21.02.2023

Klimaschutz: 12 Kinder und Jugendliche verklagen die Republik Österreich

Zwölf Kinder und Jugendliche bringen mit der Unterstützung von Fridays for Future eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof ein. Grund dafür ist ein “unzureichendes Klimaschutzgesetz”, das aus ihrer Sicht Kinderrechte nicht wahre, die in der Verfassung verankert sind.
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(c) Julian Kragler

„Wenn ich über meine Zukunft nachdenke, habe ich Angst“, sagte die 15-jährige Smilla bei einer Pressekonferenz von Fridays For Future Österreich. Sie ist eine von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte gegenüber dem Staat Österreich einfordern. 

Es kommt nicht häufig vor, dass Kinder den Staat verklagen. Das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2011 berücksichtige aber nicht den in der Verfassung verankerten Schutz der Kinder. Die Argumentation der Kinder und Jugendlichen: Die österreichische Bundesregierung würde ihre Zukunft durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen. gefährden.

Die Rechte der Kinder 

1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Lange Zeit war sie aber nicht in der österreichischen Verfassung verankert. Damit war die unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden nicht möglich. Erst am 16. Februar 2011, also 19 Jahre nach der Ratifikation der Kinderrechtskonvention, trat das “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder”  in Kraft. 

In Artikel 1 des “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder” heißt es: “Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.” 

Klimaschutzgesetz 2011

Im Jahr 2011 wurde erstmals ein österreichisches Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. 2017 wurde es geändert und legt für sechs Sektoren Emissionshöchstmengen fest. Zumindest bis zum Jahr 2020. Dieses Gesetz soll laut den Kläger:innen nun in Teilen geändert werden, da es den Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleisten könne. 

Die Kläger:innen sind fünf bis sechzehn Jahre alt und fordern ein Klimaschutzgesetz, das in der Lage sei, die Kinder vor den “lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise” zu schützen.  „Wir als Kläger:innen wollen Klimaziele, die effektiv sind, wir wollen Klimaziele die verbindlich sind und wir wollen Klimaziele, die zur bestmöglichen Zukunft beitragen, die wir haben können“, fordert Smilla.  

Michaela Krömer ist Rechtsanwältin und vertritt die zwölf Kinder und Jugendlichen in der aktuellen Klage gegen den Staat Österreich. In der Pressekonferenz  schildert sie: „Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das keine Verpflichtungszeiträume kennt. Wir haben ein Klima, das keine effektiven Maßnahmen Zeiträume kennt und ein Klimaschutzgesetz, das keine Sanktionen vorsieht. Das ist wahrscheinlich ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient hat.“ 

Neues Klimaschutzgesetz liegt auf Eis

Seit Jahren fordern Aktivist:innen, aber auch Wissenschafter:innen ein Klimaschutzgesetz, das seinem Namen gerecht wird. Dieses würde regeln, wie viel CO2 jährlich eingespart werden müsste, um Österreichs Klimaziele zu erreichen. Denn bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein. 2020 lief das bisherige Klimaschutzgesetz aus und seitdem gibt es kein Neues, weil sich die Regierungsparteien bisher nicht einigen konnten. Bei der aktuellen Klage gehe es aber darum, die Verfassungswidrigkeiten im Klimaschutzgesetz  von 2011 zu beseitigen. 

Vor allem die Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes und die Verankerung in der Verfassung seien wichtig. Gegenüber der APA erklärt Gerhard Wotawa, Obmann des Climate Change Centre Austria, warum: “Wenn etwa eine neue Bundesregierung die CO2-Bepreisung wieder aufhebt, ist eigentlich nichts gewonnen. Es geht um nachhaltiges und unumkehrbares Handeln.”

Die 15-jährige Smilla fühlt sich nicht ernst genommen, wenn sich Politiker:innen nicht für ein verbindliches Klimaschutzgesetz einsetzen. “Die Wissenschaft zeigt uns immer wieder, dass wir Maßnahmen brauchen und bald haben wir wahrscheinlich die 1,5 Grad Marke erreicht, was mich zutiefst erschüttert. Wenn dann Politiker:innen sagen, dass es gar nicht so schlimm sei, denke ich mir auch: Was ist eigentlich mit meiner Zukunft?“ 

Klimaklagen in anderen Ländern 

Es ist nicht die erste Klimaklage gegen Staaten. Senior:innen verklagten die Schweiz, aufgrund der Unterlassung des Bundes im Klimaschutz. Im März ziehen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sechs junge Portugies:innen haben außerdem 33 europäische Staaten verklagt, weil diese die Klimakrise verschärft und die Zukunft ihrer Generation gefährdet hätten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Klage zugelassen.  

„In Österreich sind wir ehrlich gesagt noch nicht so weit. Hier hat es auch schon Klimaklagen gegeben, die wurden vom Verfassungsgerichtshof aber immer als unzulässig zurückgewiesen. Spannend wird, wie der Verfassungsgerichtshof bei Kinderrechten und Klimaschutz entscheidet“, so Gerhard Schnedl, Professor für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz.  


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heartbeat.bio
Michael Krebs, CEO von HeartBeat.bio. | Foto: HeartBeat.bio.

2023 holte sich das Wiener BioTech HeartBeat.bio, das 2021 gegründet wurde und im Vienna Biocenter ansässig ist, ein 4,5-Millionen-Euro-Investment im Rahmen einer Pre-Series-A-Runde – brutkasten berichtete.

