21.02.2023

Klimaschutz: 12 Kinder und Jugendliche verklagen die Republik Österreich

Zwölf Kinder und Jugendliche bringen mit der Unterstützung von Fridays for Future eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof ein. Grund dafür ist ein “unzureichendes Klimaschutzgesetz”, das aus ihrer Sicht Kinderrechte nicht wahre, die in der Verfassung verankert sind.
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(c) Julian Kragler

„Wenn ich über meine Zukunft nachdenke, habe ich Angst“, sagte die 15-jährige Smilla bei einer Pressekonferenz von Fridays For Future Österreich. Sie ist eine von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte gegenüber dem Staat Österreich einfordern. 

Es kommt nicht häufig vor, dass Kinder den Staat verklagen. Das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2011 berücksichtige aber nicht den in der Verfassung verankerten Schutz der Kinder. Die Argumentation der Kinder und Jugendlichen: Die österreichische Bundesregierung würde ihre Zukunft durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen. gefährden.

Die Rechte der Kinder 

1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Lange Zeit war sie aber nicht in der österreichischen Verfassung verankert. Damit war die unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden nicht möglich. Erst am 16. Februar 2011, also 19 Jahre nach der Ratifikation der Kinderrechtskonvention, trat das “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder”  in Kraft. 

In Artikel 1 des “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder” heißt es: “Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.” 

Klimaschutzgesetz 2011

Im Jahr 2011 wurde erstmals ein österreichisches Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. 2017 wurde es geändert und legt für sechs Sektoren Emissionshöchstmengen fest. Zumindest bis zum Jahr 2020. Dieses Gesetz soll laut den Kläger:innen nun in Teilen geändert werden, da es den Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleisten könne. 

Die Kläger:innen sind fünf bis sechzehn Jahre alt und fordern ein Klimaschutzgesetz, das in der Lage sei, die Kinder vor den “lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise” zu schützen.  „Wir als Kläger:innen wollen Klimaziele, die effektiv sind, wir wollen Klimaziele die verbindlich sind und wir wollen Klimaziele, die zur bestmöglichen Zukunft beitragen, die wir haben können“, fordert Smilla.  

Michaela Krömer ist Rechtsanwältin und vertritt die zwölf Kinder und Jugendlichen in der aktuellen Klage gegen den Staat Österreich. In der Pressekonferenz  schildert sie: „Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das keine Verpflichtungszeiträume kennt. Wir haben ein Klima, das keine effektiven Maßnahmen Zeiträume kennt und ein Klimaschutzgesetz, das keine Sanktionen vorsieht. Das ist wahrscheinlich ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient hat.“ 

Neues Klimaschutzgesetz liegt auf Eis

Seit Jahren fordern Aktivist:innen, aber auch Wissenschafter:innen ein Klimaschutzgesetz, das seinem Namen gerecht wird. Dieses würde regeln, wie viel CO2 jährlich eingespart werden müsste, um Österreichs Klimaziele zu erreichen. Denn bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein. 2020 lief das bisherige Klimaschutzgesetz aus und seitdem gibt es kein Neues, weil sich die Regierungsparteien bisher nicht einigen konnten. Bei der aktuellen Klage gehe es aber darum, die Verfassungswidrigkeiten im Klimaschutzgesetz  von 2011 zu beseitigen. 

Vor allem die Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes und die Verankerung in der Verfassung seien wichtig. Gegenüber der APA erklärt Gerhard Wotawa, Obmann des Climate Change Centre Austria, warum: “Wenn etwa eine neue Bundesregierung die CO2-Bepreisung wieder aufhebt, ist eigentlich nichts gewonnen. Es geht um nachhaltiges und unumkehrbares Handeln.”

Die 15-jährige Smilla fühlt sich nicht ernst genommen, wenn sich Politiker:innen nicht für ein verbindliches Klimaschutzgesetz einsetzen. “Die Wissenschaft zeigt uns immer wieder, dass wir Maßnahmen brauchen und bald haben wir wahrscheinlich die 1,5 Grad Marke erreicht, was mich zutiefst erschüttert. Wenn dann Politiker:innen sagen, dass es gar nicht so schlimm sei, denke ich mir auch: Was ist eigentlich mit meiner Zukunft?“ 

Klimaklagen in anderen Ländern 

Es ist nicht die erste Klimaklage gegen Staaten. Senior:innen verklagten die Schweiz, aufgrund der Unterlassung des Bundes im Klimaschutz. Im März ziehen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sechs junge Portugies:innen haben außerdem 33 europäische Staaten verklagt, weil diese die Klimakrise verschärft und die Zukunft ihrer Generation gefährdet hätten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Klage zugelassen.  

