11.08.2021

Wir könnten das Coronavirus eigentlich ausrotten. Eigentlich.

Kommentar. Neuseeländische Wissenschaftler kommen in einer Studie zum Ergebnis, dass eine Ausrottung des Coronavirus durchaus möglich wäre. Paradoxerweise sind wir zu egoistisch, um uns selbst zu schützen.
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Kommentar: Eine Ausrottung des Coronavirus wäre eigentlich möglich
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Hintergrund: (c) Adobe Stock
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Was vor Jahrzehnten mit Pocken und mehreren Varianten von Polio gelang, ist auch mit dem Coronavirus möglich: eine Ausrottung. Zu diesem Schluss kommen Forscherinnen und Forscher der neuseeländischen University of Otago in einer aktuellen Studie. Dazu stellten sie ein komplexes mathematisches Modell mit 17 Variablen auf, darunter etwa Verfügbarkeit einer sicheren Impfung, die Dauer der Immunität, die Akzeptanz von Vorbeugemaßnahmen und die internationale Kooperation bei der Bekämpfung der Krankheit. Verglichen wurde das Virus dabei auch mit den bereits ausgerotteten Infektionskrankheiten.

Nationaler Egoismus verhindert Ausrottung des Coronavirus

Als Hauptproblem bei einer möglichen Ausrottung des Coronavirus identifizieren die Wissenschafter die durchaus bekannte Hürden. Der Kampf gegen Infektionen müsse mit „globalem Willen“ geführt werden, schreiben sie, und meinen damit: Alleingänge einzelner Länder, Impfskepsis und vor allem das massive Gefälle zwischen reichen und armen Ländern machen einen nachhaltigen Erfolg im Kampf gegen das Virus derzeit unmöglich.

Paradoxerweise ist es also unser Egoismus, der uns darin hindert, uns selbst zu schützen. Dabei geht es eben nicht nur um den zur Genüge diskutierten Eigensinn auf individueller Ebene, der Menschen zu Abstands-, Masken-, Test-, Impf- und überhaupt eh Alles-Verweigerern macht. Es geht noch viel stärker um das Verhalten der (westlichen) Regierungen, die sich Dank finanzieller Power alle verfügbaren Impfdosen unter den Nagel reißen und nicht daran denken, globale Verantwortung zu übernehmen.

Das Ergebnis: Während hierzulande Impfstoffe ablaufen, weil die bislang Nicht-Geimpften sich wohl lieber natürlich immunisieren bzw. durch Corona-Tod unschädlich machen lassen wollen, besteht noch in mehreren Ländern eine Impfquote unter einem Prozent. Die Entstehung und Verbreitung immer neuer Mutationen, gegen die die Impfung dann eventuell nicht mehr wirkt, wird dadurch natürlich massiv begünstigt. Und früher oder später kommen diese dann zu uns zurück.

Eine Rechnung mit eindeutigem Ergebnis

Die Budgets, die EU, USA und Co aufbringen müssten, um jene Länder im ausreichend Impfdosen zu versorgen, die das aus dem einen oder anderen Grund nicht schaffen, wären natürlich sehr hoch (natürlich geht es hier nicht nur um Finanzen sondern etwa um Instabilität, fehlende Infrastruktur und Regimes, die andere Ziele verfolgen, in vielen dieser Länder). Rechnet man die notwendigen Mittel, um die Impfstoffe zu kaufen und dann auch effizient in den Ländern zu verimpfen, aber mit den volkswirtschaftlichen Kosten einer potenziell niemals endenden Pandemie gegen, kann das Ergebnis nur eindeutig sein: Wir sollten das sobald wie möglich machen.

Realistisch ist das und damit die Ausrottung des Coronavirus derzeit freilich nicht. Wie auf individueller Ebene scheint der Kampf gegen Egoismus, Ignoranz und Kurzsichtigkeit auch auf staatlicher Ebene aussichtslos. Das zeigt sich nicht zuletzt bei jenem Problem, gegen das die Pandemie ein Kindergeburtstag ist: der Klimakrise. Sie lässt sich sogar noch deutlich besser fadenscheinigen Pseudo-Maßnahmen beiseite schieben, als das Coronavirus. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenn im Kampf gegen das Virus der in Sachen Komplexität überschaubare internationale Schulterschluss doch noch gelingt, könnte er zum Vorbild für den Kampf gegen den Klimawandel werden. Eigentlich.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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