13.08.2021

Knuspr.de: gurkerl.at-Eigentümer Rohlik expandiert nach Deutschland

Erst vor Kurzem hat das tschechische Startup Rohlik, das hierzulande mit dem Lebensmittellieferservice gurkerl.at die Online-Plattformen heimischer Supermärkte herausfordert, Unicorn-Status erobert. Mit dem Start von Knuspr.de in Deutschland setzt man nun die internationale Expansion fort.
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Knuspr.de
© knuspr

Rohlik-Gründer Tomáš Čupr surft auf der Erfolgswelle, wie die erst kürzlich abgeschlossene Series C-Finanzierungsrunde in Höhe von 100 Millionen Euro belegt. Erst kurz zuvor hatte der Startup-Gründer 190 Millionen Euro eingesammelt. Damit hält die Rohlik-Gruppe nun bei einer Unternehmensbewertung von mehr als einer Milliarde Dollar und hat Unicorn-Status erreicht, wie der brutkasten bereits berichtet hat. „Diese Investitionen demonstrieren das Vertrauen unserer Investoren in das starke Wachstum der Rohlik-Gruppe“, freut sich Čupr. Schon damals hat das tschechische Unternehmen angekündigt, die Expansion in Europa voranzutreiben.

Rohlik: Wie alles begann

Mit rohlik.cz startete das Unternehmen 2014 in Tschechien durch und hält dort laut eigenen Angaben die Marktführerschaft im Onlinehandel mit FMCG-Produkten. Unter der Marke Kifli ist man in Ungarn präsent und auch der Österreich-Ableger gurkerl.at wächst seit dem Markteintritt 2020 kontinuierlich. Hierzulande wurde das 9.000 Lebensmittel- und Nearfood-Artikel umfassende Sortiment im Mai 2021 in Kooperation mit der DaVinci-Apotheke um 4.000 rezeptfreie Apothekenprodukte sowie bekannte Beauty-Marken wie Dr. Hauschka, Eucerin oder Vichy erweitert. Und das Konzept der raschen Lieferung binnen drei Stunden kommt so gut an, dass die Expansion wie bereits angekündigt, nun auch nach Deutschland fortgesetzt wird.

Knuspr.de: Von München nach Frankfurt

Mit Knuspr.de geht es als erstes in München los. Wie auch in Österreich kann das Zeitfenster der Lieferung auf genau eine Stunde beschränkt werden – für maximale Flexibilität und Unabhängigkeit. Im Winter 2021 soll das Zustellgebiet auf Frankfurt erweitert werden – ebenfalls in Planung sind die Städte Hamburg, Dortmund und Köln. So will das Unternehmen mehr als 15 Millionen neue potenzielle Kund*innen von seinem frischen und regionalen Sortiment überzeugen. gurkerl.at und knuspr.de beziehen mehr als zwei Drittel aller Produkte direkt von Produzent*innen und Landwirt*innen aus der Region.

Rohlik: Zeichen stehen auf Wachstum

Für Čupr ist die Expansion nach Deutschland ein weiterer Schritt, um die herausfordernden westeuropäischen Märkte zu erschließen. Das zusätzliche Kapital helfe dabei, schneller zu wachsen als ursprünglich geplant und treibe die Internationalisierung, die technische Entwicklung der Distributionszentren und die Implementierung von Innovation innerhalb der Firma voran. „Und es erlaubt uns die besten Leute an Bord zu holen. In der nahen Zukunft werden wir nach Rumänien, Italien, Frankreich und Spanien expandieren, um ein führender europäischer Player zu werden“, gibt der Unternehmensgründer die Marschrichtung für die Zukunft vor.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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