29.01.2016

Kiweno-Gründerin Bianca Gfrei im persönlichen Interview

Startup-Gründerin Bianca Gfrei ist Siegerin des Unternehmerinnen-Awards 2016, verliehen vom WirtschaftsBlatt. Die 25-Jährige über sich und ihr Unternehmen Kiweno.
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Kiweno-Gründerin Bianca Gfrei (c) Andreas Kowacik
Kiweno-Gründerin Bianca Gfrei (c) Andreas Kowacik

Mit ihrem Startup Kiweno hat Bianca Gfrei Blut-Selbsttests salonfähig gemacht. Im November 2015 ist das Unternehmen bei den Futurezone Awards zum „Startup des Jahres“ gewählt worden. Nach einer emotionalen Rede von Gfrei bekam Kiweno auch den Publikumspreis. Jetzt gewinnt Bianca Frei den Unternehmerinnen-Award 2016, verliehen von Wirtschaftsblatt und WKO. Im Interview mit derbrutkasten.com spricht die nunmehr auch frisch gebackene Gewinnerin des Unternehmerinnen-Awards 2016 (Kategorie Startups) darüber, warum sie in ihrer Familie der „bunte Hund“ ist, warum sie ein „Nein“ nur noch anspornt und wie sie ihre Magenprobleme auf eine Geschäftsidee brachten.

Gratulation zum Unternehmerinnen-Award. Was werden Sie mit dieser Auszeichnung machen?

Bianca Gfrei: Ich habe ein sehr schönes Aquarell einer namibischen Künstlerin und Zeit geschenkt bekommen: einen Spa-Gutschein. Wann ich den einlösen werde, ist aber noch nicht klar (lacht). Das Aquarell steht schon bei mir im Büro und wird dort noch aufgehängt. Bis zur Berühmtheit ist es zwar noch ein Weg – aber es ist schön, auch etwas zurück zu bekommen.

Waren Sie schon immer jemand, der etwas bewegen wollte?

Ja, das war schon immer so. Ich bin das „schwarze Schaf“ – oder besser, der „bunte Hund“ in der Familie. Ich komme ursprünglich aus einem kleinen Dorf in einem Tal in Tirol und stamme aus einer Arbeiterfamilie. Schon in der Studienzeit habe ich immer viele Dinge gleichzeitig gemacht und meine Diplomarbeit mit der Münchner Innovationsagentur Hyve  am neuen Entrepreneurship-Institut in Innsbruck geschrieben. Gleichzeitig war ich auch bei der studentischen Unternehmensberatung Icons tätig.

Damals tauchten auch ihre Magenbeschwerden auf – die dann zur Gründung von Kiweno führten…

Gegen Ende der Studienzeit hatte ich chronische Magenprobleme. Dann kam eine lange Reise von einem Arzt zum anderen, und am Ende habe ich einen Nahrungsmittelunverträglichkeitstest gemacht. Das war alles teuer und umständlich. Damals kam mir zum ersten Mal die Idee für Selbsttests. Daraus hat sich dann Kiweno entwickelt. Das heißt, ich habe eigentlich nie ein Startup geplant – ich hatte ein Problem und dafür die Lösung.

Sie sind jung, weiblich und blond – hilft das, oder ist es eher ein Hemmschuh?

Es war wohl eher ein Hemmschuh. Vor allem Leute aus der Pharmaindustrie haben mich nicht so ernst genommen. Aber das war für mich nur noch mehr Ansporn. Ich bin jemand, der ein „Nein“ nur noch als zusätzlichen Ansporn nimmt. Bei AdventureX haben wir unsere Idee vorgestellt mit Businessplan und allem drum und dran. Da hieß es nur mit einem Satz: „Die Idee gibt es bereits.“ Offensichtlich hatte die Jury die Geschäftsidee nicht wirklich verstanden. Daraus habe ich gelernt, dass wir uns besser und klarer verkaufen müssen.

+++MEHR ÜBER DEN LAUNCH VON KIWENO+++

Muss man als Gründer ein „Nein“ als Ansporn sehen?

Es schadet wirklich nicht, wenn man durch ein Nein motiviert wird (lacht). Hundert Leute haben mir gesagt, mach das nicht. Dann mache ich es aber erst recht.

Was ist derzeit die größte Herausforderung für Sie und ihr Unternehmen?

Nicht in die Diagnoseschiene zu rutschen. Das ist auch rechtlich ein großes Thema für uns. Hier setzen wir uns hohe Qualitätsstandards.

Wie viele Menschen haben sich bisher freiwillig selbst für Kiweno gepiekst?

Wir sind jetzt knapp davor, den Meilenstein von 10.000 Selbsttests zu erreichen. Es ist interessanterweise nicht der größte Hemmschuh, dass Menschen sich selbst nicht pieksen wollen.Wenn Menschen wirklich leiden, dann nehmen sie das auch auf sich. Wir können und wollen den Markt auch nicht zu 100 Prozent abdecken.

Was können Sie Gründern aus ihrer Erfahrung mit auf den Weg geben?

Um zu sehen, ob ein Produkt ein Gutes ist, ist es das Wichtigste, viel mit seinen potenziellen Kunden zu sprechen. Und: Wenn man reich werden will, sollte man sich das mit einem Startup überlegen. Ich weiß, dass der Erfolg von Kiweno eine schöne Geschichte ist, aber das Geld ist nicht das Bewegende. Ich finde es toll, dass sich etwas bewegt.

Konnten Sie sich aus dem Studium etwas Sinnvolles für die Unternehmensgründung mitnehmen?

Jein. Ich konnte aus meinem Studium der Internationalen Wirtschaft und der Kommunikationswissenschaften ein Grundwissen und Grundverständnis mitnehmen – vor allem die Kombination aus Wirtschaft fand ich gut. In Richtung Entrepreneurship gab es in Innsbruck an der Uni aber relativ wenig,

Danke für das Gespräch.

+++MEHR ÜBER DIE SELBSTTESTS VON KIWENO: Kiweno – die Selbsttests kommen+++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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