16.02.2017

Kommentar: Österreich vergibt im AgTech-Bereich gerade eine Chance

Ein oberösterreichisches Agrar-Startup holt sich fünf Millionen Euro Finanzierung von einem US-Konzern. Warum wurde es nicht in Österreich fündig?
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(c) fotolia.com - Countrypixel

Es ist ein riesiger Erfolg für das Startup Smartbow aus der kleinen Gemeinde Weibern in Oberösterreich: Der US-Konzern Zoetis, Weltmarktführer bei Tierarzneimitteln, investiert fünf Millionen Euro in das Jungunternehmen, das eine smarte Rinderohrmarke entwickelt hat. Teil des Deals ist selbstverständlich eine enge Kooperation. Details sind noch nicht bekannt, aber Zoetis wird die Ohrmarken gewiss großflächig vertreiben. Ein Großteil der Wertschöpfung wandert damit in die USA. Hierzulande bleibt, wenn alles gut weitergeht, ein solider Mittelständler, der sich teilweise in US-Besitz befindet. Das ist zwar prinzipiell noch nicht schlecht, es wäre aber für Österreich gewiss mehr drinnen gewesen.

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AgTech-Innovatoren sind aufs Ausland angewiesen

Denn Kompetenzen im Agrar-Technik-Bereich gibt es hier in der Alpenrepublik fraglos. Neben in Jahrzehnten gewachsenem Know-How in der Landmaschinenfertigung, kann das Land auch Pionierleistungen in der Bio-Landwirtschaft vorweisen. Da verwundert es nicht, dass, wie auch Smartbow, immer wieder Startups mit innovativen AgTech-Ideen von sich hören lassen. Für die Entwicklung arbeitete das Startup dann aber mit einem deutschen Unternehmen zusammen und für die Expansion wurde nun, wie erwähnt, ein amerikanischer Partner gefunden. Österreich konnte die österreichische Innovation wohl nicht weiterbringen.

Ein Accelerator allein auf weiter Flur

Tatsächlich gibt es hierzulande genau ein Programm, das Agrar-Startups betreut. Es ist die Agro Innovation Lab der Raiffeisen Ware (RWA), die auch die Lagerhäuser betreibt. Der Accelerator startete im Herbst vergangenen Jahres mit vier Startups, von denen nur eines aus Österreich kam. Das ist natürlich ein Anfang und die RWA ist mit ihrer fast-Monopolstellung am Land auch gewiss einer der kompetentesten Ansprechpartner, die man hier in diesem Bereich finden kann. Doch es verwundert, dass scheinbar sonst niemand den Bereich bearbeitet.

„Während es hier unzählige auf FinTechs spezialisierte Investoren und Business Angels gibt, scheint sich fast niemand für den Agrar-Bereich zu interessieren.“

Niemand hier scheint sich für AgTech zu interessieren

Während es hier unzählige auf FinTechs spezialisierte Investoren und Business Angels gibt, obwohl sich London und Berlin längst als Zentren etabliert haben, scheint sich fast niemand für Innovationen im Agrar-Bereich zu interessieren. Dabei gibt es nennenswerte AgTech-Hubs nur in den USA und Israel, aber eben noch nicht in Europa. Eine Spezialisierung auf den Bereich wäre ein Window of Opportunity, das sich wohl bald schließen wird. Denn in Deutschland, den Niederlanden, aber etwa auch etwa in der Ukraine geht da inzwischen sehr wohl etwas weiter. Dabei wäre ein Fokus auf die Landwirtschaft definitiv zukunftsträchtig: Es gibt sie seit der Sesshaftwerdung der Menschen, und im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen, wird sie immer und in jedem erdenklichen Wirtschaftssystem notwendig sein. Österreich vergibt hier gerade eine Chance.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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