21.09.2020

Klangquadrat: DHDL-Startup erfindet Memory fürs Smartphone neu

Klangquadrat versucht, mit kleinen Holzplatten, die man ans Smartphone hält, das Gedächtnisspiel Memory auf seine eigene Art und Weise zu interpretieren: Mit Musik und Tiergeräuschen.
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(c) Adrian Rennertz (links) und Sebastian Oberlin stellen ihr Holzplatten-Memory mit NFC-Tag in der Höhle der Löwen vor.

Klangquadrat von Sebastian Oberlin und Adrian Rennertz wagen es, einen der Klassiker unter den analogen Spielen mit der digitalen Welt zu verbinden: Memory. Am 21. September versucht das Startup, mit einem Pitch die Jury der Vox-Gründershow „Die Höhle der Löwen“ zu überzeugen.

Der Geigenbauer & ein Softwareentwickler

Oberlin ist Geigenbauer, Rennertz Softwareentwickler. Mit der Liebe zur Musik und Skills im Digitalbereich haben beide ein Spiel entwickelt, das zusammen mit dem Smartphone gespielt werden kann.

NFC-Tag im Holzplättchen von Klangquadrat

Es handelt sich dabei um 20 kleine Holzquadrate, die aus hochwertigem Tonholz gefertigt werden und mit einem NFC-Chip versehen über das Handy Sounds abspielen, wie etwa Klassische Musik oder auch Tiergeräusche. Weitere Themenfelder wären laut den Gründern auch möglich.

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(c) Klangquadrat – Die auditive Spielkonsole Klangquadrat überträgt den Klassiker Memory ins Digitale.

Es ist ein Gedächtnisspiel, doch nicht für Augen, sondern das Gehörorgan: „Ich starte die App, wähle das Spiel ‚Klassische Musik‘ und muss dann zwei Hälften einer Melodie zusammenführen. Wie beim klassischen Memory, nur mit Tönen statt mit Bildern“, erklärt Adrian seine hölzernen Quadrate.

So geht’s: Man greift sich ein Holzteil, hält es an das Smartphone und lauscht einer kurzen Melodie. Hat man beide Hälften richtig beieinander, so gibt es als Belohnung das ganze musikalische Werk zu hören.

Klangquadrat: Mehr Künstler als Unternehmer

Für den Auftritt in der heutigen Sendung „Die Höhle der Löwen“ haben sich die Gründer, die sich mehr als Künstler denn als Unternehmer verstehen, viel vorgenommen. Ihre Hoffnung: Ein Löwe, der sie unternehmerisch unterstützt und mit 150.000 Euro für zehn Prozent ihrer musikalischen Holzplättchen-Firma bei ihnen einsteigt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Klangquadrat: DHDL-Startup erfindet Memory fürs Smartphone neu

  • Klangquadrat von Sebastian Oberlin und Adrian Rennertz wagen es einen der Klassiker unter den analogen Spielen mit der digitalen Welt zu verbinden: Memory.
  • Mit der Liebe zur Musik und Skills im Digitalbereich haben beide ein Spiel entwickelt, das zusammen mit dem Smartphone gespielt werden kann.
  • Es handelt sich dabei um kleine Holzquadrate, die über das Handy Sounds abspielen, wie etwa Klassische Musik oder auch Tiergeräusche.
  • Hat man beide Hälften richtig beieinander so gibt es als Belohnung das ganze musikalische Werk zu hören.

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  • Es handelt sich dabei um kleine Holzquadrate, die über das Handy Sounds abspielen, wie etwa Klassische Musik oder auch Tiergeräusche.
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  • Es handelt sich dabei um kleine Holzquadrate, die über das Handy Sounds abspielen, wie etwa Klassische Musik oder auch Tiergeräusche.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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