05.12.2024
KI

Klartext AI: Wiener KI-Startup vereinfacht Finanzverträge

Mit dem bevorstehenden EU Accessibility Act steht die Finanzwelt vor einer großen Herausforderung: Verträge und Dokumente barrierefrei zu gestalten. Das Wiener KI-Startup Klartext AI will genau hier ansetzen und mit einem innovativen Sprachmodell eine verlässliche Lösung bieten.
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Das vierköpfige Team von Klartext AI.
Klartext AI CO-Gründer Bernhard Landrichter, Christian Kaindl, Ruben Hetfleisch und COO Daniel Toth mit Bruno (c) Klartext AI

Wenn am 28. Juni 2025 der EU Accessibility Act (EAA) in Kraft tritt, sind Unternehmen, Banken, Versicherungen sowie öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Verträge, Webseiten und Dokumente, barrierefrei zu gestalten. Auch für das österreichische Finanzwesen kommen einige Challenges auf. 

Eine mögliche Lösung bietet das erst wenige Monate alte KI-Startup Klartext AI. Mit seinem KI-basiertem Sprachmodell hat sich Co-Gründer Ruben Hetfleisch das Ziel gesetzt, Finanzdokumente barrierefrei zu gestalten. Anders als bisherige KI-Sprachmodelle, will Klartext AI eine hundertprozentig Vertrauenswürdige Lösung beim Vereinfachen von Dokumenten ermöglichen – denn etwas anderes erlauben Verträge in der Judikatur nicht.

brutkasten hat Klartext AI CO-Gründer Ruben Hetfleisch zusammen mit Co-Geschäftsführer Daniel Toth getroffen und über die bevorstehenden Hürden des österreichischen Finanzwesens geredet.

Die beiden Unternehmer haben bereits bei Fraunhofer Austria zusammenarbeiteten – ein etablierter Forschungspartner für die österreichische Industrie. Zusammen mit Co-Gründer Bernhard Landrichter und Christian Kaindl, welche 2021 bereits das Legal-Tech-Startup GesetzeFinden.at gründeten (brutkasten berichtete), hat Klartext AI zwei weitere erfahrene Gründer an Board.

Ziel ist die Lesbarkeit für alle

Über die Gründung von Klartext AI sagt Ruben Hetfleisch: “Jeder und jede soll in der Lage sein, einen Kontovertrag abzuschließen. Wir wissen alle, dass Verträge zum Teil sehr komplex geschrieben sind, vor allem wenn man an die AGBs denkt, die sich eigentlich niemand wirklich durchliest. Genau diese komplexen Dokumente wollen wir vereinfachen.” 

Motivation hinter dem Projekt fand er, wie auch sein Kollege Daniel Toth, im Zuge eines freiwilligen sozialen Jahrs, beziehungsweise eines Zivildienstes, bei welchem sich die beiden vor allem mit den Themen der sozialen Barrieren und Inklusion beschäftigten.

Kurz nach der Unternehmensgründung Anfang dieses Jahres standen verschiedene Banken, Versicherungen aber auch das Sozialministerium in Österreich und das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gespräch. “Die Lösung ist natürlich auch für öffentliche Behörden sehr interessant“, sagt Hetfleisch.

Seit Daniel Toth dann Ende des Sommers dazugestoßen ist, „nahm das Ganze auch so richtig Fahrt auf”, meint Hetfleisch. Man konzentriere sich von da an vor allem auf das Finanzwesen.

Obwohl es als Startup verältnismäßig schwierig ist mit Banken und Versicherungen in Verbindung zu treten, konnte sch Klartext AI Ende November eine Kooperation mit dem österreichischen Wirtschaftsprüfer PwC sichern.

“Es braucht eine verlässliche Lösung”

“Jeder kennt es, man verändert den Prompt ganz wenig und das Ergebnis ist maßgeblich anders. Das können wir bei Banken und Regularien einfach nicht gebrauchen. Und genau diese Verlässlichkeit mit dem flexiblen Ansatz der Sprachmodelle zu verknüpfen, da liegt die eigentliche Krux”, sagt Hetfleisch. Um diese zu Überwinden, haben sich die Unternehmer mit Linguist:innen zusammengeschlossen, ergänzt Toth, damit ihr System auch auf den Regeln der Expert:innen basiert.

Im Gegensatz zu bekannteren Sprachmodellen, will Klartext AI ein Tool entwickeln, das nicht nur sprachlich flexibel agiert, sondern auch hundertprozentige Konsistenz bietet. Die KI soll demnach nicht nur die Sprache vereinfachen, sondern auch Texte auf Einhaltung vorgegebener Normen prüfen – eine Abgrenzung zu bisher existierenden Tools.

Obwohl sowohl Hetfleisch als auch Toth Erfahrungen bei Fraunhofer mit sich bringen, sehen sie ihr Startup nicht als klassisches Forschungsstartup. „Bislang erfolgte die Finanzierung aus eigenen Mitteln. Unser Ziel ist es, jetzt aber stark in die Akquise zu gehen, gerade mit unserem neuen Partner PwC. Allerdings würden wir es auch nicht ausschließen Investor:innen zu nehmen”, meint Hetfleisch.

Im Gespräch seien aktuell schon Interessent:innen. Allerdings möchte man noch auf den nächsten großen technologischen Schritt warten.

“Banken werden extremen Druck haben”

Mit Blick auf das Ende Juni 2025 in Kraft tretende EAA und die Sanktionen bei Nichteinhaltung des neuen Barrierefreiheitgesetzes, sagt Hetfleisch, dass die Banken extrem Druck haben werden.

Das kommende Jahr wird deshab auch für Klartext AI entscheidend. Bis Ende 2025 sieht der Jungunternehmer jedoch ein fertiges, skalierbares Produkt, welches in unterschiedlichen Szenarien skalierbar ist. “Ich sehe uns in einem Jahr schon vor der Welle, die dann bei den Banken und Versicherungen einbrechen wird, die die Barrierefreiheit am Ende so schnell wie möglich umsetzen müssen, bevor die großen Strafen kommen”, meint Hetfleisch.

Neben der anstehenden Arbeit, sieht auch Toth hierbei eine riesen Chance in der Skalierung: “Ab nächsten Juni erwarten wir uns, dass unsere Position fruchtbar wird. Unser Ziel war nicht ein junges Startup zu sein, das eine Idee verfolgt, sondern am Ende auch Arbeitgeber in einem Unternehmen zu sein, das sich maßgeblich weiterentwickelt.”

Am Ende des Gesprächs kommt auch noch einmal die soziale Motivation der beiden Unternehmer durch. Hetfleisch hofft, dass die bevorstehenden Themen der Barrierefreiheit nicht nur unter dem Inklusionsgedanken abgestempelt werden, sondern für die gesamte Bevölkerung betrachtet werden, und auch Verträge für alle zugänglicher gemacht werden können.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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