14.12.2020

Klimaziele 2030: Wie betriebliche Mobilität einen Beitrag leisten kann

Betriebliche Mobilität kann einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Die "Community creates Mobility" zeigt diesbezüglich Best-Practices.
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Einer der naheliegendsten Gründe für betriebliches Mobilitätsmanagement ist die Erreichung der Klimaziele 2030. Österreich will seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 36% gegenüber 2005 reduzieren und das größte Potenzial liegt in der Senkung der Treibhausgasemissionen im Bereich der Mobilität, denn laut Klimaschutzbericht 2019 hält der Sektor Verkehr den größten Anteil an Treibhausgasemissionen.

Zusätzliche Treiber  zur nachhaltigen und effizienten Gestaltung des betriebliches Mobilitätsmanagement sind der Trend zu flexibleren Arbeitszeitgestaltungen (sowohl zeitlich als auch örtlich), Homeoffice, Digitalisierung und die effiziente Nutzung von Ressourcen (Arbeitszeit). Arbeitgeber stehen vor vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Gestaltung betrieblicher Mobilität. Auf der einen Seite sollen Kosten eingespart werden, die vor allem durch Individualverkehr und Dienstwägen entstehen und auf der anderen Seite besteht das Streben nach mehr Nachhaltigkeit im beruflichen Kontext.

Die wichtigsten Fragen für die Community

Welche wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile bringt betriebliches Mobilitätsmanagement wirklich? Was können Unternehmen ihren MitarbeiterInnen anbieten, um ihnen ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten zu ermöglichen? Welche Maßnahmen gibt es bereits und von welchen Best Practices können wir etwas lernen?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich das offene Wissens- und Netzwerk-Ökosystem Community creates Mobility. Das Ökosystem bringt mobilitätsaffine Personen aus Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam an herausfordernden Mobilitätsfragen zu arbeiten.

Das OrchestratorInnen-Team von Community creates Mobility hat in den Sommermonaten verschiedenen Mobilitätsthemen und Handlungsfelder diskutiert und daraus die sogenannten “Leuchttürme” abgeleitet, auf denen die darauf folgenden Aktivitäten ausgerichtet wurden. Bearbeitet wurde dabei auch der Leuchtturm “Nachhaltige Mobilitätslösungen für die Arbeitswelt”. Die Digitale Learning Journey im November beantwortete die oben gestellten Fragen und zusätzlich konnten sich die TeilnehmerInnen mit AnbieterInnen bestehender Maßnahmen vernetzen und mit VertreterInnen von Best Practice Unternehmen austauschen.

Vorteile des betrieblichen Mobilitätsmanagements

Den Start machte Gilbert Gugg von Herry Consult und präsentierte in einem 10-minütigen Pitch die Vorteile von betrieblichem Mobilitätsmanagement und das kostenlose Beratungsprogramm für Betriebe von klimaaktiv.

Illustrationen: https://thinkvisual.at

Clevere Lösungen von Mobility-Startups

Im darauffolgenden Block bekamen unterschiedliche Mobilitätsdienstleister die Möglichkeit, ihre Maßnahmen vorzustellen. Albert Vogl-Bader von dem Startup Carployee sprach über das PKW-Pendlerverhalten, darüber dass 9 von 10 PKW-PendlerInnen alleine im Auto sitzen und über die Einsparungspotenziale, die sich aus dem gemeinsamen Fahren von MitarbeiterInnen ergeben. Der Mehrwert der für Unternehmen dabei entsteht sind einerseits Kosten- und CO2-Einsparungen und andererseits eine erhöhte Zufriedenheit der MitarbeiterInnen durch gesteigerte informelle Kommunikation.

Christian Mussnig präsentierte Vorteile, erfolgreiche Umsetzungen von JOBike, der Fahrrad-Mobilitätslösung für Unternehmen und MitarbeiterInnen. JOBike kann monatlich über das Gehalt abgerechnet werden und eine Alternative zu Gehaltserhöhungen, Prämien oder Provisionen darstellen. MitarbeiterInnen können aus einer Vielzahl an Modellen individuell wählen, das Bike auch in der Freizeit nutzen und es am Ende der Laufzeit günstig übernehmen.

