12.05.2022

Kleingedrucktes: Coinbase-User können bei Konkurs ihr Krypto-Geld verlieren

Die US-Krypto-Plattform Coinbase präsentierte zuletzt tiefrote Quartalszahlen. Nun bereitet ein neuer Passus in den Geschäftsbedingungen User:innen sorgen.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Ein Umsatzeinbruch von 1,80 Milliarden US-Dollar auf 1,17 Milliarden US-Dollar und ein Verlust von 430 Millionen US-Dollar nach 840 Millionen Gewinn im Vorquartal. Dazu ein Rückgang der monatlichen User um rund zwei Millionen sowie ein Schrumpfen des Transaktionsvolumens um satte 238 Milliarden US-Dollar. Das sind die Zahlen, die von Coinbase im Quartalsbericht vor zwei Tagen präsentiert wurden. Analysten hatten zuvor zwar einen deutlichen Rückgang zum Vorquartal, aber doch bei weitem bessere Zahlen erwartet. Die Aktie der US-Krypto-Plattform ging daraufhin erst einmal in den Keller und schloss mit minus 26 Prozent.

Coinbase: Staat könnte bei Konkurs User-Vermögen als Konkursmasse betrachten

Und damit nicht genug. User:innen machten auf eine gestern erfolgte Neuerung in den Vertragsdetails der Plattform aufmerksam, die einen pikanten Passus enthält. In diesem wird vor einer möglichen Rechtsauslegung im Konkurs-Fall gewarnt: “Da verwahrte Krypto-Vermögenswerte als Eigentum einer Konkursmasse betrachtet werden können, könnten die von uns im Namen unserer Kunden verwahrten Krypto-Vermögenswerte im Falle eines Konkurses Gegenstand eines Konkursverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere allgemeinen ungesicherten Gläubiger behandelt werden”. Das bedeutet im Klartext: Wenn das Unternehmen bankrott geht, könnte das Krypto-Geld der User:innen eingezogen werden.

CEO Brian Armstrong um Beschwichtigung bemüht: “möglich, wenn auch unwahrscheinlich”

Das sorgte im Lichte der tiefroten Zahlen bei vielen Nutzer:innen für Empörung. Coinbase-Gründer und CEO Brian Armstrong war daraufhin natürlich um Beschwichtigung bemüht. Auf Twitter beteuerte er, es gebe aktuell kein Konkurs-Risiko und die User-Vermögen seien “so sicher wie immer”. Man habe mit dem Passus eine Anforderung der US-Börsenaufsicht SEC erfüllt. “Die Offenlegung macht insofern Sinn, als dieses rechtliche Instrument nicht speziell für Krypto-Vermögenswerte gerichtlich geprüft wurde und es möglich, wenn auch unwahrscheinlich ist, dass ein Gericht beschließen würde, Kundenvermögen in einem Insolvenzverfahren als Teil des Unternehmensvermögens zu betrachten”, erklärt Armstrong.

“Wir sind davon überzeugt, dass Prime- und Custody-Kunden über einen starken rechtlichen Schutz verfügen, der ihr Vermögen selbst bei einem ‘Black Swan’-Ereignis wie diesem schützt”, stellt er klar. Im Thread räumt der Coinbase-CEO aber auch ein, dass man die entsprechenden Hinweise im Kleingedruckten aus seiner Sicht zu spät eingefügt habe und diese auch für Retail-Kund:innen noch ausstehen würden. Zuletzt gibt Armstrong einen Hinweis: Die Plattform biete auch eine Wallet-Lösung an, mit der Nutzer:innen ihr Krypto-Geld selbst verwahren können. Dann ist auch die hypothetische Gefahr hinfällig.

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Brigitte-Bierlein-Frauenpreis
(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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