„In Österreich sind wir ehrlich gesagt noch nicht so weit. Hier hat es auch schon Klimaklagen gegeben, die wurden vom Verfassungsgerichtshof aber immer als unzulässig zurückgewiesen. Spannend wird, wie der Verfassungsgerichtshof bei Kinderrechten und Klimaschutz entscheidet“, so Gerhard Schnedl, Professor für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz.  


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Everleaf
© Everleaf - Christophe Vermeersch, Gründer Everleaf.

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte Everleaf eine Finanzierungsrunde in sechsstelliger Höhe holen – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man ebenfalls ein Investment im gleichen Umfang.

Everleaf: Umsatz fast verzehnfacht

Frisches Gemüse in der eigenen Wohnung ernten, ohne Garten und ohne grünen Daumen: Mit diesem Versprechen ist Everleaf mit der ersten Version seines vertikalen Indoor-Gartens auf den Markt gegangen. Beim Mai-Investment 2025 lautete das Ziel, den Umsatz im laufenden Jahr zu verzehnfachen. Dieses Ziel hat das Startup nach eigenen Angaben beinahe erreicht.

Die neuen Investoren beteiligen sich als Business Angels und bringen, neben dem Kapital, Netzwerk und operative Erfahrung mit, heißt es. Einer von ihnen habe im Silicon Valley selbst ein Unternehmen aufgebaut und erfolgreich verkauft. Namen der neuen Gesellschafter werden jedoch nicht genannt.

„Geld allein löst in unserer Phase wenig. Was uns wirklich weiterbringt, sind Leute, die den Weg vom Startup zum großen Unternehmen schon einmal gegangen sind und wissen, wo es dabei knirscht“, kommentiert Gründer Christophe Vermeersch die Finanzierungsrunde.

Kapital fließt in Ware

Ein Großteil der neuen Mittel soll nicht ins Marketing, sondern in die Ware selbst fließen. Für Everleaf sei genau das die zentrale Herausforderung im Consumer-Hardware-Geschäft: Produktion und Einkauf müssen Monate vorfinanziert werden, lange bevor ein einziger Garten verkauft ist. Je stärker das Unternehmen wächst, desto größer werde der Kapitalbedarf, der in Lager und Vorproduktion gebunden ist.

Klassische Einkaufsfinanzierungen von Banken würden in dieser Größenordnung noch nicht greifen. Genau hier setzt die neue Runde an: Sie soll das Working Capital stärken und damit die Basis für das geplante Wachstum schaffen. Everleaf hält sich außerdem die Option offen, künftig ein weiteres Double Equity zu beantragen, um diesen Bereich dauerhaft abzusichern, wie man mitteilt.

„Bei Hardware entscheidet nicht nur, wie gut du verkaufst, sondern ob du die Ware überhaupt durchgehend vorfinanzieren kannst, ohne dabei ‚Out of Stock‘ zu sein. Diese Hürde wird mit jedem Wachstumsschritt größer“, erklärt Vermeersch.

Everleaf mit In-House-Konzept

Everleaf entwickelt seine Produkte seit einem Jahr vollständig in-house und bringt dabei zunehmend neues Zubehör für den Everleaf-Garden auf den Markt. Mithilfe von 3D-Druck werden Ideen zunächst getestet, bevor bei erfolgreicher Nachfrage in skalierbare Produktion investiert wird. Das Unternehmen setzt dabei weiterhin auf ein kleines Team und KI-gestützte Prozesse. Mit dem neuen Kapital will Everleaf ab dem kommenden Jahr auch erstmals über den deutschsprachigen Raum hinausgehen.

„Uns war immer wichtig, erst zu zeigen, dass unser Produkt und unser Ansatz in DACH funktioniert, bevor wir in neue Märkte gehen“, sagt Vermeersch. „Inzwischen haben wir ein System gefunden, das funktioniert. Genau das wollen wir jetzt auf weitere Länder übertragen.“ Die Entscheidung, um welche Länder es sich dabei handelt, ist noch nicht final getroffen worden, doch stehen die nordischen ganz oben auf der Liste, wie der Gründer brutkasten mitteilt: „Das werden wir aber testen müssen“, sagt er. „Und dann wählen, wo wir das größte Potenzial sehen.“

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