11.08.2021

Wir könnten das Coronavirus eigentlich ausrotten. Eigentlich.

Kommentar. Neuseeländische Wissenschaftler kommen in einer Studie zum Ergebnis, dass eine Ausrottung des Coronavirus durchaus möglich wäre. Paradoxerweise sind wir zu egoistisch, um uns selbst zu schützen.
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Kommentar: Eine Ausrottung des Coronavirus wäre eigentlich möglich
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Hintergrund: (c) Adobe Stock
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Was vor Jahrzehnten mit Pocken und mehreren Varianten von Polio gelang, ist auch mit dem Coronavirus möglich: eine Ausrottung. Zu diesem Schluss kommen Forscherinnen und Forscher der neuseeländischen University of Otago in einer aktuellen Studie. Dazu stellten sie ein komplexes mathematisches Modell mit 17 Variablen auf, darunter etwa Verfügbarkeit einer sicheren Impfung, die Dauer der Immunität, die Akzeptanz von Vorbeugemaßnahmen und die internationale Kooperation bei der Bekämpfung der Krankheit. Verglichen wurde das Virus dabei auch mit den bereits ausgerotteten Infektionskrankheiten.

Nationaler Egoismus verhindert Ausrottung des Coronavirus

Als Hauptproblem bei einer möglichen Ausrottung des Coronavirus identifizieren die Wissenschafter die durchaus bekannte Hürden. Der Kampf gegen Infektionen müsse mit „globalem Willen“ geführt werden, schreiben sie, und meinen damit: Alleingänge einzelner Länder, Impfskepsis und vor allem das massive Gefälle zwischen reichen und armen Ländern machen einen nachhaltigen Erfolg im Kampf gegen das Virus derzeit unmöglich.

Paradoxerweise ist es also unser Egoismus, der uns darin hindert, uns selbst zu schützen. Dabei geht es eben nicht nur um den zur Genüge diskutierten Eigensinn auf individueller Ebene, der Menschen zu Abstands-, Masken-, Test-, Impf- und überhaupt eh Alles-Verweigerern macht. Es geht noch viel stärker um das Verhalten der (westlichen) Regierungen, die sich Dank finanzieller Power alle verfügbaren Impfdosen unter den Nagel reißen und nicht daran denken, globale Verantwortung zu übernehmen.

Das Ergebnis: Während hierzulande Impfstoffe ablaufen, weil die bislang Nicht-Geimpften sich wohl lieber natürlich immunisieren bzw. durch Corona-Tod unschädlich machen lassen wollen, besteht noch in mehreren Ländern eine Impfquote unter einem Prozent. Die Entstehung und Verbreitung immer neuer Mutationen, gegen die die Impfung dann eventuell nicht mehr wirkt, wird dadurch natürlich massiv begünstigt. Und früher oder später kommen diese dann zu uns zurück.

Eine Rechnung mit eindeutigem Ergebnis

Die Budgets, die EU, USA und Co aufbringen müssten, um jene Länder im ausreichend Impfdosen zu versorgen, die das aus dem einen oder anderen Grund nicht schaffen, wären natürlich sehr hoch (natürlich geht es hier nicht nur um Finanzen sondern etwa um Instabilität, fehlende Infrastruktur und Regimes, die andere Ziele verfolgen, in vielen dieser Länder). Rechnet man die notwendigen Mittel, um die Impfstoffe zu kaufen und dann auch effizient in den Ländern zu verimpfen, aber mit den volkswirtschaftlichen Kosten einer potenziell niemals endenden Pandemie gegen, kann das Ergebnis nur eindeutig sein: Wir sollten das sobald wie möglich machen.

Realistisch ist das und damit die Ausrottung des Coronavirus derzeit freilich nicht. Wie auf individueller Ebene scheint der Kampf gegen Egoismus, Ignoranz und Kurzsichtigkeit auch auf staatlicher Ebene aussichtslos. Das zeigt sich nicht zuletzt bei jenem Problem, gegen das die Pandemie ein Kindergeburtstag ist: der Klimakrise. Sie lässt sich sogar noch deutlich besser fadenscheinigen Pseudo-Maßnahmen beiseite schieben, als das Coronavirus. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenn im Kampf gegen das Virus der in Sachen Komplexität überschaubare internationale Schulterschluss doch noch gelingt, könnte er zum Vorbild für den Kampf gegen den Klimawandel werden. Eigentlich.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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