13.10.2020

16.700 heimische KMU haben keinen passenden Nachfolger

Fast ein Viertel der KMU in Österreich soll in den kommenden fünf Jahren übergeben werden. In vielen Fällen fehlt jedoch der passende Nachfolger.
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Viele KMU suchen geeignete Nachfolger - Wunschkandidaten sind immer öfter Jungunternehmer
Nicht immer ist die Nachfolge in heimischen KMU bereits geregelt (c) Adobe Stock - NDABCREATIVITY

In Österreich gibt es rund 345.200 KMU. Laut einer aktuellen Umfrage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) mit 500 Befragten soll in 23 Prozent davon – rund 79.400 Unternehmen – in den kommenden fünf Jahren laut Plan ein Nachfolger das Ruder übernehmen. In weiteren rund 20 Prozent der heimischen KMU soll das in sechs bis zehn Jahren passieren.

Während die zuletzt genannte Gruppe noch etwas Zeit hat, die Nachfolge zu regeln, stellt sich die Frage bei jenen KMU, die in den kommenden fünf Jahren übergeben werden sollen, teilweise bereits akut. Doch während bei rund der Hälfte dieser Unternehmen jemand aus der Familie übernehmen soll, und bei etwa 15 Prozent davon dort tätige Führungskräfte, wissen 21 Prozent der Befragten überhaupt noch nicht, wer für die Nachfolge infrage kommt. Hochgerechnet sind das 16.700 Unternehmen.

Nachfolger: Jungunternehmer gewinnen als Wunschkandidaten an Bedeutung

Die Wunschkandidatin bzw. der Wunschkandidat kommt jedenfalls mehrheitlich aus der Familie. Für 37 Prozent der KMU ist ein Familienmitglied der Wunschnachfolger für die operative Unternehmensführung, für 38 Prozent der Wunschübernehmer des Unternehmens bzw. von Unternehmensanteilen. Dabei sei der Wunsch, das Unternehmen im Familienbesitz zu halten, in größeren Unternehmen ab zehn Mitarbeiter stärker als in kleineren, heißt es von der ÖNK. Allerdings würden Betriebsübernahmen innerhalb der Familie tatsächlich eine rückläufige Entwicklung zeigen. Im Vergleich zu 2016 seien diese um Sieben Prozentpunkte zurückgegangen und erreichen nur mehr 25 Prozent.

Als Alternative zum Familienmitglied erfreuen sich Jungunternehmer als mögliche Nachfolger zuletzt größerer Beliebtheit. Die Weitergabe der Unternehmensführung an einen solchen wird von 13 bzw. 15 Prozent der KMU ins Auge gefasst. Somit stehen Jungunternehmer – abgesehen von der Familie – mehr im Fokus als alle anderen Möglichkeiten. Management Buyouts also Option haben zuletzt verloren und sind nur mehr für sieben Prozent eine Option. 2016 waren es noch elf Prozent.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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16.700 heimische KMU haben keinen passenden Nachfolger

  • In Österreich gibt es rund 345.200 KMU – laut einer aktuellen Umfrage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) mit 500 Befragten soll in 23 Prozent davon – rund 79.400 Unternehmen – in den kommenden fünf Jahren laut Plan ein Nachfolger das Ruder übernehmen.
  • Doch rund 21 Prozent von diesen wissen überhaupt noch nicht, wer für die Nachfolge infrage kommt – hochgerechnet sind das 16.700 Unternehmen.
  • Für 37 Prozent der KMU ist ein Familienmitglied der Wunschnachfolger für die operative Unternehmensführung, für 38 Prozent der Wunschübernehmer des Unternehmens bzw. von Unternehmensanteilen.
  • Als Alternative zum Familienmitglied erfreuen sich Jungunternehmer als mögliche Nachfolger zuletzt größerer Beliebtheit.
  • Die Weitergabe der Unternehmensführung an einen solchen wird von 13 bzw. 15 Prozent der KMU ins Auge gefasst.
  • Somit stehen Jungunternehmer – abgesehen von der Familie – mehr im Fokus als alle anderen Möglichkeiten.

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16.700 heimische KMU haben keinen passenden Nachfolger

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  • Für 37 Prozent der KMU ist ein Familienmitglied der Wunschnachfolger für die operative Unternehmensführung, für 38 Prozent der Wunschübernehmer des Unternehmens bzw. von Unternehmensanteilen.
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  • Doch rund 21 Prozent von diesen wissen überhaupt noch nicht, wer für die Nachfolge infrage kommt – hochgerechnet sind das 16.700 Unternehmen.
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