22.07.2019

„Wasserstoffnation“: Es braucht mehr als 500 Millionen und kluge Köpfe

In seiner Kolumne erörtert Muamer Becirovic, warum er die "Wasserstoffnation"-Strategie im Wahlprogramm der ÖVP für unrealistisch und unzureichend hält.
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(c) fotolia / metamorworks

Mobilität wird sich radikal ändern müssen. Wir werden die Luft in diesem Maße in Zukunft nicht mehr verpesten können, wie wir das seit knapp einem Jahrhundert tun. Dabei fordert Altbundeskanzler Kurz, Österreich zur „Wasserstoffnation Nummer 1 weltweit“ zu machen. In Anbetracht der Realität bräuchte es hierfür einen Zauberstab. Eine halbwegs realisierbare Strategie gibt es nicht. Geld reinpumpen, Forscher einfliegen und beobachten, was passiert, reicht nicht. Man muss tiefer gehen.

+++ Kurz holte sich in Stanford Input zur Wasserstoff-Strategie +++

Das Problem an sich

Sebastian Kurz will für seine „Wasserstoffnation“-Pläne „die besten Köpfe und innovativsten Unternehmen“ nach Österreich holen, ein Wasserstoffzentrum aus dem Boden stampfen und OMV mit dem Verbund in diese Arbeit miteinbeziehen. Als Kirsche auf der Torte will man 500 Millionen Euro in diesem Gebiet in Entwicklung und Forschung investieren. Es hört sich gut an. Das war es aber auch schon. Das Problem ist nämlich die naturwissenschaftliche Materie an sich. Wasserstoff- und Elektroautos haben unterschiedliche Herausforderungen zu meistern.

Zum einen ist Wasserstoff nicht gleich Wasser ist. So ein Auto ist ein unheimlich kompliziertes und teures Gerät. Wasserstoffautos sind im Vergleich zu Elektroautos viel teurer, weniger effizient (Wirkungsgrade 2-3 mal geringer) und eine Infrastruktur ist so gut wie nicht vorhanden. Die Aufwendung für Speicherung und Erzeugung sowie der Energieverlust sind beim Wasserstoffauto vergleichsweise größer. In all diesen Punkten hat das Elektroauto (noch) die Nase vorne.

Bei den Elektroautos hingegen fokussiert sich letztlich alles auf die Speicherbarkeit, die Energieerzeugung und den Akku. Die Lithium-Batterie ist eine Ressource, die enden wollend ist. Man wird hier zwangsweise Alternativen finden müssen, an denen man allerdings intensiv arbeitet und forscht. Das Speichern und Erzeugen dieser Unmengen an nötiger Energie ist eine Schlüsselfrage. So viel ist sicher: Es wäre heute undenkbar, dass fünf Millionen österreichische PKWs von heute auf morgen elektrisch fahren. Unser Stromnetz bietet diese Kapazität nicht. Es würde bei dieser Belastung kollabieren. Nur eine Zahl, damit man sich den Bedarf vor Augen führt: Wenn alle fünf Millionen Elektro-PKWs gleichzeitig laden wollen würden, dann würde es ca. 1750 GW brauchen. Das aktuelle deutsche (!) Stromnetz liefert momentan durchschnittlich 208 GW.

Wasserstoffnation? It’s innovation, stupid!

Der key to success ist wie fast immer: Innovation. Wasserstoff- und Elektromobilität haben ihre jeweils eigenen Schwächen, die es gegenwärtig verunmöglichen, ein Massenphänomen daraus zu machen. Fokussiert man sich jedoch auf das Ausmerzen jener Schwächen, dann könnte ein Durchbruch gelingen. Dafür braucht es Fokus auf die fundamentalsten, naturwissenschaftlichen Probleme und eine (europaweite) Strategie. Es ist die einzige Option, die wir haben. 500 Millionen und kluge Köpfe sind ein guter Anfang, aber auch nur ein Anfang. Denn die Naturwissenschaft spielt vorerst gegen uns.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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