10.11.2022

„Klarnas Schwenk zum Spar-Modell ist scheinheilig“

Das "Buy Now Pay Later"-Dogma hat viele Menschen in die Schuldenfalle getrieben. Einer der Protagonisten dieses Modells führt jetzt ein Spar-Feature ein. Martin Granig, Gründer der monkee-App nennt dies "financial Greenwashing".
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Buy Now Pay Later, Klarna, Martin Granig, monkee, Save Now Pay Later
(c) Adobe.Stock/Jon Anders Wiken - Buy Now Pay Later hat viele in eine Schuldenfalle getrieben.

Es ist eine Sucht. Das Kaufverhalten vieler Menschen war die letzten Jahre durch die Möglichkeit geprägt, Dinge gleich zu kaufen, aber später zu bezahlen. Dieser „Buy Now Pay Later“-Trend (BNPL) führte zu einer hohen Verschuldung von User:innen diverser Payment-Dienste und brachte Anbietern hohe Gewinne.

Eine Besonderheit dabei ist die Möglichkeit, Rechnungen nicht nur später, sondern auch mittels Ratenzahlungen zu begleichen. Verpasste man allerdings Zahlungen und schob sie auf einen späteren Zeitpunkt, so konnte es geschehen, dass man sich plötzlich mit Zinsen von zehn bis 15 Prozent konfrontiert sah. Und hohe Schulden anhäufte.

Monkee-Gründer Martin Granig: „Buy Now Pay Later unter Druck“

Besonders sichtbar wurde dies auf dem Social Media-Kanal TikTok, wo User:innen als Challenge unter #klarnaschulden ihre offenen Rechnungen präsentierten, die teilweise mehrere Tausend Euro betrugen.

Gerade der schwedische Payment-Anbieter steht (nicht nur) bei Martin Granig schwer in der Kritik. Der plötzliche Schwenk zu einem neuen „Spar-Feature“, um auf das „Save Now Buy Later“-Modell umzusteigen, wirkt wie „financial Greenwashing“ sagt er.

„Buy Now Pay Later kommt unter Druck, einerseits weil die Kosten zur Finanzierung steigen und es für Klarna immer teurer wird, Geld auszuleihen, das sie zum Vorfinanzieren des Konsums bei Retailern verwenden können“, erklärt Granig den plötzlichen Umstieg. „Auf der anderen Seite steigt massiv die Anzahl von Konsumenten mit Zahlungsausfällen. Viele sind nicht mehr in der Lage, Raten zurückzuzahlen. Weshalb sich auch Klarnas Kosten im ersten Quartal verzehnfacht haben. Ihr Business-Modell bricht zusammen durch steigende Zinsen.“

Grauzone Kreditvergabe

Es ist nicht nur die Veränderung des wirtschaftlichen Umfeldes von Konsument:innen (Inflation, etc …), die für Payment-Anbieter mit dem BNPL-Modell zum Problem werden.

Der gesamte „Buy Now Pay Later“-Bereich bewegt sich in einer Grauzone. Kreditvergaben sind üblicherweise stark reguliert und unterlaufen strikten Prüfungen durch Banken. Die EU strebt seit kurzem strengere Regeln für Minikredite und den Kauf auf Raten beim Onlineshopping an, um der Verschuldung durch e-Commerce entgegenzuwirken.

„Die Verschärfung ziele auch auf BNPL-Anbieter wie das schwedische Unternehmen Klarna, die einen Teil ihrer Erträge mit Mahngebühren erzielten“, wird Malte Gallée, Deutscher Grüner im EU-Parlament, im Handelsblatt zitiert. Der Zahlungsanbieter hätte sein Geschäftsmodell auf der Überschuldung seiner Kunden aufgebaut.

Trendumkehr: Zuerst sparen, dann kaufen

Auch wenn Granig das neue Spar-Feature von Klarna als „scheinheilig“ bezeichnet, so sieht er doch global einen Trend, den auch Big Player wie Apple und Google nun aufgreifen.

„Der Zeitpunkt ist interessant“, so sagt er. „Nachdem man in den letzten 24 Monaten während Covid Millionen damit gemacht hat, Geld an Menschen zu verleihen, die es sich gar nicht leisten konnten, kommt jetzt das Business-Modell ins Wanken. Dieses neue Feature ist ein ‚interessanter‘ Move.“

Neukundengewinnung wurde kostenintensiver

Granig weiß auch, dass Kosten für Retailer zur Neukundenakquise im Vergleich zum Vorjahr um 66 Prozent gestiegen sind. Seine Smartphone-Spar-Idee, die er gemeinsam mit Christian Schneider und Jean-Yves Bitterlich als monkee-App umgesetzt hat, leiste seit Jahren nicht nur bei User:innen einen Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld, sondern bringe mit Features wie „FutureBoost“ auch für Retailer Vorteile.

Kurz gesagt geht es darum, dass man bei Erreichen eines Sparziels, um etwa ein Smartphone oder einen Laptop zu kaufen, zusätzlich bei monkee-Partnern einen prozentuellen Discount erhalte. Dies bedeute für Business-Partner auch eine gewisse Planungssicherheit.

Monkee: „Save Now Buy Later schädigt nicht“

„Retailer, die bei uns mitmachen, erreichen dadurch sehr relevante Kunden, die genau auf das sparen, was sie anbieten. Damit kreieren sie auch positive Touchpoints, weil sie durch ihre ‚FutureBoosts‘ unsere User:innen bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen. Save Now Buy Later ist verantwortungsvoller und schädigt nicht die finanzielle Gesundheit“, erklärt Granig.

Monkee selbst hat aktuell über 200.000 Downloads und mehr als 400 Partner in Deutschland und Österreich. Darunter nicht nur Verkäufer aus dem Elektronik- oder Urlaubs-Segment (Booking), sondern neuerdings auch Anbieter von „Necessities“ wie REWE, Fressnapf oder Shop Apotheke.

Fokus auf stationären Handel

Ende des Jahres plant monkee zudem mit VISA und quenta eine Smartcard zu launchen, um das System „FutureBoost“ in den stationären Handel zu skalieren.

„Damit erhöht sich der Wert für unsere Kunden sehr, weil das meiste Geld in den stationären Handel fließt; für unsere Partner, weil auch lokale Geschäfte dann loyale Kunden bekommen können“, so Granig abschließend.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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