20.05.2022

Klarna: Bewertung von Europas wertvollstem FinTech könnte sinken

Mit Klarna muss Europas wertvollstes FinTech die Bewertung für die nächste Finanzierung offenbar drastisch senken. Analysten sehen ein "Ende des billigen Kapitals".
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Klarna
Foto: Gary L. Hider/Adobe Stock

Der Buy-Now-Pay-Later-Gigant Klarna soll für eine neue Finanzierungsrunde die eigene Bewertung um fast ein Drittel senken, wie das Wall Street Journal berichtet. Die Talfahrt der globalen Tech-Aktien beginnt auf die privaten Märkte überzugreifen. Das Umfeld für Startup-Investments wird schwieriger.

Das Fintech mit Hauptsitz in Schweden hat weltweit rund 23 Millionen monatliche Nutzer und wäre nach den neuen Finanzierungsplänen laut WSJ etwa 30 Milliarden Dollar wert. Die Runde soll eine Milliarde Dollar frische Investorengelder bringen. 2021 lag die Bewertung bei der letzten Finanzierungsrunde jedoch bei 46 Milliarden Dollar – das wertvollste Fintech-Unternehmen Europas. Zu den Geldgebern gehören VC-Giganten wie Sequoia Capital und Permira sowie der japanische Investmentriese SoftBank.

“Ende des billigen Kapitals”

“Der weit verbreitete Ausverkauf von Tech-Aktien im ersten Quartal hat dazu geführt, dass die hohen Bewertungen von VC-finanzierten Unternehmen auf dem Privatmarkt genauer unter die Lupe genommen werden”, schreibt die Analyse-Firma Pitchbook in einem aktuellen Report. Im ersten Quartal des Jahres habe sich das noch nicht in den Bewertungen niedergeschlagen, die Analysten rechnen aber mit härteren Zeiten für Startup-Investments: “Die Zinssätze sind in den großen Volkswirtschaften gestiegen, was das Ende des billigen Kapitals signalisieren könnte, das den Boom der Privatmärkte in den letzten zehn Jahren gestützt hat. Darüber hinaus stellen Inflationsdruck, Handelsspannungen und der Krieg in der Ukraine Einzelpersonen, Unternehmen und Regierungen in Europa, die auf die Globalisierung angewiesen sind, vor große Herausforderungen”.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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