17.04.2020

Klokrieg: öKlo gewinnt auch in zweiter Instanz, Pipibox stellt sich als Sieger dar

Nach dem Mobilklo-Marktführer Pipibox nach einer Klage in erster Instanz gegen das Wolkersdorfer Startup öKlo gescheitert war, wurde dem Unternehmen nun vom Oberlandesgericht Wien in einem von mehr als zehn Punkten Recht gegeben. öKlo CEO Niko Bogianzidis äußerte sich dazu in einem Statement.
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öKlo gewinnt in zweiter Instanz gegen Pipibox
(c) öKlo: hinter CEO Niko Bogianzidis steht auch Investor Hans Peter Haselsteiner

„Falsche Aussage: Pipibox gewinnt gegen Startup öKlo“ – so betitelt die NÖN einen heute erschienen Artikel. Tatsächlich konnte sich Mobilklo-Marktführer Pipibox in einem bereits länger ausgetragenen Rechtsstreit mit dem Wolkersdorfer Startup öKlo – der brutkasten berichtete – nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien durchsetzen. Allerdings nur in einem von mehr als zehn Punkten, sprich: Eigentlich hat öKlo das Verfahren gewonnen.

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Pipibox-Chef bringt öKlo mit Coronavirus in Verbindung

Geschuldet ist die mediale Verwirrung einer Aussendung von Pipibox-Inhaber Gottfried Stark, der von einem „vollen Erfolg“ schreibt, um dann Anklagepunkte zu erneuern, die tatsächlich nun auch in zweiter Instanz abgewiesen wurden. Dabei bringt er die Toiletten von öKlo sogar indirekt mit dem Coronavirus in Verbindung und bezeichnet sie als „aus hygienetechnischen Überlegungen äußerst gefährlich“.

Entsprechend aufgebracht ist öKlo CEO Niko Bogianzidis in einem Statement, das dem brutkasten vorliegt. „Es so darzustellen, dass unsere Toiletten aufgrund eines neuen Virus gefährlich wären haben wir als Diskreditierung empfunden und widersprechen dem vehement. Die Benutzung unserer Toiletten ist in keinster Weise ‚gefährlicher‘ als die Benutzung einer herkömmlichen Toilette, egal wo“, schreibt der Gründer.

Archiv: öKlo-Gründer Niko Bogianzidis im Video-Talk

öKlo CEO zum 600.000 Euro Haselsteiner-Investment

Niko Bogianzidis, CEO & Co-Founder von ÖKlo GmbH über ein 600.000 Euro-Investment von Hans Peter Haselsteiner und Disruption am Toiletten-Markt.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 21. Februar 2020

Werbeaussage als falsch beurteilt

Bogianzidis äußert sich auch zu jenem einzigen Punkt, in dem Pipibox vom OLG Wien Recht gegeben wurde. Konkret wurde die Werbeaussage „vier öKlos können bis zu zwölf herkömmliche mobile Klos ersetzen“ als falsch beurteilt. Der öKlo-Gründer kommentiert:

„Wir nehmen das Urteil so an. Wir haben damals nie auf die Füllmenge abgezielt, so wie Herr Stark – wir meinten, dass es nicht darum geht, ob eine Toilette benutzbar ist oder nicht, nur weil noch etwas hinein passt – wir meinen, dass nach einer gewissen Anzahl an Benutzungen eine Reinigung durchzuführen ist – so bleiben die Toiletten ständig benutzbar. Jeder kennt die Bilder einer Toilettenbrille mit Fäkalien darauf, oder wenn viele Betrunkene nicht so genau zielen – auch wenn die Toilette weit noch nicht voll ist, benutzbar ist sie auch nicht mehr. öKlo bietet ab 6 Toiletten automatisch Service bei Veranstaltungen an – das heißt es sind immer alle Toiletten benutzbar – so haben wir das damals auch gemeint, nur unklar formuliert – zugegeben – wir lernen daraus!“

Wichtiger sei freilich, dass in allen anderen behandelten Punkten öKlo Recht gegeben wurde, betont Bogianzidis. Und er hebt insbesondere hervor, dass durch die Testung und Analyse von Fäkalien kein Verstoß gegen die KompostVO vorliege, „da ebenfalls die offensichtliche Vermutung seitens Herrn Stark, dass Komposte dem Verkauf zugeführt werden würden, nicht stattfand“.

Bogianzidis zu Pipibox: „Der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen“

In Anspielung auf eine Aussage von Pipbox-Chef Stark stellt Bogianzidis klar: „Es ist also noch lange nicht Schluss mit dem liebevoll genannten ‚Öko-Schmäh'“. Zu einer möglichen Berufung wird der Gründer in seiner Wortwahl dann noch deutlicher:

„Wir werden keine Berufung einlegen, es ist mittlerweile langweilig, kostspielig und mühselig, der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen, da eine diskreditierende Presseaussendung a la Stark der nächsten folgt und uns eigentlich nur bestärkt, dass wir am richtigen Weg sind. Neider gibt es überall. Wir haben viel aus diesem Prozess gelernt und wollen auf Grundlage dieser Erfahrung in Ruhe weiterarbeiten, unseren Betrieb und die Vision weiterentwickeln!“

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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