29.06.2022

KMU-Bericht 2021: Mangel an Fachkräften und Vielfalt

Der jüngst veröffentlichte KMU-Bericht zeigt die Entwicklungen des Standorts Österreich auf: Das Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erklärt seine Lösungsansätze.
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Der Bericht
Der Bericht "KMU im Fokus 2021" vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort möchte Problematiken und Lösungsansätze aufzeigen © Gabrielle Henderson

Der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort veröffentlichte Bericht unter dem Titel “KMU im Fokus 2021” fasst die Entwicklung und den Status Quo der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen zusammen. Unter den verschiedenen Einschätzungen und Hard Facts fällt auf: Der Frauenanteil ist in den meisten Bereichen unterschiedlich niedrig und der Fachkräftemangel prägt die Branche nachhaltig. Das Ministerium rund um Minister Martin Kocher will Lösungsansätze anbieten.

70 Prozent der KMU von Fachkräftemangel betroffen

“KMU sind in Österreich die zentrale Säule unserer Wirtschaft: Im Jahr 2021 gab es rund 358.600 kleine und mittlere Betriebe, die über 2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigten und rund 52.400 Lehrlinge ausbildeten. Sie erwirtschafteten mehr als 60 Prozent der Umsätze und der Bruttowertschöpfung der Wirtschaft in Österreich”, erklärt Kocher eingangs. Besonders möchte er zudem die Problematik des Fachkräftemangels hervorheben, dem im Zuge des Berichts ein Schwerpunktkapitel zugewiesen wird. Da 70 Prozent der österreichischen Betriebe davon betroffen sind, müsse hierauf sowohl gegenwärtig als auch zukünftig ein besonderes Augenmerk auf dessen Bekämpfung gelegt werden.

Gründe für den Fachkräftemangel werden mehrere genannt – dabei hebt der Bericht die Punkte demografischer Wandel, ein zu geringes Interesse an und eine geringe Akzeptanz der Arbeitsbedingungen in bestimmten Berufen (wie dem Tourismus oder dem Verkauf) sowie ausbildungsmäßige und regionale Mismatches hervor. Mit Blick auf die Berufsgruppen fallen mit 46,4 Prozent die Handwerksberufe an erster Stelle jener Gruppen, die am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen seien.

Stärkung der Lehrlingsausbildung gegen Fachkräftemangel

Für Kocher gilt die gezielte Aufwertung der Lehrlingsausbildung als wichtige Lösung für Betriebe. Zusätzlich dazu wird auf den sogenannten Digi Scheck für Lehrlinge hingewiesen – berufliche Kompetenzen in den Bereichen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sollen hier aktiv gefördert werden und als Lösungsansatz dienen. Dazu sollen beispielsweise Innovationscamps und Digital Pro Bootcamps gefördert werden.

Frauenanteil bei EPUs und Hybriden Unternehmen

© Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Weiterhin fällt im Bericht die Verteilung des Frauenanteils auf. Die Anzahl jener Unternehmer:innen, die sowohl selbstständig als auch unselbstständig – also hybrid – erwerbstätig sind, ist laut Bericht nicht nur gestiegen, sondern zeigt mit 40 Prozent auch einen verhältnismäßig hohen Frauenteil auf. Ergänzend dazu ist ebenso der Anteil von Frauen in Social Enterprises (47 Prozent) und Ein-Personen-Unternehmen (44 Prozent) im Vergleich zu den meisten anderen Bereichen höher. Bei Startup-Gründungen bleibt der Frauenanteil beispielsweise weiterhin bei 17 Prozent.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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