17.05.2021

Überambitionierte Klimaziele? Ja bitte! – Eine Replik auf die Wirtschaftskammer

Goodbag-Gründer Christoph Hantschk kann der Kritik der WKÖ am geplanten Klimaschutzgesetz im Gastkommentar nichts abgewinnen.
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Goodbag-Grüner Christoph Hantschk über die Kritik der Wirtschaftskammer am geplanten Klimaschutzgesetz
Goodbag-Grüner Christoph Hantschk über die Kritik der Wirtschaftskammer am geplanten Klimaschutzgesetz | (c) Michael-Mazohl / WKO
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Als „überambitioniert“, „übers Ziel hinaus“ und „untragbar“ wurde der Entwurf des neuen Klimagesetztes letzte Woche von der Österreichischen Wirtschaftskammer in einer vom Standard aufgegriffenen internen „Analyse“ bezeichnet, nachdem dieser unterschiedlichen Medien zugespielt wurde. Stein des Anstoßes ist vor allem der Vorschlag, Klimaschutz Verfassungsrang zu geben und die damit verbundenen Notfall-Automatismen (z.B. die höhere Besteuerung fossiler Brennstoffe), die in Kraft treten sollen, wenn Ziele verfehlt werden. Dies würde „erheblichen Druck aufbauen“ und den Wirtschaftsstandort Österreich belasten.

Erheblicher Druck wird aber mitunter notwendig sein, wenn Österreich die Anfang des Jahres von der Europäischen Union nochmal angehobenen Klimaziele erreichen soll. Werden diese verfehlt, werden Strafzahlungen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro fällig. Insofern hätte dies auch unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen. Beim Klimaschutz und der Umweltpolitik sollten aber ohnehin nicht die Höhe der Strafzahlungen sondern die Konsequenzen für die Zukunft und die wirtschaftlichen Chancen, die durch den Weg zur Klimaneutralität entstehen, im Mittelpunkt stehen. Umso schwieriger ist es daher nachzuvollziehen, wenn ein begrüßenswert ambitionierter Gesetzesentwurf schon torpediert wird, bevor dieser überhaupt vorgelegt wird.

Je ambitionierter desto besser

Die Anhebung der Klimaziele der Europäischen Union Ende des letzten Jahres muss logischerweise auch Auswirkungen auf die nationale Klimapolitik haben. Und hier gilt: je ambitionierter desto besser. Sich frühzeitig klar und proaktiv mit hoch gesteckten Zielen als öko-innovatives Land zu positionieren und die dafür notwendigen Maßnahmen inklusive der Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung zu setzen, sollte als ein starkes Zeichen für ein innovatives und zukunftsorientiertes Österreich verstanden und auf gar keinen Fall als Gefahr für den eigenen Wirtschaftsstandort bezeichnet werden. Wenn sich ein Land wie Frankreich Klimaschutz in der Verfassung erlauben kann, kann Österreich das auch.

Hinter eine ambitionierte nationale Umweltpolitik stellen sich übrigens auch führende Unternehmen wie Spar oder IKEA, die sich zusammen mit anderen bereits Ende 2020 in einem offenen Brief mit der Forderung, den CO₂-Ausstoß über die vorgegebenen 55 Prozent auf sogar 65 Prozent bis 2050 zu reduzieren, an die Regierung gewandt haben.

Wir hinken bereits hinterher

Die Pariser Klimaziele und Maßnahmen, um diese realistischerweise auch zu erreichen sind unbedingt notwendig. Es ist wichtig, dass Unternehmen genug Zeit bleibt, sich auf Veränderungen vorzubereiten und darauf entsprechend zu reagieren. Wenn diese Maßnahmen nicht zeitnah und umfassend umgesetzt werden, wird es in Zukunft noch schwerwiegendere und kurzfristigere Maßnahmen brauchen und das hilft keinem Unternehmen. Natürlich triffen die Klimapolitik und die damit verbundenen rechtlichen Schritte manche Branchen schwerer als andere. Einige Unternehmen und Branchen werden sich aufgrund der Verschärfungen entweder neu erfinden müssen oder langfristig von der Bildfläche verschwinden. Sich deshalb jedoch weniger ambitionierte Ziele zu setzen und Maßnahmen weiter hinauszuzögern oder abzuschwächen bis es zu spät ist, ist der falsche Weg. Das Zeitfenster, in dem die Klimapolitik auf den Klimawandel reagieren kann, ist mehr als begrenzt. Wir hinken jetzt bereits hinterher und es braucht daher ambitionierte Ziele und „BOLD moves“. Hier sollte Mut belohnt und nicht kritisiert werden.

Daher wäre es mehr als wünschenswert, wenn sich die Wirtschaftskammer nicht nur am Papier zu den Zielen bekennt und gleichzeitig für niedrigere nationale Klimaziele lobbyiert sondern stattdessen aktiv nachhaltige Wirtschaftspolitik betreibt und Unternehmen vermehrt auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützt. Im Jahr 2021 ist Umweltpolitik Wirtschaftspolitik und umgekehrt.

Eine Wirtschaftskammer, die Unternehmen bei den Klimazielen unterstützt…

Der Begriff Ökonomie kommt von den griechischen Wörtern Haus (Oikos) und Gesetz (Nomos) und wir können nur mit den Ressourcen haushalten, die wir zur Verfügung haben. Wenn das Haus sprichwörtlich brennt braucht es löschende Maßnahmen und eine Wirtschaftskammer, die hinter (über-)ambitionierten Klimazielen steht und Unternehmen bei der Erreichung dieser Ziele unterstützt. Das hat nichts mit Klimapanik zu tun, sondern mit Hausverstand.


Zum Autor

Christoph Hantschk hat mit seinem Startup goodbag ein „smartes Einkaufssackerl“ mit App entwickelt, mit dem Nutzer Natur- und Umweltschutzprojekte unterstützen können. Das Unternehmen hat bereits mehr als 1000 Partnergeschäfte.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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