23.09.2022

Köppl-Turyna: “2023 weitere Verdopplung der Gas- und Energiepreise“

Monika Köppl-Turyna spricht im Interview mit dem brutkasten über die Folgen der Energiepreisentwicklungen für die Industrie und über die Wahrscheinlichkeit einer Güterkrise.
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Monika Köppl-Turyna EcoAustria - Kritik an Wirtshausförderung
Monika Köppl-Turyna ist Direktorin von EcoAustria | © EcoAustria

Energiepreisentwicklung, Deindustrialisierung und Deckelung – diese drei Begriffe füllen seit Wochen die Schlagzeilen. Erst Anfang dieser Woche verkündete die Regierung den voraussichtlichen Abruf-Termin der geplanten Energiekostenzuschüsse für Unternehmen – der brutkasten berichtete. Neben Strom und Gas umfasst der Energiekostenzuschuss auch Treibstoffe. „Es sollen ungefähr ein Drittel der angestiegenen Preise im Vergleich zum Vorjahr abgedeckt werden“, so der Wirtschaftsminister Martin Kocher. Dafür werde die Regierung mehr als eine Milliarde Euro in die Hand nehmen. Das sei jedoch nicht genug, gibt Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) bekannt und fordert “eine Aufstockung des Zuschusses, äquivalent zu den gestiegenen Energiekosten auf ein Volumen von mindestens 2.5 Mrd. Euro”. 

Die Folgen einer unverhältnismäßigen Abdeckung der Preissteigerungen könnten von Produktionsausfällen in der Industrie über bedrohte Wettbewerbsfähigkeit bis hin zur Güterkrise führen. Im Interview mit dem brutkasten spricht Monika Köppl Turyna, Direktorin von EcoAustria, über die Folgen, die im Falle einer insuffizienten Unterstützung der Industrie folgen können. 

Wir befinden uns in einer Multi-Krisen-Situation. Die Bevölkerung, vor allem aber auch die Industrie hat schwer damit zu kämpfen. Welche Gefahren bedrohen die Industrie aktuell?

Der wichtigste Faktor ist der Anstieg der Kosten für Gas und elektrische Energie. Im Zuge des Jahres 2022 haben sich die Beschaffungspreise für Gas bereits mehr als verdreifacht und für Strom mehr als verdoppelt. Im Jahr 2023 ist eine weitere Verdopplung zu erwarten. Das bedeutet, dass auf die Unternehmen 20 Mrd. Euro an zusätzliche Kosten zukommen. Viele Unternehmen werden unter diesen Umständen nicht mehr produzieren können. Die dadurch resultierenden Produktionsausfälle werden sich auch auf andere Unternehmen weiter unten in der Wertschöpfungskette auswirken. Darüber hinaus kämpfen Firmen immer noch mit Lieferproblemen, etwa für Chips und Rohstoffe. All diese Entwicklungen sind signifikante Treiber der Inflation.

Wie steht es aktuell um die Produktionssicherheit in der Industrie mit Rücksicht auf die aktuelle (Energie-)Krisensituation?

Beim Anstieg der Produktionskosten stehen viele produzierende Unternehmen vor der Entscheidung, ob sie überhaupt weiter produzieren sollen. In erster Linie betrifft das die energieintensive Produktion wie Papier, Glas, chemische Industrie oder Metallerzeugnisse. Sollte sich die Situation nicht verbessern, droht eine weitere Reduktion des Angebotes. Darüber hinaus ist die langfristige Wettbewerbsfähigkeit bedroht, da die Energiepreise in anderen Teilen der Welt nur in geringem Ausmaß gestiegen sind. Unter diesen Umständen steuern wir im Jahr 2023 auf eine milde Rezession. Werden Gaslieferungen komplett gestoppt, wäre die Situation signifikant dramatischer mit einem BIP-Rückgang von drei Prozent oder mehr.

Droht uns eine Güterkrise?

Sollten die Gaslieferungen komplett ausfallen ist eine Güterkrise nicht auszuschließen. Anhand der Notfallpläne der EU wird – in einer solchen Situation – Gas rationiert und an Unternehmen auktioniert. Das bedeutet, dass andere Betriebe leer auskommen werden und viele Güter möglicherweise fehlen. Der Ausmaß des Produktionsrückganges lässt sich nur schwer prognostizieren und liegt im Schnitt zwischen drei und acht Prozent mit hoher regionaler- und Branchen-Heterogenität.

Wie wahrscheinlich ist die Wiedereinführung von Kurzarbeit in der Industrie?
Ich würde es bei der energieintensiven Industrie nicht ausschließen, erste Fälle sind bereits bekannt. Es kommt allerdings stark darauf an, welche Unterstützung seitens der Regierung kommt – wir sollen in den kommenden Tagen die Details des Energiekostenzuschusses lernen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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