei halbwegs klarem Verstand sind, sollte diese Werbeeinschaltung aus der (Kapitalismus-)Hölle unreflektiert wiedergeben? Wenn man Glück hat, wird die Aussendung ignoriert, wenn man Pech hat, erscheint ein Kommentar wie dieser hier – das ist wohl nicht der Sinn der Übung. Diese Kapazitäten können sinnvoller eingesetzt werden.

PS: Hier haben wir ein paar nützliche Tipps für Startup-Pressearbeit zusammengefasst.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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