13.09.2019

KMU Digital: 4 Mio. Euro für Neuauflage fixiert

Wirtschaftsministerin Udolf-Strobl und WKO-Präsident Harald Mahrer präsentierten heute, Freitag, in Wien die Neuauflage der Initiative "KMU Digital", die österreichische Klein- und Mittelbetriebe bei der Digitalisierung unterstützen soll. Der Fördertopf wird mit rund vier Millionen Euro gefüllt.
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KMU Digital
Die Vereinbarung wurde heute von Harald Mahrer und Elisabeth Udolf-Strobl unterzeichnet.

Im Jahr 2017 hat die damalige Bundesregierung mit „KMU Digital“ ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das österreichische Klein- und Mittelbetriebe bei der Digitalisierung unterstützen soll. Seit Bestehen des Programms haben 7000 Betriebe rund 10.000 Beratungen in Anspruch genommen, diese Bilanz haben heute Bundesministerin Elisabeth Udolf-Strobl und WKO-Präsident Harald Mahrer in Wien präsentiert.

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Das Programm ist im Frühjahr ausgelaufen, wobei für die Fortführung eine Beschlussfassung nötig geworden ist. Diese hat sich aufgrund der Bildung der neuen Übergangsregierung nach hinten verschoben, konnte aber nun auf den Weg gebracht werden. Die Neuauflage des Programms sei laut Udolf-Strobl und Mahrer somit gesichert. KMU Digital kann planmäßig ab Oktober 2019 wieder starten.

KMU Digital: 4 Mio. Euro

Für die Fortführung von KMU Digital wurde vom Bund ein Budget von vier Millionen Euro freigeben. Die operative Umsetzung des Programms soll der Wirtschaftskammer obliegen, wobei hierfür 210.000 Euro bereitgestellt werden.

Interview mit Elisabeth Udolf-Strobl und Harald Mahrer über KMU Digital

Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl und Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer sprechen über die Details von "KMU Digital".Mehr dazu auch auf https://brutkasten.com/kmu-digital-neuauflage/

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 13. September 2019

Der neugefüllte Fördertopf soll laut Mahrer bis Mitte 2020 reichen. Eine längerfristige Finanzierung sei aufgrund der aktuellen Regierungsphase mit offenen Budget derzeit nicht möglich. „In den Regierungsverhandlungen werden wir aber darauf achten, dass das Budget für einen mittelfristigen Zeitraum sichergestellt ist“, so Mahrer.

Förderung für Beratung und Umsetzung

Das Programm können Betriebe aller Branchen mit bis zu maximal 250 Mitarbeiter nutzen. Im Rahmen von KMU Digital werden drei unterschiedliche Leistungen angeboten. Diese umfassen eine erste Bestandsanalyse, eine Strategie- und Potenzialanalyse sowie erstmalig eine Umsetzungsförderung.

Die Potenzialanalyse wird mit 80 Prozent und einem Maximalbetrag von 400 Euro gefördert, die Strategie- und Potenzialanalyse hingegen mit 50 Prozent und maximal 1000 Euro. Im Rahmen der Umsetzungsförderung werden Betriebe mit bis zu 30 Prozent im Rahmen von 5000 bis 20.000 Euro unterstützt.

Zertifizierte Berater und WKO-Netzwerk

Betriebe, die KMU Digital in Anspruch nehmen, können Tools mit unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Darunter fallen beispielsweise die Digitalisierung der Geschäftsmodelle, E-Commerce und Online Marketing sowie IT-Security. Für die Beratung werden eigens zertifizierte Trainer bereitgestellt.

Für die nötige Aufmerksamkeit unter den Betrieben sollen die jeweiligen Landeskammern der WKO sorgen. „Unsere neun Landeskammern inklusive der viele Bezirksstellen fungieren als Vertriebsnetzwerk für KMU Digital. Dadurch können wir die Zielgruppe der KMU persönlich erreichen“, so Mahrer. Für die Neuauflage von KMU Digital werden rund 5000 Teilnehmer erwartet.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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