12.07.2018

Knalleffekt in China: Gericht lässt Beweise auf Blockchain zu

Wie der Blockchain-Influencer und Kryptoblogger Robby Schwertner letzten Dienstag auf wallstreet-online mitteilte, hat es in China eine bemerkenswerte Entscheidung gegeben. Ein Gericht hat in einem Streitfall zwischen einem Medienunternehmen und dessen Konkurrenten erlaubt, die Blockchain Technologie als Hilfsmittel zur Analyse von Beweisen anzuerkennen.
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Blockchain
(C) Denys Rudyi/Fotolia - Gericht in China lässt Blockchain Beweise zu.

Das chinesische Medienunternehmen Huatai Yimei hat einen Mitbewerber, der in Shenzen seinen Sitz hat, auf Copy-Right-Verletzung geklagt. Die klagende Partei hat während des Gerichtsverfahrens Screenshots von diversen Webseiten und Texte als Beweise eingebracht, um die illegalen Praktiken des Konkurrenten zu beweisen. Das besondere daran: Hierbei wurde ein auf Blockchain basierendes Verschlüsselungssystem der Biotechnologie-Plattform Baoquan verwendet.

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„Nicht ausschließen, weil komplex“

Ein Gericht in Hangzhou hat infolgedessen entschieden, dass Blockchain-Daten zur Beweissicherung zulässig sind. „Der Richter stellte fest, dass ‚das Gericht sich entschlossen hat, die Technologie als Hilfsmittel zur Analyse von Beweisen anzuerkennen‘. Man solle die Möglichkeit der Nutzung von Blockchain nicht ausschließen, nur weil es komplex ist“, schreibt Schwertner.

Neue Wege Chinas?

China war bisher dafür bekannt, dass die Regierung eine harte Gangart gegen Kryptowährungen verfolgt. Als Folge haben viele Startups aus diesem Bereich das Land verlassen. Mit der Entscheidung des Gerichts ist laut Schwertner ein neuer Umgang mit Blockchain auszumachen. „Die vorliegende Gerichtsentscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass seitens der chinesischen Regierung die Technologie der ‚Verteilten Datenbanken‘ nicht generell verteufelt wird“, so der Experte weiter.

Blockchain als legale Methode

Eine der spannendsten Punkte bei diesem Verfahren sei es, inwieweit die Blockchain-Technologie als eine legale Methode verwendet werden kann, um die Echtheit von Beweismitteln zu belegen. „Das von baoquan.com verwendete Prinzip ist dem eines Notars ähnlich: Daten werden gespeichert und können später verifiziert, das heißt auf Echtheit geprüft werden“, schreibt Schwertner.

Zukunftsweisende Entscheidung

Mittlerweile wurden die besagten Daten vom geklagten Unternehmen von der Webseite entfernt. Dennoch hat das Gericht festgestellt, dass die auf der Blockchain gespeicherten Datensätze ausreichen, um eine Verletzung der Copyrights zu belegen. „Die Entscheidung des chinesischen Gerichts – die sicherlich nur mit Zustimmung der chinesischen Regierung erfolgte – ist damit eine der ersten, bei der auf Blockchain gespeicherte Daten als Beweismittel anerkannt werden“, so Schwertner abschließend.

Über Robby Schwertner

Robby Schwertner ist Blockchain-Influencer, Kryptoblogger und Berater für ICOs. Er beschäftigt sich seit 2014 mit den Zukunftsthemen Blockchain und Kryptowährungen. Auf LinkedIn zählt er mehr als 30.000 Follower. Sein Blog www.CryptoRobby.com ist international bekannt und wird von großen News-Plattformen zitiert. Das Ziel von Schwertner ist es, das sperrige Thema Blockchain und Kryptowährungen einfach zu erklären, Vorteile und Schattenseiten aufzuzeigen und auf den #ReturnOnSociety, den gesellschaftlichen Mehrwert dieser Zukunftstechnologie hinzuweisen.


⇒ CryptoRobby

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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