05.12.2024
KI

Klartext AI: Wiener KI-Startup vereinfacht Finanzverträge

Mit dem bevorstehenden EU Accessibility Act steht die Finanzwelt vor einer großen Herausforderung: Verträge und Dokumente barrierefrei zu gestalten. Das Wiener KI-Startup Klartext AI will genau hier ansetzen und mit einem innovativen Sprachmodell eine verlässliche Lösung bieten.
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Das vierköpfige Team von Klartext AI.
Klartext AI CO-Gründer Bernhard Landrichter, Christian Kaindl, Ruben Hetfleisch und COO Daniel Toth mit Bruno (c) Klartext AI

Wenn am 28. Juni 2025 der EU Accessibility Act (EAA) in Kraft tritt, sind Unternehmen, Banken, Versicherungen sowie öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Verträge, Webseiten und Dokumente, barrierefrei zu gestalten. Auch für das österreichische Finanzwesen kommen einige Challenges auf. 

Eine mögliche Lösung bietet das erst wenige Monate alte KI-Startup Klartext AI. Mit seinem KI-basiertem Sprachmodell hat sich Co-Gründer Ruben Hetfleisch das Ziel gesetzt, Finanzdokumente barrierefrei zu gestalten. Anders als bisherige KI-Sprachmodelle, will Klartext AI eine hundertprozentig Vertrauenswürdige Lösung beim Vereinfachen von Dokumenten ermöglichen – denn etwas anderes erlauben Verträge in der Judikatur nicht.

brutkasten hat Klartext AI CO-Gründer Ruben Hetfleisch zusammen mit Co-Geschäftsführer Daniel Toth getroffen und über die bevorstehenden Hürden des österreichischen Finanzwesens geredet.

Die beiden Unternehmer haben bereits bei Fraunhofer Austria zusammenarbeiteten – ein etablierter Forschungspartner für die österreichische Industrie. Zusammen mit Co-Gründer Bernhard Landrichter und Christian Kaindl, welche 2021 bereits das Legal-Tech-Startup GesetzeFinden.at gründeten (brutkasten berichtete), hat Klartext AI zwei weitere erfahrene Gründer an Board.

Ziel ist die Lesbarkeit für alle

Über die Gründung von Klartext AI sagt Ruben Hetfleisch: “Jeder und jede soll in der Lage sein, einen Kontovertrag abzuschließen. Wir wissen alle, dass Verträge zum Teil sehr komplex geschrieben sind, vor allem wenn man an die AGBs denkt, die sich eigentlich niemand wirklich durchliest. Genau diese komplexen Dokumente wollen wir vereinfachen.” 

Motivation hinter dem Projekt fand er, wie auch sein Kollege Daniel Toth, im Zuge eines freiwilligen sozialen Jahrs, beziehungsweise eines Zivildienstes, bei welchem sich die beiden vor allem mit den Themen der sozialen Barrieren und Inklusion beschäftigten.

Kurz nach der Unternehmensgründung Anfang dieses Jahres standen verschiedene Banken, Versicherungen aber auch das Sozialministerium in Österreich und das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gespräch. “Die Lösung ist natürlich auch für öffentliche Behörden sehr interessant“, sagt Hetfleisch.

Seit Daniel Toth dann Ende des Sommers dazugestoßen ist, „nahm das Ganze auch so richtig Fahrt auf”, meint Hetfleisch. Man konzentriere sich von da an vor allem auf das Finanzwesen.

Obwohl es als Startup verältnismäßig schwierig ist mit Banken und Versicherungen in Verbindung zu treten, konnte sch Klartext AI Ende November eine Kooperation mit dem österreichischen Wirtschaftsprüfer PwC sichern.

“Es braucht eine verlässliche Lösung”

“Jeder kennt es, man verändert den Prompt ganz wenig und das Ergebnis ist maßgeblich anders. Das können wir bei Banken und Regularien einfach nicht gebrauchen. Und genau diese Verlässlichkeit mit dem flexiblen Ansatz der Sprachmodelle zu verknüpfen, da liegt die eigentliche Krux”, sagt Hetfleisch. Um diese zu Überwinden, haben sich die Unternehmer mit Linguist:innen zusammengeschlossen, ergänzt Toth, damit ihr System auch auf den Regeln der Expert:innen basiert.

Im Gegensatz zu bekannteren Sprachmodellen, will Klartext AI ein Tool entwickeln, das nicht nur sprachlich flexibel agiert, sondern auch hundertprozentige Konsistenz bietet. Die KI soll demnach nicht nur die Sprache vereinfachen, sondern auch Texte auf Einhaltung vorgegebener Normen prüfen – eine Abgrenzung zu bisher existierenden Tools.

Obwohl sowohl Hetfleisch als auch Toth Erfahrungen bei Fraunhofer mit sich bringen, sehen sie ihr Startup nicht als klassisches Forschungsstartup. „Bislang erfolgte die Finanzierung aus eigenen Mitteln. Unser Ziel ist es, jetzt aber stark in die Akquise zu gehen, gerade mit unserem neuen Partner PwC. Allerdings würden wir es auch nicht ausschließen Investor:innen zu nehmen”, meint Hetfleisch.

Im Gespräch seien aktuell schon Interessent:innen. Allerdings möchte man noch auf den nächsten großen technologischen Schritt warten.

“Banken werden extremen Druck haben”

Mit Blick auf das Ende Juni 2025 in Kraft tretende EAA und die Sanktionen bei Nichteinhaltung des neuen Barrierefreiheitgesetzes, sagt Hetfleisch, dass die Banken extrem Druck haben werden.

Das kommende Jahr wird deshab auch für Klartext AI entscheidend. Bis Ende 2025 sieht der Jungunternehmer jedoch ein fertiges, skalierbares Produkt, welches in unterschiedlichen Szenarien skalierbar ist. “Ich sehe uns in einem Jahr schon vor der Welle, die dann bei den Banken und Versicherungen einbrechen wird, die die Barrierefreiheit am Ende so schnell wie möglich umsetzen müssen, bevor die großen Strafen kommen”, meint Hetfleisch.

Neben der anstehenden Arbeit, sieht auch Toth hierbei eine riesen Chance in der Skalierung: “Ab nächsten Juni erwarten wir uns, dass unsere Position fruchtbar wird. Unser Ziel war nicht ein junges Startup zu sein, das eine Idee verfolgt, sondern am Ende auch Arbeitgeber in einem Unternehmen zu sein, das sich maßgeblich weiterentwickelt.”

Am Ende des Gesprächs kommt auch noch einmal die soziale Motivation der beiden Unternehmer durch. Hetfleisch hofft, dass die bevorstehenden Themen der Barrierefreiheit nicht nur unter dem Inklusionsgedanken abgestempelt werden, sondern für die gesamte Bevölkerung betrachtet werden, und auch Verträge für alle zugänglicher gemacht werden können.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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