Andreas Reichert stellte eine Mobilitätslösung aus Deutschland namens MOBIKO vor, den flexiblen Mobilitätsbenefit für alle MitarbeiterInnen. Dabei präsentierte er den Nachhaltigkeits-Einfluss von MOBIKO auf das Mobilitätsverhalten von MitarbeiterInnen und ging auf die größten (steuerlichen) Hürden bei der Einführung von Mobilitätsbudgets ein. Die Roadmap des Unternehmens für nächstes Jahr verspricht eine Einführung von MOBIKO auch in Österreich, jedoch auf einzelne Unternehmen zugeschnitten.

ÖBB 360°: Integrierte Mobilität

Anna Mayerthaler stellte die Lösung für integrierte Mobilität der ÖBB vor – das Pilotprojekt ÖBB 360°. Das Projekt bietet als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr neue, alternative Mobilitätsservices (z.B. Car-Sharing-Autos, E-Scooter, Fahrräder und E-Bikes), die ganz einfach über die wegfinder-App lokalisiert und gebucht werden können.

Die B2B Lösung stellt ein Pilotprojekt eines österreichischen Mobilitätsbudgets – die Weiterentwicklung von wegfinder – dar und soll den Umstieg vom Auto auf nachhaltige Verkehrsmittel in der Stadt erleichtern, um so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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Best-Practices aus Wirtschaft und Politik

Den Übergang von Dienstleistungsanbietern zu Best Practice Beispielen gestaltete Felix Röckle von Fraunhofer IAO. Er öffnete das Feld der betrieblichen Mobilität für den Güterverkehr und  betonte die Rolle des Güterverkehrs vor allem bei großen Industriewerken in Bezug auf Zuliefer-, Produktions- und Auslieferungsverkehr, sowie entstehender Verkehr durch Entsorgungen. Weiters stellte er das Vorgehen für die Entwicklung betrieblicher Mobilitätskonzepte und -strategien vor und präsentierte Best Practice Beispiele aus Deutschland.

René Moser stellte das aktuell in Entwicklung stehende Mitarbeiter-Mobilitätskonzept der ASFINAG GmbH vor. Das Unternehmen will sich als verlässlicher, innovativer und nachhaltiger Mobilitätspartner positionieren und will vor allem den über 3.000 MitarbeiterInnen nachhaltige und CO2-arme Mobilität ermöglichen.

Last but not least präsentierte Petra Völkl vom BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie), wie die öffentliche Hand mit Vorbildwirkung vorangeht und stellte in ihrem abschließenden Pitch eine Vielzahl an praktischen Umsetzungen im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements vor. Seit 2005 hat sie im ehemaligen BMNT das Mobilitätsmanagement kontinuierlich betreut und unterstreicht Engagement und vor allem Durchhaltevermögen als wichtige Eckpfeiler, um langfristige Veränderungen im Mobilitätsverhalten zu erreichen.

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Ganz im Sinne des offenen Wissens-Ökosystems wurde das digitale Event aufgezeichnet und ist mit sämtlichen Inhalten und Kontaktdaten hier zu finden: Digital Learning Journey – Betriebliche Mobilität.

Mehr Informationen zu Community creates Mobility gibt es unter www.zusammenbewegen.at

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Klimaziele 2030: Wie betriebliche Mobilität einen Beitrag leisten kann

  • Einer der naheliegendsten Gründe für betriebliches Mobilitätsmanagement ist die Erreichung der Klimaziele 2030.
  • Österreich will seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 36% gegenüber 2005 reduzieren und das größte Potenzial liegt in der Senkung der Treibhausgasemissionen im Bereich der Mobilität, denn laut Klimaschutzbericht 2019 hält der Sektor Verkehr den größten Anteil an Treibhausgasemissionen.
  • Zusätzliche Treiber  zur nachhaltigen und effizienten Gestaltung des betriebliches Mobilitätsmanagement sind der Trend zu flexibleren Arbeitszeitgestaltungen, Homeoffice, Digitalisierung und die effiziente Nutzung von Ressourcen.
  • Arbeitgeber stehen vor vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Gestaltung betrieblicher Mobilität.
  • Die Digitale Learning Journey vom 19.11.2020 beantwortete die wichtigsten Fragen und zusätzlich konnten sich die TeilnehmerInnen mit AnbieterInnen bestehender Maßnahmen vernetzen und mit VertreterInnen von Best Practice Unternehmen austauschen.

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