25.02.2019

Exit: Neustart für Kiweno mit deutschem Eigentümer

Kiweno sorgte mit seinen Unverträglichkeits-Selbsttests Anfang 2016 mit einem Mega-Deal bei 2 Minuten 2 Millionen für Aufsehen. Mitten im Hype um das Tiroler Startup brachte mediale Kritik einen Dämpfer. Und die auf Fernsehwerbung ausgerichtete Strategie erwies sich als Reinfall. Wir sprachen mit Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger über eine Achterbahnfahrt mit Happy End.
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Kiweno: Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger - Exit an Immundiagnostik AG
(c) Kiweno: Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger

Es ist in letzter Zeit ziemlich leise um Kiweno geworden. Vor einigen Jahren sah es ganz anders aus. 2015 war das Tiroler Startup mit seinen Selbsttests für Nahrungsmittelunverträglichkeiten angetreten. Das Modell: KundInnen des Startups senden einige Tropfen Blut in einem Röhrchen über Kiweno an eines der Partnerlabors und bekommen kurze Zeit später das Testergebnis. Im Laufe der Zeit wurde auf eine Vielzahl an unterschiedlichen Tests erweitert. Kiweno hatte mit Co-Founderin Bianca Gfrei an der Spitze bereits eine Reihe von Awards abgeräumt, als Anfang 2016 satte sieben Millionen Euro Medienbudget in Österrech und Deutschland in der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zugesagt wurden. Der öffentliche Hype war perfekt.

+++ Archív: Kíweno-Gründerín Bíanca Gfreí ím persönlíchen Intervíew +++

Medialer Dämpfer

Doch bald kam der erste Dämpfer. Das Magazin profil schoss sich auf Kiweno ein und warf dem Startup in mehreren Beiträgen vor, „fragwürdige“ Tests durchzuführen, deren Ergebnisse wissenschaftlich nicht haltbar wären. „Das hat natürlich weh getan. Schließlich haben wir unsere Tests ja nicht selbst entwickelt, sondern bieten erprobte Methoden über zertifizierte Labors und anerkannte Ärzte an“, sagt Co-Founder und CEO Robert Fuschelberger im Gespräch mit dem brutkasten. Parallelen zum gescheiterten US-Startup Theranos, das eigene Labors betrieb, seien an den Haaren herbeigezogen. „Aber das war den Leuten damals egal. Es hat zuviel zusammengepasst – seien es die Bluttests oder die blonde Gründerin“, sagt Fuschelberger.

TV-Medienbudget wurde zum Reinfall

Doch die schlechte Publicity sei nicht das größte Problem gewesen. Eben dieses entstand paradoxerweise durch den Mega-Deal bei 2 Minuten 2 Millionen. „Wir haben unsere gesamte Strategie auf das TV-Medienbudget in Österreich und Deutschland ausgerichtet. Wir wussten schon damals: Wenn es nicht klappt wird es ein harter und steiniger Weg“, sagt der CEO. Es hat nicht geklappt. „Wir haben unsere Umsatzziele bei weitem nicht erreicht. Tatsächlich hat uns der Auftritt in der Show mehr gebracht, als die gesamte Fernsehwerbung. Wir haben es nicht geschafft von den Early Adopters auf die breite Masse zu kommen“, sagt Fuschelberger. Die Kampagne wurde abgebrochen, der Deal schrittweise rückabgewickelt.

„Höchste Hochs und die tiefste Tiefs der Startup-Welt“

Im Herbst 2017 beendete die Co-Founderin und damalige CEO Bianca Gfrei ihre operative Tätigkeit. Eine weitere Finanzierungsrunde konnte nicht abgeschlossen werden. Der Großteil des Teams musste mit der Zeit entlassen werden. Der nunmehrige CEO und sein Vater Roland Fuschelberger führten das Unternehmen aber weiter. „Wir haben die höchsten Hochs und die tiefsten Tiefs der Startup-Welt kennengelernt. Aber wir hatten immer starke Partner die uns unterstützt haben. Das war entscheidend“, sagt Robert Fuschelberger.

Kiweno-Exit an deutsche Immundiagnostik AG

Und es kam tatsächlich zum Happy End – und einem damit verbundenen Neustart. Denn die deutsche Immundiagnostik AG übernahm nun das Tiroler Startup. Konkret handelt es sich um einen Asset-Deal. Das Unternehmensvermögen wurde also gekauft, die Firma dabei aufgelöst. „An Struktur, Marke und Team wird aber festgehalten. Wir führen unsere Arbeit also weiter“, sagt Fuschelberger. Über den genauen Betrag hält er sich bedeckt. „Es ist kein Mega-Exit, wie wir sie in Österreich bereits gesehen haben. Insgesamt sind die Gesellschafter (Anm. u.a. Hansi Hansmann) aber sehr zufrieden“, sagt der CEO.

Neue Produkte in Planung

Die Immundiagnostik AG hätte man bereits länger gekannt, sie bei der Partnersuche aber zunächst nicht am Radar gehabt, erzählt Fuschelberger. „Bei einem Gespräch hat sich dann herausgestellt, dass sie sich stärker im B2C-Markt positionieren wollen und entsprechendes Know-how suchen“. Nun wolle man das Angebot des deutschen Labors entsprechend ergänzen und in weiterer Folge gemeinsam neue Produkte auf den Markt bringen. „Es geht in Richtung Tests, die nicht mehr ins Labor müssen, wie man es etwa von Schwangerschaftstests kennt“, verrät der Kiweno-CEO.

„Hit or miss“ hat ausgedient

Dafür werde auch weiteres Kapital in Kiweno fließen. „Wir sind wahnsinnig happy, dass wir mit dem neuen Partner jetzt gut für die Zukunft gerüstet sind“, sagt Fuschelberger. Eines sei für die zukünftige Ausrichtung aber jedenfalls klar: „Es geht nicht mehr um superschnelles Wachstum, nicht mehr um ‚hit or miss‘. Wir wollen in den kommenden Jahren ein stabiles, lukratives Business aufbauen“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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