11.01.2018

Klimahouse Startup Award: Zwei österreichische Finalisten

Beim Klimahouse Startup Award, der in Bozen (Südtirol/Italien) vergeben wird, werden GreenTech-Startups prämiert. Zwei von zehn Finalisten kommen aus Österreich.
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Die Finalisten des Klimahouse Startup Award 2018
(c) Klimahouse: Die Finalisten des Klimahouse Startup Award 2018

Die Messe Klimahouse, die jährlich in der Südtiroler Hauptstadt Bozen stattfindet, widmet sich dem Thema energieeffizientes Bauen und sanieren. Zum zweiten Mal wird im Rahmen der Messe dieses Jahr ein Award für Startups aus dem Bereich vergeben. Hatte sich der Call im ersten Durchgang noch auf italienische Startups beschränkt, wurde diesmal international gesucht. Von den zehn Finalisten beim Klimahouse Startup Award kommen zwar immer noch sieben aus Italien. Daneben haben es aber ein deutsches und zwei österreichische Jungunternehmen in die Endausscheidung geschafft.

+++ Klimahouse Startup Award: GreenTechs für Bauen und Wohnen gesucht +++

Greenstart-Sieger E2T auch im Klimahouse Startup Award-Finale

Konkret sind es das Grazer Startup E2T und das Villacher Startup Nathal Energy, die Österreich beim Klimahouse Startup Award vertreten. E2T konnte sich, neben zwei weiteren Projekten, Ende vergangenen Jahres bereits den Sieg beim Greenstart-Wettbewerb sichern. Das Spinoff der TU Graz hat einen plug&play Photovoltaik-Speicher für den Balkon entwickelt. Nathal Energy produziert und vermarktet energieautarke Mehrzweck-Versorgungscontainer für Strom, Wärme, Kälte und Wasser auf regenerativer Basis. Hauptanwendungen sind die humanitäre Hilfe, der Klimaschutz, der Grenzschutz und zukünftig auch militärische und dezentrale kommunale Anwendungen.

Bauplatten aus Pilzgeflecht und biegbare Solarzellen

Auch die „Konkurrenz“ aus Italien und Deutschland hat natürlich spannende Projekte zu bieten. Das Startup Mogu aus dem italienischen Varese etwa erzeugt gänzlich kompostierbare Bauplatten aus Pilzgeflecht. Ribes Tech aus Mailand hat eine neue Methode für biegbare Solarzellen entwickelt. Mind aus Modena und Powahouse aus Rom wollen mit IoT-Anwendungen für Eigenheime punkten. Kewazo aus München hat einen Roboter für Gerüstbau entwickelt.

+++ Die Sieger des Wettbewerbs greenstart +++

Der Klimahouse Startup Award wir am 26. Jänner 2018 in Bozen vergeben. Zu holen sind für die Startups neben der großen Bühne auf der Messe Preisgelder im Gesamtwert von 20.000 Euro. Um sich den Sieg zu holen, müssen die Jungunternehmen zuvor vor einer hochkarätig besetzten Fachjury pitchen.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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