20.12.2023

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

Interview. Steuern wir auf eine Artificial General Intelligence (AGI) zu - oder stoßen die aktuell populären Ansätze bei künstlicher Intelligenz (KI) bald an ihre Grenzen? KI-Forscher Günter Klambauer von der Johannes Kepler Universität Linz erläutert im brutkasten-Gespräch den aktuellen Stand - und wie es mit KI weitergehen könnte.
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KI-Professor Günter Klambauer
Günter Klambauer | Foto: Johannes Kepler Universität Linz

Günter Klambauer ist assozierter Professor für künstliche Intelligenz an der Johannes Kepler Universität Linz. Im brutkasten-Interview erläutert er, wie die Fortschritte bei großen Sprachmodellen (Large Language Models – LLMs) aus technischer Sicht zu bewerten sind und welche Zukunftszenarien für künstliche Intelligenz überhaupt realisitisch sind.


brutkasten: Beruhen die aktuellen Fortschritte bei Large Language Models (LLMs) auf besseren Algorithmen oder doch eher auf stärkerer Rechenpower und höherer Skalierung?

Günter Klambauer: 2019 hat man herausgefunden, dass man einfach durch das bloße Größermachen von Modellen deutliche Verbesserungen erzielen kann. Diese Modelle sind sogenannte künstliche neuronale Netze und bei deren Entwicklung kann man einfach entscheiden, wie groß die sind. Man kann die größer machen, indem man einfach eine Zahl im Programm ändert. 

Für manche in der Forschung war das ein bisschen enttäuschend, denn bis dahin ist man davon ausgegangen, dass man dafür neue Algorithmen brauchen würde. Tatsächlich hat sich aber eben herausgestellt, dass sich die Modelle durch das bloße Größermachen verbessern. 

Das führt aber dazu, dass man mehr Rechenpower benötigt. Für die IT-Giganten wie Google, Facebook, Amazon oder OpenAI war das super. Die verfügen über große Rechenzentren und konnten ihre Modelle einfach immer größer und größer machen. 

Allerdings beruhen nicht alle Fortschritte nur auf Skalierung. Es hat schon auch die sogenannte Transformer-Technologie benötigt. Sie hat dazu geführt, dass Sprachmodelle eben nicht nur übersetzen, sondern auch generieren – basierend auf Texten oder Vervollständigen. Das ist, was wir als Generative Pre-Trained Transformers, als GPTs, kennen.

Welche Rolle spielen die Datensätze dabei?

Das ist die zweite Achse, man füttert die Modelle mit mehr Daten. Früher waren die Datensätze vergleichsweise klein – mit ein paar Milliarden Wörtern aus Wikipedia. Mittlerweile muss man sich das so vorstellen, dass der gesamte textuelle Teil des Internet für das Training verwendet wird – viele Terabytes an Daten. Die Modelle verbessern sich also aus zwei Richtungen: Größere Datensätze sind die eine, und die Modelle vergrößern ist die andere. Beides hilft. 

Wie lange kann man diese Sprachmodelle durch Skalierung weiter verbessern? Erreichen wir Grenzen der Skalierung?

Das weiß man jetzt noch nicht, aber ich glaube schon, dass wir jetzt an dem Punkt sind, an dem Hochskalierung nicht mehr so viel bringt wie früher. Ab jetzt brauchen wir neue Ideen für Sprachmodelle – und neue Technologien. 

Allerdings kann man es oft auch nicht mit Sicherheit sagen: Wenn man nicht zu den IT-Giants gehört, kann man das schwer überprüfen, wo wir gerade stehen. Ein Sprachmodell wie GPT-4 von OpenAI trainiert auf zehntausenden Grafikkarten gleichzeitig. Da gibt es in ganz Europa kein Rechenzentrum, das das durchrechnen könnte. 

Als OpenAI Ende November 2022 den Chatbot ChatGPT veröffentlicht hat, hat dies in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Wie war die Reaktion in der Wissenschaft?

Das war auch für die Wissenschaft erstaunlich. Ich war damals gerade auf einer wissenschaftlichen Konferenz. Dort sind die Leute herumgelaufen und haben ChatGPT am Handy ausprobiert und waren verblüfft. Natürlich haben wir seit 2014 den Trend gesehen, dass Sprachmodelle immer besser und besser wurden. 

