Ein Umsatzeinbruch von 1,80 Milliarden US-Dollar auf 1,17 Milliarden US-Dollar und ein Verlust von 430 Millionen US-Dollar nach 840 Millionen Gewinn im Vorquartal. Dazu ein Rückgang der monatlichen User um rund zwei Millionen sowie ein Schrumpfen des Transaktionsvolumens um satte 238 Milliarden US-Dollar. Das sind die Zahlen, die von Coinbase im Quartalsbericht vor zwei Tagen präsentiert wurden. Analysten hatten zuvor zwar einen deutlichen Rückgang zum Vorquartal, aber doch bei weitem bessere Zahlen erwartet. Die Aktie der US-Krypto-Plattform ging daraufhin erst einmal in den Keller und schloss mit minus 26 Prozent.

Coinbase: Staat könnte bei Konkurs User-Vermögen als Konkursmasse betrachten

Und damit nicht genug. User:innen machten auf eine gestern erfolgte Neuerung in den Vertragsdetails der Plattform aufmerksam, die einen pikanten Passus enthält. In diesem wird vor einer möglichen Rechtsauslegung im Konkurs-Fall gewarnt: “Da verwahrte Krypto-Vermögenswerte als Eigentum einer Konkursmasse betrachtet werden können, könnten die von uns im Namen unserer Kunden verwahrten Krypto-Vermögenswerte im Falle eines Konkurses Gegenstand eines Konkursverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere allgemeinen ungesicherten Gläubiger behandelt werden”. Das bedeutet im Klartext: Wenn das Unternehmen bankrott geht, könnte das Krypto-Geld der User:innen eingezogen werden.

CEO Brian Armstrong um Beschwichtigung bemüht: “möglich, wenn auch unwahrscheinlich”

Das sorgte im Lichte der tiefroten Zahlen bei vielen Nutzer:innen für Empörung. Coinbase-Gründer und CEO Brian Armstrong war daraufhin natürlich um Beschwichtigung bemüht. Auf Twitter beteuerte er, es gebe aktuell kein Konkurs-Risiko und die User-Vermögen seien “so sicher wie immer”. Man habe mit dem Passus eine Anforderung der US-Börsenaufsicht SEC erfüllt. “Die Offenlegung macht insofern Sinn, als dieses rechtliche Instrument nicht speziell für Krypto-Vermögenswerte gerichtlich geprüft wurde und es möglich, wenn auch unwahrscheinlich ist, dass ein Gericht beschließen würde, Kundenvermögen in einem Insolvenzverfahren als Teil des Unternehmensvermögens zu betrachten”, erklärt Armstrong.

“Wir sind davon überzeugt, dass Prime- und Custody-Kunden über einen starken rechtlichen Schutz verfügen, der ihr Vermögen selbst bei einem ‘Black Swan’-Ereignis wie diesem schützt”, stellt er klar. Im Thread räumt der Coinbase-CEO aber auch ein, dass man die entsprechenden Hinweise im Kleingedruckten aus seiner Sicht zu spät eingefügt habe und diese auch für Retail-Kund:innen noch ausstehen würden. Zuletzt gibt Armstrong einen Hinweis: Die Plattform biete auch eine Wallet-Lösung an, mit der Nutzer:innen ihr Krypto-Geld selbst verwahren können. Dann ist auch die hypothetische Gefahr hinfällig.