14.01.2020

Was Österreicher an ihren Arbeitskollegen nervt

In einer aktuellen Studie unter 1100 Arbeitnehmern hat die Jobbörse StepStone erhoben, was Frau und Herrn Österreicher an ihren Arbeitskollegen stört. Einzelkämpfer, Star-Allüren und Inseldenken sind nur einige Punkte.
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Kollegen nerven
Die Studie von StepStone wurde unter 1100 österreichischen Arbeitnehmer durchgeführt | (c) Adobe Stock / motortion

Wer kennt es nicht? Kollegen, die im Büro durch lautes Telefonieren, private Gespräche oder ein „schwach ausgeprägtes Verständnis“ für Teamwork nerven. Die Folgen sind nicht nur persönliche Frustration, sondern auch Effizienzverlust und negative Auswirkungen auf den geschäftlichen Erfolg des eigenen Unternehmens.

Eine aktuelle Studie der Jobbörse Stepstone hat sich nun zum Ziel gesetzt, systematisch die Unannehmlichkeiten zu erheben, die Frau und Herrn Österreicher am meisten an ihren Arbeitskollegen stört. Dafür wurden im Sommer 2019 rund 1100 Arbeitnehmer aus ganz Österreich online befragt.

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Star-Allüren und Faulheit

In der Studie wurde unter anderem erhoben, ob die Befragten das Gefühl haben, dass sich ihre Kollegen im gleichen Maß bei Teamarbeit einbringen. Diesbezüglich fallen die Ergebnisse durchaus nüchtern aus. So gab fast jeder Zweite (45 Prozent) an, dass sich nicht alle Kollegen in gleichem Maß ins Team einbringen und sich nicht alle im Team für das Gesamtergebnis der Arbeit verantwortlich fühlen (31 Prozent).

Einzelkämpfertum

Eine weitere Thematik der Studie umfasst das Einzelkämpfertum – sprich Kollegen, die sich zu wichtig nehmen und die anderen in ihre Arbeit nicht ausreichend einbinden. Auch hier ein ernüchterndes Ergebnis: Jeder dritte Befragte kritisierte laut StepStone, dass sich einzelne Kollegen immer wieder auf Kosten anderer in den Vordergrund drängen (33 Prozent) und Einzelleistungen im Mittelpunkt stünden (27 Prozent). „Dass jeder nur auf seinen eigenen Vorteil abzielt, wird besonders unangenehm empfunden, ebenso wie einzelne Personen, die ohne Rücksicht nach oben kommen wollen und sich wichtiger machen, als sie sind“, so die Studienautoren.

Konkurrenzkämpfe

Zudem fühlen sich viele der Befragten von ihren Teamkollegen im Stich gelassen: In jedem fünften Team unterstützt man sich nicht gegenseitig (21 Prozent), und in knapp jedem dritten Büro (29 Prozent) stehen Konkurrenzkämpfe an der Tagesordnung. „Alleingänge ohne Kommunikation“, „Konkurrenz unter Mitarbeitern“ und „die selbstherrliche Rechthaberei einer Kollegin“ sind nur einige der Kritikpunkte, die Arbeitnehmer diesbezüglich nennen.

Einsatz von unfairen Mitteln

Problematisch wird es darüberhinaus, wenn das Konkurrenzdenken die tägliche Zusammenarbeit behindert und sogar unfaire Mittel zum Einsatz kommen: So werden in fast jedem vierten Team (24 Prozent) wichtige Informationen zurückgehalten oder zu spät weitergegeben. „Individuelle Einzelplanung ohne Rücksprache“ nennt das einer der Befragten, „wodurch andere unerwartet unter zusätzlichen Druck geraten und vorbereitete Pläne durchkreuzt werden.“ Weitere Beschwerden betreffen die „langsame Kommunikation“ und „Alleingänge einzelner Kollegen““.

„Inseldenken“ und doppelte Arbeit

Nicht zuletzt kritisieren die befragten Arbeitnehmer laut StepStone, dass im Team nicht offen und frei miteinander gesprochen wird (25 Prozent). „Wegen unzureichenden Informationen würden oft zwei Mitarbeiter am selben Thema arbeiten „und wissen es nicht mal“, so ein Studienteilnehmer über die Folge des Inseldenkens, das zu massiven Effizienzverlusten führt beschreibt.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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