Aber erstaunlich war auch, wie leicht zugänglich künstliche Intelligenz dadurch wurde. OpenAI hat dafür gesorgt, dass die Sprachmodelle sehr gut mit Menschen interagieren können. In der Forschung nennt man das “Human Alignment”. Das war etwas Neues. 

Das war übrigens auch ein zusätzlicher Trainingsschritt. ChatGPT hat nicht nur aus bestehenden Texten die Abfolge der Wörter gelernt, sondern es hat auch auf das sogenannte Reinforcement Learning with Human Feedback gesetzt. Es gab bei ChatGPT eine Phase, in der menschliche KI-Trainer dem Modell Feedback gegeben haben.

Dafür gab es allerdings auch Kritik, weil diese Trainer in Kenia rekrutiert wurden und für zwei Dollar in der Stunde gearbeitet haben. Aus wissenschaftlicher Sicht war dies aber ein zusätzlicher Trainingsschritt, über den die Modelle lernen konnten, die menschliche Intention besser zu verstehen.

Kritik gibt es auch der KI-Forschung generell – in Hinblick darauf, dass die Entwicklung außer Kontrolle geraten könnte und Risiken schlagend werden könnten, die jetzt noch nicht absehbar sind. Anfang des Jahres gab es sogar einen Aufruf, die KI-Forschung für ein halbes Jahr auszusetzen. Wie beurteilen Sie dies?

Dieser Call für ein Moratorium ist genau von jenen gekommen, die eigentlich selbst am meisten an dem Thema geforscht haben. Die haben dann auch keine Pause gemacht, sondern weiter Sprachmodelle trainiert.

Das Moratorium wurde wegen angeblich existenziellen Risiken gefordert – einem “Terminator”-Szenario, in dem eine KI die Weltherrschaft übernimmt oder die Menschheit auslöscht. Aber das lenkt einerseits von tatsächlich existenziellen Problemen ab – wie dem Klimawandel oder Atombomben. Andererseits lenkt es auch von den wirklichen Problemen ab, die mit den KI-Systemen schon heute bestehen: Es kommt zu unterschiedlichen Verzerrungen – etwa kann es sein, dass Modelle Frauen schlechter behandeln oder Vorurteile gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen übernehmen, weil diese in Texten im Internet, anhand derer sie trainiert wurden, enthalten waren. 

Für KI-Systeme legt man außerdem immer Ziele fest – beispielsweise, dass sie eine gute Wortabfolge geben. Wenn Sprachmodelle mit “I am as an AI Agent” antworten, verstärkt das unsere Tendenz zum Anthropomorphismus, also dass wir Dingen menschliche Eigenschaften zuschreiben.

Durch Filme wie “Terminator” kommt es zu dieser Idee, dass KI-Systeme eigene Ziele haben und den Menschen möglicherweise unterwerfen wollen – weil eben Menschen über anderen Menschen herrschen wollen. Ein KI-System will das aber gar nicht. “Intelligenz” an sich bedeutet überhaupt nicht, dass man über andere herrschen möchte – das ist auch wieder ein Anthropomorphismus. 

Für KI-Systeme geben wir die Ziele vor – eben für ein Sprachmodell, dass sie eine Wortfolge gut vorhersagt. Hier gibt es natürlich das Risiko des Missbrauchs – etwa dass so ein System eingesetzt wird, um Fake News zu erzeugen. Da ist ein tatsächliches Problem, da ist aber wieder der Mensch dahinter. Es ist nicht das Ziel des KI-Systems selbst, Fake News zu erzeugen.

Ist das Konzept einer Artificial General Intelligence (AGI) für Sie damit in den Bereich Science Fiction einzuordnen – oder ist eine solche doch ein Szenario, das in den nächsten Jahrzehnten eintreten könnte?

