05.07.2023

Kleiner als ein Salzkorn: „Louis Vuitton“-Mikro-Tasche für 63.000 Dollar versteigert

Für die Herstellung der mikroskopisch kleinen Handtasche wurde ein 3D-Druck-Verfahren genutzt. Dahinter steht ein Kollektiv, das seinem Namen entsprechend provokanten "mischief" im Sinn hat.
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(c) MSCHF - Stechende Falkenaugen können beim Betrachten der an Louis Vuitton angelehnten Mikro-Handtasche nicht schaden.

Eine winzige Handtasche mit einer Größe von nur 657 mal 222 mal 700 Mikrometern (oder weniger als 0,03 Zoll breit) wurde am Mittwoch bei einer Online-Auktion für über 63.000 Dollar versteigert. Die für das menschliche Auge kaum sichtbare, gelblich-grüne Tasche basiert auf einem Louis Vuitton-Design – allerdings ist sie das Werk eines New Yorker Kunstkollektivs und nicht des Luxuslabels selbst. Die Tasche orientiert sich im Aussehen konkret an der OnTheGo-Tasche des französischen Labels, die derzeit in voller Größe zwischen 3.100 und 4.300 Dollar kostet.

Louis Vuitton, Joopiter und Kreativdirektor Pharell Williams

Die in Brooklyn ansässige Gruppe MSCHF nennt ihre winzige Kreation „Microscopic Handbag“ und behauptet, die Tasche sei schmal genug, um durch ein Nadelöhr zu passen, und kleiner als ein Meersalzkorn, wie CNN berichtet.

Die Mikro-Tasche wurde mithilfe der Zwei-Photonen-Polymerisation hergestellt, einer Fertigungstechnologie, die für den 3D-Druck von Kunststoffteilen im Mikrobereich verwendet wird. Sie wurde zusammen mit einem Mikroskop verkauft, das mit einem digitalen Display ausgestattet ist, durch das die Tasche betrachtet werden kann.

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(c) MSCHF – So sieht die Mikro-Handtasche von MSCHF unterm Mikroskop aus.

Der Verkauf wurde von Joopiter veranstaltet, einem Online-Auktionshaus, das von dem amerikanischen Musiker, Plattenproduzenten und Designer Pharrell Williams gegründet wurde. Obwohl Williams derzeit als Kreativdirektor für Herrenmode bei Louis Vuitton tätig ist, erklärte Kevin Wiesner, Chief Creative Officer von MSCHF, gegenüber der New York Times, dass das Kollektiv weder ihn noch das französische Label um Erlaubnis gebeten habe, sein Logo oder Design zu verwenden.

Nicht zum ersten Mal provoziert

Das 2016 gegründete MSCHF hat in der Vergangenheit mit seinen sogenannten „Drops“, genauer, respektlosen Kunstprojekten, die sich oft über den Konsumkapitalismus lustig machen und gleichzeitig davon profitieren, Schlagzeilen gemacht.

Die Gruppe wurde von Nike wegen ihrer „Satan Shoes“ verklagt, einer Serie von 666 Paar modifizierter Nike-Turnschuhe mit satanischen Symbolen und Tropfen aus echtem Menschenblut. Der Streit wurde schlussendlich außergerichtlich beigelegt.

Vor der Versteigerung in dieser Woche weigerte sich MSCHF, Fragen über die Entstehung der Handtasche zu beantworten. In einer Erklärung, die zusammen mit dem Auktionsangebot veröffentlicht wurde, hieß es jedoch, dass die Liebe der Modeindustrie zu kleinen Taschen dazu geführt habe, dass diese „immer mehr abstrahiert“ würden, bis zu dem Punkt, an dem das Accessoire „nur noch ein Markensymbol“ sei.

„Frühere kleine Lederhandtaschen erforderten immer noch eine Hand, um sie zu tragen – sie wurden zu dysfunktionalen Unannehmlichkeiten für ihre ‚Trägerin“, so die Erklärung weiter.

Die „Microscopic Handbag“ führe dies nur zu seiner logischen Schlussfolgerung weiter: „Ein praktisches Objekt wird zu einem Schmuckstück reduziert, dessen vermeintliche Funktion sich in Luft auflöst.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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