17.05.2022

Klarsicht.online: Kohansal investiert in Brillen-Startup

Gabriela Colic und David Gevorkian haben mit Klarsicht.online einen Brillen-Marktplatz erschaffen, bei dem Optiker:innen ihre Modelle online anbieten. Und der als Hybrid-Modell aufgestellt ist. Mit dabei: Kambis Kohansal Vajargah.
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(c) Klarsicht - Das Klarsicht-Team umgeben von seinen Gesellschaftern (r.) Johannes Stieldorf und Kambis Kohansal Vajargah (l.).

Laut dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen werden nur neun Prozent der Brillen multichannel (Onlinesuche mit anschließend stationärem Kauf) und zwei Prozent rein online gekauft. „Da gibt es Aufholbedarf“, meint Klarsicht.online Co-Founderin Gabriela Colic.

Klarsicht.online: Gegenpol zu großen Augenoptikern

Sie hat deshalb gemeinsam mit David Gevorkian einen Onlinemarktplatz für Brillen gegründet und verfolgt damit die Vision, für Hersteller:innen, Optiker:innen und Kund:innen einen Mehrwert zu schaffen.

Prominente Unterstützung erhalten die beiden von Kambis Kohansal Vajargah, der mit fünf Prozent Anteilen (Bewertung mit Stand Jänner 2022: 1,2 Millionen Euro) beteiligt ist, wie er dem brutkasten erzählt. Weiters dabei ist Rechtsanwalt Johannes Stieldorf, der zehn Prozent Anteile am Startup hält.

„Klarsicht ist eines der schnellst wachsenden B2B2C-Startups in Österreich mit Hinblick auf das B2B Geschäft“, sagt Kohansal Vajargah. „Generell gibt es hohe Profitmargen in der regionalen Augenoptik. Das Team stellt sich dabei gezielt als Gegenpol zu den großen Augenoptikern der Branche auf.“

31 Partner für Brillen-Marktplatz

Konkret geht es darum, Anbietern die Möglichkeit zu geben, ihr Sortiment im gesamten DACH-Raum zu verkaufen. Aktuell verfügt Klarsicht.online über 5.000 Modelle und mehr als 100 Marken – das bei 36 regionalen Meisteroptikerinnen und -optikern aus ganz Österreich. Mit steigender Tendenz, wie Colic und Gevorkian betonen.

Klassische Sonnenbrillen werden auf Klarsicht.online bestellt und vom Partnerbetrieb nach Hause geliefert. Handelt es sich jedoch um eine optische Brille, gibt es einerseits die Möglichkeit nur die Fassung zu kaufen. Dann können die Gläser selbst bei jedem Optiker-Betrieb erworben und eingesetzt werden.

Es besteht auch die Option, die Brille gleich in der richtigen Sehstärke zu kaufen. Dies sei aber nur mit einem entsprechenden Sehtest möglich. So geht’s: Der Partner-Optikerbetrieb kann vom Kunden online ausgewählt werden. Im Zuge der Brillenkonfiguration und Bestellung wird ein fixer Termin vereinbart. Nach dem Sehtest wird die angepasste Brille, ohne zweiten Besuch beim Brillenverkäufer bzw. -verkäuferin, nach Hause geliefert. Dieser Service ist bis Anfang nächsten Jahres jedoch nur in Österreich möglich.

Brillen-Plattform als Hybridmodell

„Alle Brillen, die auf Klarsicht.online angeboten werden, kommen von Meisteroptiker-Betrieben und werden auch von diesen betreut. Es ist nicht unser Ziel, den Brillenkauf ausschließlich digital abzuwickeln, denn der Besuch bei einem Optikerbetrieb ist wichtig, um die richtigen Sehwerte zu erfassen“ erläutert Colic. „Es ist uns ein großes Anliegen, dass unsere Kundinnen und Kunden perfekt passende Brillen bekommen. Daher haben wir uns bewusst für ein Hybridmodell entschieden.“

Zudem gibt es die Möglichkeit per „Magic Mirror“ eine virtuelle Anprobe durchzuführen, damit Brillenkäufer:innen wissen, wie ihnen die Brille überhaupt steht.

Mit ihrer Plattform haben die Gründer auch kleine Optikerbetriebe im Visier, denn auch jene ohne Webshop habe die Möglichkeit, ihr Angebot auf Klarsicht.online anzubieten. Diese können ihr Sortiment senden, das Startup kümmert sich um das Shooting und nimmt alle gewünschten Modelle mit auf.

Wachstum verdreifacht

„Wir haben bereits in den letzten eineinhalb Quartalen unser Wachstum verdreifacht. Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Bis Jahresende streben wir 15 Prozent vom Brillenmarkt der Optiker:innen an. Denn mit unserer Multi-Optiker-Plattform ist für alle eine große Auswahl möglich, ohne den lokalen Optiker:innen-Umsatz wegzunehmen. Denn sie machen – wie gewohnt – die Sehtests und können ihre Modelle bei uns listen und überregional verkaufen“, sagt Gevorkian.

Der Weg des Hybrid-Modells ihres Marktplatzes war für beide Gründer:innen ein logischer. Der Online-Brillenverkauf wächst jährlich um mehr als 23 Prozent, das Multichannel-Segment im selben Zeitraum um 40 Prozent.

„Digitalisierung bei Optikern angekommen“

„Mit Corona ist die Digitalisierung auch bei den Optikern angekommen“, weiß Gevorkian. „Sie hätten die technologischen Vertriebsmöglichkeiten zu dieser Zeit bereits gebraucht. Rein digital ist aber in der Branche noch kein Thema, deswegen haben wir unseren Weg gewählt. Schlussendlich muss der Kunde entscheiden können, wie er kauft. Stationär, digital oder hybrid. Betriebe müssen aber die Möglichkeiten haben, diese Wahl dem Endkunden anzubieten.“

Der Versand der Brillen, die über den Marktplatz gekauft werden, erfolgt ausschließlich mittels Mehrwegboxen. Jede Box wird mit einem Rücksendelabel zugestellt. Auch das Füllmaterial aus Maisstärke ist nachhaltig, heimkompostierbar und kann im Blumentopf oder im Garten landen.

Deutschland im Blick

Die nächsten Schritte des Startups beinhalten den weiteren Aufbau von Partnerbetrieben und die Expansion nach Deutschland (Hamburg oder München). Zudem befindet man sich aktuell im Aufbau und auf der Suche nach einem institutionellen Investment, das für das erste Quartal 2023 in Planung ist.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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