21.02.2023

Klimaschutz: 12 Kinder und Jugendliche verklagen die Republik Österreich

Zwölf Kinder und Jugendliche bringen mit der Unterstützung von Fridays for Future eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof ein. Grund dafür ist ein “unzureichendes Klimaschutzgesetz”, das aus ihrer Sicht Kinderrechte nicht wahre, die in der Verfassung verankert sind.
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(c) Julian Kragler

„Wenn ich über meine Zukunft nachdenke, habe ich Angst“, sagte die 15-jährige Smilla bei einer Pressekonferenz von Fridays For Future Österreich. Sie ist eine von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte gegenüber dem Staat Österreich einfordern. 

Es kommt nicht häufig vor, dass Kinder den Staat verklagen. Das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2011 berücksichtige aber nicht den in der Verfassung verankerten Schutz der Kinder. Die Argumentation der Kinder und Jugendlichen: Die österreichische Bundesregierung würde ihre Zukunft durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen. gefährden.

Die Rechte der Kinder 

1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Lange Zeit war sie aber nicht in der österreichischen Verfassung verankert. Damit war die unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden nicht möglich. Erst am 16. Februar 2011, also 19 Jahre nach der Ratifikation der Kinderrechtskonvention, trat das “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder”  in Kraft. 

In Artikel 1 des “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder” heißt es: “Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.” 

Klimaschutzgesetz 2011

Im Jahr 2011 wurde erstmals ein österreichisches Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. 2017 wurde es geändert und legt für sechs Sektoren Emissionshöchstmengen fest. Zumindest bis zum Jahr 2020. Dieses Gesetz soll laut den Kläger:innen nun in Teilen geändert werden, da es den Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleisten könne. 

Die Kläger:innen sind fünf bis sechzehn Jahre alt und fordern ein Klimaschutzgesetz, das in der Lage sei, die Kinder vor den “lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise” zu schützen.  „Wir als Kläger:innen wollen Klimaziele, die effektiv sind, wir wollen Klimaziele die verbindlich sind und wir wollen Klimaziele, die zur bestmöglichen Zukunft beitragen, die wir haben können“, fordert Smilla.  

Michaela Krömer ist Rechtsanwältin und vertritt die zwölf Kinder und Jugendlichen in der aktuellen Klage gegen den Staat Österreich. In der Pressekonferenz  schildert sie: „Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das keine Verpflichtungszeiträume kennt. Wir haben ein Klima, das keine effektiven Maßnahmen Zeiträume kennt und ein Klimaschutzgesetz, das keine Sanktionen vorsieht. Das ist wahrscheinlich ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient hat.“ 

Neues Klimaschutzgesetz liegt auf Eis

Seit Jahren fordern Aktivist:innen, aber auch Wissenschafter:innen ein Klimaschutzgesetz, das seinem Namen gerecht wird. Dieses würde regeln, wie viel CO2 jährlich eingespart werden müsste, um Österreichs Klimaziele zu erreichen. Denn bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein. 2020 lief das bisherige Klimaschutzgesetz aus und seitdem gibt es kein Neues, weil sich die Regierungsparteien bisher nicht einigen konnten. Bei der aktuellen Klage gehe es aber darum, die Verfassungswidrigkeiten im Klimaschutzgesetz  von 2011 zu beseitigen. 

Vor allem die Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes und die Verankerung in der Verfassung seien wichtig. Gegenüber der APA erklärt Gerhard Wotawa, Obmann des Climate Change Centre Austria, warum: “Wenn etwa eine neue Bundesregierung die CO2-Bepreisung wieder aufhebt, ist eigentlich nichts gewonnen. Es geht um nachhaltiges und unumkehrbares Handeln.”

Die 15-jährige Smilla fühlt sich nicht ernst genommen, wenn sich Politiker:innen nicht für ein verbindliches Klimaschutzgesetz einsetzen. “Die Wissenschaft zeigt uns immer wieder, dass wir Maßnahmen brauchen und bald haben wir wahrscheinlich die 1,5 Grad Marke erreicht, was mich zutiefst erschüttert. Wenn dann Politiker:innen sagen, dass es gar nicht so schlimm sei, denke ich mir auch: Was ist eigentlich mit meiner Zukunft?“ 

Klimaklagen in anderen Ländern 

Es ist nicht die erste Klimaklage gegen Staaten. Senior:innen verklagten die Schweiz, aufgrund der Unterlassung des Bundes im Klimaschutz. Im März ziehen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sechs junge Portugies:innen haben außerdem 33 europäische Staaten verklagt, weil diese die Klimakrise verschärft und die Zukunft ihrer Generation gefährdet hätten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Klage zugelassen.  

„In Österreich sind wir ehrlich gesagt noch nicht so weit. Hier hat es auch schon Klimaklagen gegeben, die wurden vom Verfassungsgerichtshof aber immer als unzulässig zurückgewiesen. Spannend wird, wie der Verfassungsgerichtshof bei Kinderrechten und Klimaschutz entscheidet“, so Gerhard Schnedl, Professor für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz.  


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Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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