17.04.2020

Klokrieg: öKlo gewinnt auch in zweiter Instanz, Pipibox stellt sich als Sieger dar

Nach dem Mobilklo-Marktführer Pipibox nach einer Klage in erster Instanz gegen das Wolkersdorfer Startup öKlo gescheitert war, wurde dem Unternehmen nun vom Oberlandesgericht Wien in einem von mehr als zehn Punkten Recht gegeben. öKlo CEO Niko Bogianzidis äußerte sich dazu in einem Statement.
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öKlo gewinnt in zweiter Instanz gegen Pipibox
(c) öKlo: hinter CEO Niko Bogianzidis steht auch Investor Hans Peter Haselsteiner

„Falsche Aussage: Pipibox gewinnt gegen Startup öKlo“ – so betitelt die NÖN einen heute erschienen Artikel. Tatsächlich konnte sich Mobilklo-Marktführer Pipibox in einem bereits länger ausgetragenen Rechtsstreit mit dem Wolkersdorfer Startup öKlo – der brutkasten berichtete – nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien durchsetzen. Allerdings nur in einem von mehr als zehn Punkten, sprich: Eigentlich hat öKlo das Verfahren gewonnen.

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Pipibox-Chef bringt öKlo mit Coronavirus in Verbindung

Geschuldet ist die mediale Verwirrung einer Aussendung von Pipibox-Inhaber Gottfried Stark, der von einem „vollen Erfolg“ schreibt, um dann Anklagepunkte zu erneuern, die tatsächlich nun auch in zweiter Instanz abgewiesen wurden. Dabei bringt er die Toiletten von öKlo sogar indirekt mit dem Coronavirus in Verbindung und bezeichnet sie als „aus hygienetechnischen Überlegungen äußerst gefährlich“.

Entsprechend aufgebracht ist öKlo CEO Niko Bogianzidis in einem Statement, das dem brutkasten vorliegt. „Es so darzustellen, dass unsere Toiletten aufgrund eines neuen Virus gefährlich wären haben wir als Diskreditierung empfunden und widersprechen dem vehement. Die Benutzung unserer Toiletten ist in keinster Weise ‚gefährlicher‘ als die Benutzung einer herkömmlichen Toilette, egal wo“, schreibt der Gründer.

Archiv: öKlo-Gründer Niko Bogianzidis im Video-Talk

öKlo CEO zum 600.000 Euro Haselsteiner-Investment

Niko Bogianzidis, CEO & Co-Founder von ÖKlo GmbH über ein 600.000 Euro-Investment von Hans Peter Haselsteiner und Disruption am Toiletten-Markt.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 21. Februar 2020

Werbeaussage als falsch beurteilt

Bogianzidis äußert sich auch zu jenem einzigen Punkt, in dem Pipibox vom OLG Wien Recht gegeben wurde. Konkret wurde die Werbeaussage „vier öKlos können bis zu zwölf herkömmliche mobile Klos ersetzen“ als falsch beurteilt. Der öKlo-Gründer kommentiert:

„Wir nehmen das Urteil so an. Wir haben damals nie auf die Füllmenge abgezielt, so wie Herr Stark – wir meinten, dass es nicht darum geht, ob eine Toilette benutzbar ist oder nicht, nur weil noch etwas hinein passt – wir meinen, dass nach einer gewissen Anzahl an Benutzungen eine Reinigung durchzuführen ist – so bleiben die Toiletten ständig benutzbar. Jeder kennt die Bilder einer Toilettenbrille mit Fäkalien darauf, oder wenn viele Betrunkene nicht so genau zielen – auch wenn die Toilette weit noch nicht voll ist, benutzbar ist sie auch nicht mehr. öKlo bietet ab 6 Toiletten automatisch Service bei Veranstaltungen an – das heißt es sind immer alle Toiletten benutzbar – so haben wir das damals auch gemeint, nur unklar formuliert – zugegeben – wir lernen daraus!“

Wichtiger sei freilich, dass in allen anderen behandelten Punkten öKlo Recht gegeben wurde, betont Bogianzidis. Und er hebt insbesondere hervor, dass durch die Testung und Analyse von Fäkalien kein Verstoß gegen die KompostVO vorliege, „da ebenfalls die offensichtliche Vermutung seitens Herrn Stark, dass Komposte dem Verkauf zugeführt werden würden, nicht stattfand“.

Bogianzidis zu Pipibox: „Der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen“

In Anspielung auf eine Aussage von Pipbox-Chef Stark stellt Bogianzidis klar: „Es ist also noch lange nicht Schluss mit dem liebevoll genannten ‚Öko-Schmäh'“. Zu einer möglichen Berufung wird der Gründer in seiner Wortwahl dann noch deutlicher:

„Wir werden keine Berufung einlegen, es ist mittlerweile langweilig, kostspielig und mühselig, der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen, da eine diskreditierende Presseaussendung a la Stark der nächsten folgt und uns eigentlich nur bestärkt, dass wir am richtigen Weg sind. Neider gibt es überall. Wir haben viel aus diesem Prozess gelernt und wollen auf Grundlage dieser Erfahrung in Ruhe weiterarbeiten, unseren Betrieb und die Vision weiterentwickeln!“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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