Ja, ich glaube, dass das ein Science-Fiction-Konzept ist, das sich wieder sehr an dem Konzept menschlicher Intelligenz anlehnt. Wenn KIs besser werden, bezieht sich das immer nur auf bestimmte Bereiche. In der Bilderkennung haben KIs menschliche Qualität schon erreicht. Teilweise ist es sogar so, dass es uns als Menschen bei Bildern, auf denen viele ähnliche Dinge sind, schwer gefällt, irgendwas zu erkennen. Für eine KI ist das dagegen einfach.

Es gibt Dinge, die für Menschen extrem einfach sind und für eine KI wahnsinnig schwer und das auch noch lange bleiben werden. Das betrifft zum Beispiel motorische  Fähigkeiten – sehen Sie sich einmal an, wenn ein Roboter etwas aufheben muss, das am Boden liegt. 

Dass sich eine KI immer weiterentwickelt und dann exakt die menschliche Intelligenz erreicht – das wird so nicht ablaufen. Es wird zuerst Zwischenstufen geben, aber nicht den einen Moment, an dem man sagt, jetzt ist eine AGI erreicht oder nicht. In manchen Bereichen, wie zum Beispiel Bilderkennung oder Schach oder Go spielen, ist KI sogar dem Menschen schon überlegen.

Ist es somit aus Ihrer Sicht illusorisch, wenn davon gesprochen wird, dass künstliche Intelligenz irgendwann ein Bewusstsein entwickeln könnte?

Wenn Sie am Computer zwei Matrizen multiplizieren, sagt niemand, dass ein Ergebnis ein leichtes Bewusstsein habe. Genau das ist, was jetzt passiert. In einem neuronalen Netz werden sehr viele Matrix-Multiplikationen vorgenommen. Aber dass das Modell deswegen ein Bewusstsein entwickeln soll, ist meiner Meinung nach ein starker Anthropomorphismus.

Wenn man mit ChatGPT interagiert, erhält man häufig Antworten, die mit der Phrase „As an AI Agent,…“ eingeleitet werden. Das personifiziert sehr stark und versucht uns bis zu einem gewissen Grad glauben zu machen, dass wir wirklich mit einer Person interagieren. Ich hätte es daher bevorzugt, wenn ChatGPT in solchen Fällen „The Large Language Model…“ antworten würde. 

Wenn die gängigen aktuellen KI-Modelle nur mehr von den Tech-Giganten betrieben werden können, weil nur diese die notwendige Rechenpower haben – bedeutet dies, dass künftig einige wenige Large Language Models den Markt dominieren werden und diese auf alle möglichen Use Cases angewendet werden? Oder ist zu erwarten, dass Unternehmen eigene LLMs für spezifische Fälle trainieren und sich ebenfalls damit etablieren können? 

Das ist eine wirklich entscheidende Frage, über die ich mir auch schon viele Gedanken gemacht habe. Ich denke, dass es darauf hinauslaufen wird, dass es kleine Anzahl von diesen Modellen geben wird. Die Entwicklung könnte hier ähnlich verlaufen wie bei Suchmaschinen. Auch hier gab es am Anfang viele und mittlerweile sind es nur mehr einige wenige. Ich würde schätzen, dass am Ende drei bis fünf LLMs übrig bleiben, die die Leute verwenden. 

Die Frage ist dann: Wer sind diese Anbieter? OpenAI ist definitiv dabei. Schön wäre aber, wenn man es in Europa schaffen würde, ein europäisches Sprachmodell zu bekommen, dass dann zu europäischer Infrastruktur wird, die von Unternehmen verwendet werden kann. Ein Startup könnte dann also sagen, ich nehme dieses europäische Sprachmodell und passe es für meinen Einsatzzweck an.

Müsste ein solches europäisches Modell öffentlich finanziert werden? 

Die Finanzierung könnte zum Beispiel zum Teil öffentlich geschehen und zum Teil über private Investoren, etwa in Form einer Public-Private-Partnership. Wichtig ist jedenfalls immer die Rechenkapazität, die man braucht, um ein großes Sprachmodell zu entwicklen. Zwar gibt es auch in Europa Rechenzentren mit ein paar tausend Grafikkarten, aber die sind aus kleineren Einheiten aufgebaut und erlauben es normalerweise nicht, ein großes Sprachmodell auf allen Grafikkarten gleichzeitig zu trainieren.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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