10.05.2022

Kocher bekommt Wirtschaft, aber nicht Digitalisierung – Lob und Kritik für „Super-Ministerium“

Nach den gestrigen Ministerinnen-Rücktritten erfolgt nicht nur eine Neubesetzung, sondern auch eine Umschichtung der Agenden in den Ministerien.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Viel war seit den Rücktritten von Elisabeth Köstinger als Landwirtschafts- und Tourismus-Ministerin und von Margarete Schramböck als Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin gestern spekuliert worden. Nun verkündete Bundeskanzler Karl Nehammer die Neuerungen im Regierungsteam. Und die gehen mit starken Umschichtungen der Agenden in den Ministerien einher. So verliert das Landwirstschaftsministerium unter dem neuen Minister Norbert Totschnig den Tourismus an das Wirtschaftsministerium und die Breitband-Agenden an das Finanzministerium. Auch das Wirtschaftsressort wird aufgeteilt: Die Wirtschafts-Agenden kommen zum bisherigen Arbeitsminister Martin Kocher, der so zum „Super-Minister“ für Wirtschaft und Arbeit wird. Die bislang im Ministerium namensgebende Digitalisierung wandert ebenfalls ins Finanzministerium.

Konkret wird im Finanzministerium ein neues Staatssekretariat für Digitalisierung und Breitband geschaffen, das Florian Tursky, der bisherige Kabinettschef des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter, übernimmt. Tursky hat auch Erfahrungen als Startup-CEO vorzuweisen – der brutkasten berichtete. Auch im Wirtschaftsministerium wird ein neues Staatssekretariat geschaffen: Susanne Kraus-Winkler, bislang Obfrau des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer, wird Tourismus-Staatssekretärin an der Seite von Martin Kocher.

Lob- und Kritik für „Standortministerium“ von Kocher

Die Zusammenlegung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium – es kursiert der Begriff „Standortministerium“ – wurde bereits in den vergangenen Tagen auch öffentlich diskutiert. Seitens Wirtschaftsvertreter:innen wird sie mitunter sehr positiv aufgenommen. Industriellenvereinigungs-Präsident Georg Knill lässt etwa via Aussendung ausrichten, Wirtschaft und Arbeit seien bei Minister Kocher „in guten Händen“ und der neue Staatssekretär für Digitalisierung im Finanzministerium sei ein positives Signal. „Die vorgestellte Regierungsumbildung ist ein wichtiger wie notwendiger Schritt in die richtige Richtung“, so Knill.

Umgekehrt sieht es – wie so oft – der Gewerkschaftsbund ÖGB. „Man muss kein Schwarzmaler sein, um die Zusammenlegung der Ressorts für Arbeit und Wirtschaft in ein Ministerium als sehr problematisch für die Arbeitnehmer:innen zu werten“, kommentiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und verweist auf die Gesetzgebung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zwischen 2000 und 2006, als die Ressorts zusammengelegt waren. „Insbesondere wenn es um die Gestaltung großer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Transformationen geht, dürfen Interessen der Arbeitnehmerinnen, auch im Sinne von Just Transition, nicht auf der Strecke bleiben“.

Doch auch in der Startup-Szene gibt es nicht nur Lob für die Ministerien-Zusammenlegung. Eine bekannte Szene-Vertreterin sagt in einem ersten Statement gegenüber dem brutkasten etwa: „In einer bevorstehenden massiven Wirtschaftskrise kein richtiges Wirtschaftsministerium zu haben, ist ein absoluter Witz“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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