Im Vorjahr folgte eine Forschungskooperation mit dem Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim, mit dem Ziel gentherapeutische Behandlungen für genetisch bedingte Kardiomyopathien zu entwickeln. Nun kooperiert man mit dem schwedischen Genomikunternehmen CubaseBio, das 3D-Spatial-Transkriptomik-Technologien entwickelt, um einen Hochdurchsatz-3D-Spatial-Profiling-Ansatz für myokardiale Fibrose zu entwickeln und um die Wirkstoffforschung bei Herzinsuffizienz zu steigern.

HeartBeat.bio erhält von der FFG nationale Förderung

Die Partner erhalten dafür rund eine Million Euro an Förderung im Rahmen des Calls 10 des Eurostars-Programms für ihr gemeinsames Projekt „Fibrosis Analysis in Cardioids via Transcriptomic Spatial-mapping in 3D“ (FACTS-3D).

Die nationale Förderung erfolgt durch Vinnova (Schwedens Innovationsagentur) und die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), mit Ko-Finanzierung durch die Europäische Union im Rahmen von Horizon Europe.

Das Projekt verbindet die firmeneigene Cardioid-Technologie von HeartBeat.bio mit der 3D-Spatial-Transkriptomik-Plattform von CubaseBio, um einen skalierbaren Ansatz zur Analyse der molekularen und zellulären Mechanismen hinter myokardialer Fibrose zu entwickeln.

64 Millionen Menschen von Herzinsuffizienz betroffen

Trotz bedeutender Fortschritte in der kardiovaskulären Forschung bleibt die Entwicklung neuer Therapien gegen Herzinsuffizienz eine Herausforderung. Weltweit sind mehr als 64 Millionen Menschen von Herzinsuffizienz betroffen, was eine große und wachsende globale Gesundheitsbelastung darstelle, heißt es per Aussendung. Herkömmliche präklinische Werkzeuge wie Tiermodelle und 2D-Zellkulturen könnten die Komplexität der menschlichen Biologie, zellulärer Interaktionen und der räumlichen Organisation zugrundeliegender Herzerkrankungen häufig nicht vollständig abbilden.

FACTS-3D soll genau hier ansetzen: Das Projekt verbindet menschliche Herzorganoide, die die Biologie des Herzens realitätsnah abbilden, mit einer 3D-Spatial-Transkriptomik-Methode, die viele Proben gleichzeitig auswerten kann. Zur Erklärung: Bisherige Verfahren zur räumlichen Genanalyse funktionieren nur bei dünnen, flach geschnittenen Gewebeproben. Für die Untersuchung von Organoiden, die dreidimensionale Struktur besitzen, sind sie deshalb kaum brauchbar, und schon gar nicht, wenn viele Proben zügig analysiert werden sollen. Die 3D-Technologie von CubaseBio umgeht dieses Problem: Sie lässt sich direkt in gängigen Labor-Plattenformaten mit 96 oder 384 Vertiefungen einsetzen. Dadurch kann das Projekt die Herzorganoide von HeartBeat.bio erstmals in ihrer vollständigen, dreidimensionalen Struktur untersuchen, statt sie in dünne Scheiben zerlegen zu müssen.

Dieser Ansatz sei besonders wichtig für die Erforschung von Herzmuskel-Vernarbung (Fibrose), einem Prozess, der zum krankhaften Umbau des Herzens beiträgt und bei vielen Formen von Herzinsuffizienz eine Rolle spielt. Indem die Partner sichtbar machen, welche Gene in welchen Zellen des intakten 3D-Herzgewebes aktiv sind, wollen sie herausfinden, wie die Erkrankung entsteht, wie das Gewebe auf Behandlungen reagiert und wo neue Ansatzpunkte für Medikamente liegen könnten.

Neue Mechanismen

„Das FACTS-3D-Projekt bringt zwei hochgradig komplementäre Technologien zusammen, um eine der zentralen Herausforderungen der kardiovaskulären Wirkstoffforschung anzugehen: das Verständnis der Krankheitsbiologie in einem physiologisch relevanten menschlichen Kontext bei gleichzeitigem Erhalt der räumlichen Informationen, die für komplexe kardiale Phänotypen essenziell sind. Für HeartBeat.bio stellt diese Kooperation einen wichtigen Schritt dar, Cardioide nicht nur für die phänotypische Wirkstoffforschung zu nutzen, sondern auch um neue Mechanismen und Zielstrukturen für Herzinsuffizienz zu entdecken und zu validieren, insbesondere bei myokardialer Fibrose und kardialem Remodeling“, sagt Michael Krebs, CEO von HeartBeat.bio.

Und Malte Kühnemund, CEO von CubaseBio, ergänzt: „Die Herzbiologie ist ein perfektes Beispiel dafür, warum der 3D-Spatial-Kontext so wichtig ist. Die Art, wie sich Zellen dreidimensional organisieren, ist zentral dafür, wie eine Herzkammer aufgebaut ist, was bei Fibrose geschieht und wie sich das Herz umbaut. Unsere Technologie wurde genau dafür entwickelt, diese Art von Komplexität vollständig in drei Dimensionen zu erfassen. Das lässt sich nicht durch Schnittverfahren erfassen, und 3D-Bildgebungshardware verfügt nicht über den nötigen Durchsatz. Das macht unsere 3D-Spatial-Transkriptomik-Technologie zu einer naheliegenden Wahl für das Hochdurchsatz-Screening von Herzmedikamenten. HeartBeat.bio ist der ideale Partner, um unsere 3D-Spatial-Technologie in umsetzbare Erkenntnisse für komplexe kardiovaskuläre Erkrankungen zu übersetzen.“

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