10.04.2026
PIANO MAN

KlavierLoft: Aus dem Kinderzimmer und 1.000-Euro-Pianos zum Millionen-Umsatz

KlavierLoft-Gründer Benjamin Mujadzic setzte in jungen Jahren auf leistbare Instrumente, eignete sich sein Know-how selbst an und baute Schritt für Schritt ein Geschäft auf, das heute in die USA und nach Asien liefert.
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KlavierLoft, Piano, Flügel, Klavier kaufen, E-Piano
© KlavierLoft - Benjamin Mujadzic von KlavierLoft.

KlavierLoft-Gründer Benjamin Mujadzic begann 2011 mit der Idee, Klaviere und Flügel leistbar anzubieten. Die ersten 20 davon wurden von zu Hause aus verkauft, tatsächlich aus dem Kinderzimmer, wo der Gründer stets eines stehen hatte. „Ich habe bestmöglich daran gearbeitet und nach Fertigstellung mit kleinem Aufschlag verkauft“, erinnert er sich. Damals handelte es sich um günstige Klaviere; der Verkaufspreis lag fast immer unter 1.000 Euro.

KlavierLoft-Gründer mit „Learning by Doing“-Mentalität

Die Expertise dafür eignete sich Mujadzic am Anfang mit Büchern, Videos und „Learning by Doing“ an und verbrachte als Schüler grundsätzlich seine Abende und Wochenenden nicht in Clubs oder bei Freunden, sondern mit Praktika bei Klavierbauern, dem Stimmen von Instrumenten und Restaurierungsarbeiten.

250 Klaviere pro Jahr

Wenige Jahre später folgte der erste Showroom in Wien-Neubau. Aus den ursprünglichen 80 Quadratmetern entwickelte sich in den vergangenen 15 Jahren ein Klavierzentrum mit über 1.400 Quadratmetern Ausstellungsfläche und mehr als 200 Klavieren und Flügeln, der Großteil davon in der Neubaugasse.

„Momentan verkaufen wir rund 250 Klaviere pro Jahr“, sagt Mujadzic, der seinen Umsatz „Year over Year“ – auch in dem für die ganze Branche sehr schweren Jahr 2024 – steigern konnte und die Millionenmarke übertraf. „Eine Marktsättigung spüren wir noch nicht, dementsprechend glaube ich, dass wir unsere Umsätze noch verdoppeln können.“

© KlavierLoft – Der KlavierLoft-Showroom in Wien.

Im Wiener Showroom können Kund:innen eine große Auswahl an Instrumenten direkt miteinander vergleichen – von historischen Konzertflügeln bis zu fabrikneuen Klavieren renommierter Hersteller, aber auch gebrauchte akustische und digitale Instrumente für den Einstieg: „Mir war von Anfang an wichtig, dass nicht nur Profis bei uns fündig werden, sondern auch Anfänger und Hobbypianisten“, sagt Mujadzic. „Das Wichtigste ist, dass gespielt wird.“

Auch international tätig

Neben dem Verkauf und der Vermietung blieb auch die Restaurierung aus Kindesjahren ein zentraler Teil des Unternehmens. KlavierLoft restauriert Flügel und Klaviere sowohl historisch originalgetreu als auch individuell nach Kundenwunsch – etwa mit speziellen Furnieren, maßgefertigten Gehäusen oder individuell gestalteten Instrumenten für Hotels, Konzertsäle und private Musikräume.

Zeitgleich mit dem Wachstum des Unternehmens entstand auch ein internationales Netzwerk. Klaviere aus Wien werden heute nach ganz Europa sowie nach Nordamerika und Asien geliefert, wie Mujadzic erwähnt. 2025 gründete das Unternehmen die internationale Großhandelsmarke PianoLoft, um Händler und Institutionen weltweit zu beliefern.

KlavierLoft mit Fokus auf B2B-Markt

„Der B2B-Markt ist für uns sehr wichtig geworden. Dadurch, dass wir genügend Platz haben, die Verbindungen zu den besten Importeuren und die Mittel, Hunderte Klaviere gleichzeitig auf Lager zu haben, kaufen viele kleinere bis mittlere Händler bei uns ein. Größere Händler interessieren sich hauptsächlich für teure Klaviere von Luxusmarken wie Steinway, Bösendorfer oder auch für einzigartige ‚Art Case‘-Ausführungen mit Schnitzereien und Intarsien“, sagt der Founder.

Und ergänzt: „Letztes Jahr hatten wir zum Beispiel einen Interior-Designer aus den USA, dessen Kunde einen Bösendorfer aus dem Jahr 1925 wollte, da sein Haus aus diesem Jahr stammt. Er wollte den Flügel mit in einem speziellen Furnier, von dem er uns ein Musterstück zugesendet hat. Wir haben dann ein passendes Klavier gefunden, es komplett in dem Wunschholz neu furniert bzw. restauriert und direkt in die renovierte Villa in die Nähe von Chicago liefern lassen.“

Kulturzentrum geplant

Zu den nächsten Schritten von KlavierLoft gehört der weitere Ausbau des Sortiments – etwa die Erweiterung des E-Piano-Angebots – und in näherer Zukunft auch der Umzug in ein großes, einzelnes Objekt. Damit man alle Standorte (Showroom, Lager, Werkstatt, Proberäume, Eventbühne) in einem verbinden und ein Klavier- und Kulturzentrum daraus erschaffen kann.

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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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