20.08.2020

KMU Digital: Weitere 3 Millionen Euro sichern Fortsetzung des Programms

Das Programm KMU Digital des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstützt seit 2017 kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Digitalisierungsvorhaben. Für die Fortsetzung wurden nun weitere drei Millionen Euro bereitgestellt.
/artikel/kmu-digital-august-2020
KMU Digital - Digitalisierungsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) Veros Nation / der brutkasten

In Österreich gibt es rund 340.000 Klein- und Mittelbetriebe. Fast die Hälfte dieser Betriebe (41,7 Prozent) haben laut dem Wirtschaftsministerium einen geringen Digitalisierungsgrad. Insbesondere im Bereich E-Commerce, Social Media Marketing und die Nutzung von Cloud-Diensten gibt es einen großen Aufholbedarf. Beispielsweise sind erst 20 Prozent der heimischen Händler im E-Commerce tätig.

Damit sich dies ändert, wurde bereits im Jahr 2017 das Förderprogramm „KMU Digital“ ins Leben gerufen, um österreichische Klein- und Mittelbetriebe bei der Digitalisierung zu unterstützen. Seit Bestehen wurde das Programm und dessen Leistungen sukzessive ausgebaut.

Weitere 3 Millionen Euro für KMU Digital

Wie das Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) am Donnerstagvormittag bekannt gab, sollen nun weitere drei Millionen Euro investiert werden, um die Fortsetzung von KMU Digital zu sichern.

„Das Wirtschaftsministerium stellt für das zweite Halbjahr drei Millionen Euro zur Verfügung, um KMU Digital fortzuführen und den Bedarf an Digitalberatung heimischer Klein- und Mittelbetriebe zu decken“, so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck.

Erst im September letzten Jahres wurde für die Fortführung von KMU Digital ein Budget in der Höhe von vier Millionen Euro bereitgestellt. Damals hießt es, dass die neugefüllten Fördertöpfe bis Mitte 2020 reichen werden – der brutkasten berichtete.

Die bisherige Bilanz

Mehr als 10.000 Beratungs- und Umsetzungsinitiativen konnten laut dem BMDW mit dem Programm bisher unterstützt werden. Im vergangenen Jahr verzeichnete das erneuerte Programm eine starke Nachfrage. Insgesamt wurden seit Oktober 2019 mehr als 3.000 Unternehmer bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Das Programm können Betriebe aller Branchen mit bis zu maximal 250 Mitarbeiter nutzen. Im Rahmen von KMU Digital werden drei unterschiedliche Leistungen angeboten. Diese umfassen eine erste Bestandsanalyse, eine Strategie- und Potenzialanalyse sowie eine Umsetzungsförderung.

Die Potenzialanalyse wird mit 80 Prozent und einem Maximalbetrag von 400 Euro gefördert, die Strategie- und Potenzialanalyse hingegen mit 50 Prozent und maximal 1000 Euro. Im Rahmen der Umsetzungsförderung werden Betriebe mit bis zu 30 Prozent im Rahmen von 5000 bis 20.000 Euro unterstützt.


Videotipp: Schramböck über das Gründer-Paket

Hintergrund-Interview zum "Gründer-Paket" und "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen"

Im Hintergrund-Interview spricht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck über die ersten Eckpfeiler des 450 Millionen Euro schweren "Gründer-Pakets", die neue Rechtsform "Austria Limited" und den "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen".

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 17. Juni 2020

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

KMU Digital: Weitere 3 Millionen Euro sichern Fortsetzung des Programms

  • Fast die Hälfte dieser Betriebe haben laut dem Wirtschaftsministerium einen geringen Digitalisierungsgrad.
  • Beispielsweise sind erst 20 Prozent der heimischen Händler im E-Commerce tätig.
  • Damit sich dies ändert, wurde bereits im Jahr 2017 von der damalige Bundesregierung das Förderprogramm „KMU Digital“ ins Leben gerufen, um österreichische Klein- und Mittelbetriebe bei der Digitalisierung unterstützen.
  • Erst im September letzten Jahres wurde für die Fortführung von KMU Digital ein Budget in der Höhe von vier Millionen Euro bereitgestellt.
  • Das Programm können Betriebe aller Branchen mit bis zu maximal 250 Mitarbeiter nutzen.
  • Im Rahmen der Umsetzungsförderung werden Betriebe mit bis zu 30 Prozent im Rahmen von 5000 bis 20.000 Euro unterstützt.

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