23.09.2019

Politik als Gladiatorenkampf? Es geht auch anders!

Von der Rot-Weiß-Rot Karte bis zu Culture Tech: Wenn wir auch in einem Wahlkampf einen konstruktiven Dialog führen wollen, dann müssen wir uns Zeit zum Zuhören nehmen.
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Markus Fallenböck: Wahlkampf als Gladiatorenspiele? Es geht auch anders!
(c) Own360: Markus Fallenböck

Self-fulfilling prophecy – eigentlich sollten das ja alle kennen. Und dann ist man doch wieder überrascht, dass alle überrascht sind. Da wird seit dem Ibiza Video von vielen Beobachtern und Medien der härteste und schmutzigste Wahlkampf aller Zeiten prognostiziert – und jetzt sind doch alle wieder ganz erstaunt, dass es so gekommen ist. Letzte Woche war dann überhaupt der Siedepunkt – beinahe im wörtlichen Sinne. Die Republik war geschockt von Fever-Gate und der telegenen Aversion zwischen Sebastian Kurz und Pamela Rendi-Wagner. Die meisten Kommentatoren haben danach eine mögliche Türkis-Rote Koalition gleich wieder begraben – wohl viel zu vorschnell…

+++Zusammenfassung des Reverse Pitch: Was die Parteien den Startups bieten+++

Wahlkampf: Politik als Gladiatorenkampf

Seit Wochen werden wir nun von Konfrontationen und Duellen in diesem Wahlkampf begleitet. Ganz am Anfang gab es mit den ORF Sommergesprächen noch kurz eine Chance für Reflexion und Dialog. Danach war Schluss mit lustig! Seitdem wird alles in Form von Gladiatorenkämpfen inszeniert und viele beschweren sich, dass die Inhalte komplett untergehen.

Wenn schon Themen wie Gesundheitspolitik oder Standortsicherung nicht durchdringen, dann kann man sich leicht ausmalen, wie es um die Forderungen der heimischen Startup-, Investoren- und Innovationsszene steht. Ganz genau: Im aktuellen Wahlkampf haben diese Themen bisher eine eher sehr untergeordnete Rolle gespielt.

Politiker im Pitch

Das wollten die Veranstalter des „Reverse Pitch“ ändern, der letzte Woche im Wiener weXelerate stattfand. Gemeinsam mit Partnern wie dem brutkasten, B&M Tricon und weXelerate wurde ein neues Format aus der Taufe gehoben. Die Grundidee des „Reverse Pitch“: Der Pitch-Spieß wurde umgedreht und die Politiker mussten sich vor der Startup- und Innovations-Community beweisen. Nach einem jeweils fünfminütigen Pitch folgte eine Q&A-Session durch eine hochkarätige Jury aus dem Kreis der Veranstalter sowie von UNIQA Ventures und AustrianStartups.

Auch das Publikum hatte dabei die Möglichkeit, vor und während der Veranstaltung Fragen an die Nationalrats-Kandidaten zu stellen. Fünf Politikerinnen und Politiker stellten sich im voll besetzten Veranstaltungssaal von weXelerate dieser Herausforderung: Andreas Ottenschläger (ÖVP), Sonja Hammerschmid (SPÖ), Yannick Shetty (NEOS), Thomas Nasswetter (JETZT) und Sabine Jungwirth (Die Grünen). Gerhard Deimek als Vertreter der FPÖ musste krankheitsbedingt kurzfristig absagen.

Klare Themen und Fairplay

Wie bei einem Pitch üblich gab es einen streng einzuhaltenden Zeitrahmen. Inhaltlich mussten sich die Politikerinnen und Politiker auf Digitalisierung, Innovation und Forschung konzentrieren – also auf die Rahmenbedingungen für Startups. Themen wie der Wahlkampf (Ibiza, Schreddern, Parteispenden, usw.), Migration oder der Brexit waren für die Teilnehmer wie das Publikum tabu. Und es galt natürliche eine weitere Pitch-Regel: Rede über dich selbst und nicht über die anderen.

Und siehe da: Das engagierte Publikum erlebte intensive und sehr konstruktive Präsentationen. Dabei zeigte sich viel Einigkeit bei den Zielen: die Rot-Weiß-Rot Karte (alle sind für eine Reform), unternehmerische Bildung an den Schulen (für alle wichtig), steuerliche Erleichterungen bei Gründungen und Wagniskapital (keine Vetos) sowie eine Entbürokratisierung (alle dabei). Am Ende sagte dann einer der pitchenden Politiker sinngemäß: Wenn wir da jetzt so zusammen sind, dann könnten wir fünf uns auf sehr viel einigen. Na, schau!

Culture Tech für Österreich

Szenenwechsel: Am Rande einer großen Konferenz hatte ein Software-Unternehmen vergangene Woche 40 Unternehmer und Manager zu einem Gedankenaustausch mit einem der Wiener Spitzenkandidaten für den Nationalrat geladen. Und auch hier: Vortrag und Diskussion in erstaunlicher Tiefe und Breite. Startups und Innovation waren ein wichtiges Thema. Ausführlich wurde von der Finanzierungssituation (Problem der Wachstumsfinanzierung), über die Blockchain als Chance für Europa bis zu innovativen Formen der Zusammenarbeit von etablierten Unternehmen und Startups vieles behandelt.

Nach dem Vorbild der Pariser Station F wurde auch ein Zukunftsprojekt angesprochen, das die Stärke der Kulturnation Österreich mit der Dynamik junger Unternehmen zusammenführen soll. Die Idee dahinter: Heimische Kulturinstitutionen wie die Bundestheater werden mit Startups zusammengespannt, um gemeinsam neue digitale Services und Lösungen zu entwickeln. Eine sehr spannende Idee, um den Kulturstandort Österreich auch noch in 10 Jahren abzusichern.

Self-fulfilling prophecy: Wer inhaltliche Antworten will , der muss Zeit und Umgebung dafür anbieten bzw. auch annehmen. Oder sich andernfalls zumindest nicht beschweren, wenn er nur Attacken und Skandale zu sehen bekommt.


Zum Autor:

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen FinTechs Own Austria, das über eine App einen Standortfonds für Österreich sowie eine Content Plattform anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen in der Medienbranche tätig. Er war Initiator des „Reverse Pitch“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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