17.04.2020

Klokrieg: öKlo gewinnt auch in zweiter Instanz, Pipibox stellt sich als Sieger dar

Nach dem Mobilklo-Marktführer Pipibox nach einer Klage in erster Instanz gegen das Wolkersdorfer Startup öKlo gescheitert war, wurde dem Unternehmen nun vom Oberlandesgericht Wien in einem von mehr als zehn Punkten Recht gegeben. öKlo CEO Niko Bogianzidis äußerte sich dazu in einem Statement.
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öKlo gewinnt in zweiter Instanz gegen Pipibox
(c) öKlo: hinter CEO Niko Bogianzidis steht auch Investor Hans Peter Haselsteiner

„Falsche Aussage: Pipibox gewinnt gegen Startup öKlo“ – so betitelt die NÖN einen heute erschienen Artikel. Tatsächlich konnte sich Mobilklo-Marktführer Pipibox in einem bereits länger ausgetragenen Rechtsstreit mit dem Wolkersdorfer Startup öKlo – der brutkasten berichtete – nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien durchsetzen. Allerdings nur in einem von mehr als zehn Punkten, sprich: Eigentlich hat öKlo das Verfahren gewonnen.

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Pipibox-Chef bringt öKlo mit Coronavirus in Verbindung

Geschuldet ist die mediale Verwirrung einer Aussendung von Pipibox-Inhaber Gottfried Stark, der von einem „vollen Erfolg“ schreibt, um dann Anklagepunkte zu erneuern, die tatsächlich nun auch in zweiter Instanz abgewiesen wurden. Dabei bringt er die Toiletten von öKlo sogar indirekt mit dem Coronavirus in Verbindung und bezeichnet sie als „aus hygienetechnischen Überlegungen äußerst gefährlich“.

Entsprechend aufgebracht ist öKlo CEO Niko Bogianzidis in einem Statement, das dem brutkasten vorliegt. „Es so darzustellen, dass unsere Toiletten aufgrund eines neuen Virus gefährlich wären haben wir als Diskreditierung empfunden und widersprechen dem vehement. Die Benutzung unserer Toiletten ist in keinster Weise ‚gefährlicher‘ als die Benutzung einer herkömmlichen Toilette, egal wo“, schreibt der Gründer.

Archiv: öKlo-Gründer Niko Bogianzidis im Video-Talk

öKlo CEO zum 600.000 Euro Haselsteiner-Investment

Niko Bogianzidis, CEO & Co-Founder von ÖKlo GmbH über ein 600.000 Euro-Investment von Hans Peter Haselsteiner und Disruption am Toiletten-Markt.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 21. Februar 2020

Werbeaussage als falsch beurteilt

Bogianzidis äußert sich auch zu jenem einzigen Punkt, in dem Pipibox vom OLG Wien Recht gegeben wurde. Konkret wurde die Werbeaussage „vier öKlos können bis zu zwölf herkömmliche mobile Klos ersetzen“ als falsch beurteilt. Der öKlo-Gründer kommentiert:

„Wir nehmen das Urteil so an. Wir haben damals nie auf die Füllmenge abgezielt, so wie Herr Stark – wir meinten, dass es nicht darum geht, ob eine Toilette benutzbar ist oder nicht, nur weil noch etwas hinein passt – wir meinen, dass nach einer gewissen Anzahl an Benutzungen eine Reinigung durchzuführen ist – so bleiben die Toiletten ständig benutzbar. Jeder kennt die Bilder einer Toilettenbrille mit Fäkalien darauf, oder wenn viele Betrunkene nicht so genau zielen – auch wenn die Toilette weit noch nicht voll ist, benutzbar ist sie auch nicht mehr. öKlo bietet ab 6 Toiletten automatisch Service bei Veranstaltungen an – das heißt es sind immer alle Toiletten benutzbar – so haben wir das damals auch gemeint, nur unklar formuliert – zugegeben – wir lernen daraus!“

Wichtiger sei freilich, dass in allen anderen behandelten Punkten öKlo Recht gegeben wurde, betont Bogianzidis. Und er hebt insbesondere hervor, dass durch die Testung und Analyse von Fäkalien kein Verstoß gegen die KompostVO vorliege, „da ebenfalls die offensichtliche Vermutung seitens Herrn Stark, dass Komposte dem Verkauf zugeführt werden würden, nicht stattfand“.

Bogianzidis zu Pipibox: „Der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen“

In Anspielung auf eine Aussage von Pipbox-Chef Stark stellt Bogianzidis klar: „Es ist also noch lange nicht Schluss mit dem liebevoll genannten ‚Öko-Schmäh'“. Zu einer möglichen Berufung wird der Gründer in seiner Wortwahl dann noch deutlicher:

„Wir werden keine Berufung einlegen, es ist mittlerweile langweilig, kostspielig und mühselig, der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen, da eine diskreditierende Presseaussendung a la Stark der nächsten folgt und uns eigentlich nur bestärkt, dass wir am richtigen Weg sind. Neider gibt es überall. Wir haben viel aus diesem Prozess gelernt und wollen auf Grundlage dieser Erfahrung in Ruhe weiterarbeiten, unseren Betrieb und die Vision weiterentwickeln!“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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