13.08.2021

Knuspr.de: gurkerl.at-Eigentümer Rohlik expandiert nach Deutschland

Erst vor Kurzem hat das tschechische Startup Rohlik, das hierzulande mit dem Lebensmittellieferservice gurkerl.at die Online-Plattformen heimischer Supermärkte herausfordert, Unicorn-Status erobert. Mit dem Start von Knuspr.de in Deutschland setzt man nun die internationale Expansion fort.
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Knuspr.de
© knuspr

Rohlik-Gründer Tomáš Čupr surft auf der Erfolgswelle, wie die erst kürzlich abgeschlossene Series C-Finanzierungsrunde in Höhe von 100 Millionen Euro belegt. Erst kurz zuvor hatte der Startup-Gründer 190 Millionen Euro eingesammelt. Damit hält die Rohlik-Gruppe nun bei einer Unternehmensbewertung von mehr als einer Milliarde Dollar und hat Unicorn-Status erreicht, wie der brutkasten bereits berichtet hat. „Diese Investitionen demonstrieren das Vertrauen unserer Investoren in das starke Wachstum der Rohlik-Gruppe“, freut sich Čupr. Schon damals hat das tschechische Unternehmen angekündigt, die Expansion in Europa voranzutreiben.

Rohlik: Wie alles begann

Mit rohlik.cz startete das Unternehmen 2014 in Tschechien durch und hält dort laut eigenen Angaben die Marktführerschaft im Onlinehandel mit FMCG-Produkten. Unter der Marke Kifli ist man in Ungarn präsent und auch der Österreich-Ableger gurkerl.at wächst seit dem Markteintritt 2020 kontinuierlich. Hierzulande wurde das 9.000 Lebensmittel- und Nearfood-Artikel umfassende Sortiment im Mai 2021 in Kooperation mit der DaVinci-Apotheke um 4.000 rezeptfreie Apothekenprodukte sowie bekannte Beauty-Marken wie Dr. Hauschka, Eucerin oder Vichy erweitert. Und das Konzept der raschen Lieferung binnen drei Stunden kommt so gut an, dass die Expansion wie bereits angekündigt, nun auch nach Deutschland fortgesetzt wird.

Knuspr.de: Von München nach Frankfurt

Mit Knuspr.de geht es als erstes in München los. Wie auch in Österreich kann das Zeitfenster der Lieferung auf genau eine Stunde beschränkt werden – für maximale Flexibilität und Unabhängigkeit. Im Winter 2021 soll das Zustellgebiet auf Frankfurt erweitert werden – ebenfalls in Planung sind die Städte Hamburg, Dortmund und Köln. So will das Unternehmen mehr als 15 Millionen neue potenzielle Kund*innen von seinem frischen und regionalen Sortiment überzeugen. gurkerl.at und knuspr.de beziehen mehr als zwei Drittel aller Produkte direkt von Produzent*innen und Landwirt*innen aus der Region.

Rohlik: Zeichen stehen auf Wachstum

Für Čupr ist die Expansion nach Deutschland ein weiterer Schritt, um die herausfordernden westeuropäischen Märkte zu erschließen. Das zusätzliche Kapital helfe dabei, schneller zu wachsen als ursprünglich geplant und treibe die Internationalisierung, die technische Entwicklung der Distributionszentren und die Implementierung von Innovation innerhalb der Firma voran. „Und es erlaubt uns die besten Leute an Bord zu holen. In der nahen Zukunft werden wir nach Rumänien, Italien, Frankreich und Spanien expandieren, um ein führender europäischer Player zu werden“, gibt der Unternehmensgründer die Marschrichtung für die Zukunft vor.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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