24.09.2019

Digitalisierung von KMU im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen

Das Digitalisierungsniveau der österreichischen KMU ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die zum dritten Mal vom Fachverband UBIT sowie der Wirtschaftskammer Wien und Niederösterreich in Auftrag gegeben wurde.
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(v.l.n.r.): Alfred Harl, Obmann Fachverband UBIT der WKO, Sonja Zwazl, Präsidentin Wirtschaftskammer Niederösterreich, und Martin Heimhilcher, Wirtschaftskammer Wien

KMU und deren Digitalisierung ist in der österreichischen Wirtschaft ein Dauerbrenner. Zahlreiche Studien der letzten Jahre sehen hierzulande großen Aufholbedarf.

+++Klein- und Mittelbetriebe: Daten und Fakten +++

Nach Jahren der Stagnation ist nun jedoch Optimismus angebracht – das geht zumindest aus der aktuellen Digitalisierungsstudie 2019 des Fachverbands UBIT sowie der Wirtschaftskammer Wien und Niederösterreich hervor. Zentrales Ergebnis: „Die Digitalisierung ist unter den befragten Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen“.

Trotz der positiven Entwicklung gibt es allerdings auch einen Wermutstropfen. Österreich hat im EU-Index für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) einen Platz verloren und belegt hinter Deutschland nur mehr Rang 13.

KMU fühlen sich besser informiert

Die Studie wurde bereits zum dritten Mal nach 2017 und 2018  unter der Leitung vom Beratungsunternehmen Arthur D. Little Austria gemeinsam mit Hutchison Drei Austria und dem Institut für KMU-Management der WU-Wien durchgeführt. Hiefür wurden 837 Unternehmen aus sieben Sparten der Wirtschaftskammer Österreich befragt.

60 Prozent der KMU fühlen sich zum Thema Digitalisierung besser informiert als im Vorjahr. Hier zeigen sich aber branchenspezifische Unterschiede. In den Branchen „Handel“ und „Information & Consulting“ gaben mehr KMU an, in diesem Jahr einen besseren Überblick zu haben. In „Gewerbe & Handwerk“ sowie „Tourismus & Freizeit“ fühlt sich die Hälfte aller Befragen nicht besser informiert.

Beschäftigungsanstieg erwartet

In der Selbsteinschätzung der Unternehmen zeigt sich weiters, dass KMU die Digitalisierung zunehmend als Chance statt als Bedrohung sehen. Nur mehr neun Prozent gehen von einem Beschäftigungsrückgang aus. Im Vorjahren waren dies noch 75 Prozent.

Ein weiteres Detail, das bereits im letzten Jahr feststellbar war und auf der Hand liegt: Betriebe, die in der digitalen Transformation fortgeschrittener sind, sehen sich durch die Digitalisierung auch weniger bedroht. „Rund 40 Prozent der stark fortgeschritten digitalisierten KMU erwarten dank Digitalisierung einen Beschäftigungsanstieg“, so Lea Paradzik von Arthur D. Little.

Dieser gestiegene Optimismus ist bei fast allen Branchen feststellbar. Alleinig KMU aus der Branche „Transport & Verkehr“ erwarten einen Beschäftigungsrückgang.

Betriebsgröße nicht mehr signifikant

Zudem wurde erhoben, inwiefern es einen Zusammenhang zwischen der Größe von Betrieben und deren digitalen Reifegrad gibt. Hier zeige sich laut dem Wirtschaftswissenschaftler Dietmar Rößl von der WU-Wien ein deutlicher Trend. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Zusammenhang zwischen Betriebsgröße und Digitalisierung verringert.

Obwohl sich kleinere Betriebe wegen schlechterer Kapitalausstattung schwerer tun, haben sie mit den großen Unternehmen in Sachen Digitalisierung aufgeholt. Aus den Daten könne abgleitet werden, dass die Digitalisierung bei den KMU angekommen sei, so Rößl.

„Digitalisierung muss zur Chefsache werden“

Im Rahmen der Präsentation der Studienergebnisse verwies Alfred Harl, Obmann des Fachverband UBIT der WKO, dass es trotz der positiven Ergebnisse der aktuellen Digitaliserungsstudie 2019 noch großen Aufholbedarf gebe – dies treffe insbesondere auf die Bereiche Breitbandausbau und Fachkräfte zu. Digitalisierung sollte daher bei der nächsten Regierung wieder zur Chefsache gemacht werden.

Abschließend begrüßte er die unlängst beschlossene Verlängerung des Programms KMU Digital, fügte allerdings kritisch hinzu: „Nach langem Zögern haben wir vier Millionen Euro bereitgestellt bekommen, das ist allerdings nur ein kalter Tropfen auf den heißen Stein.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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